18.02.2019

IATA: Änderungen in der Versendererklärung

Die internationale Luftfahrtorganisation IATA hat die Vorlage für die Versendererklärung für Gefahrgüter – die Shipper‘s Declaration for dangerous goods – angepasst. Was sich geändert hat und warum, lesen Sie hier.

Shippers declaration

Mit dem Vorschriftenjahrgang 2019 wird für alle Verkehrsträger klarer zwischen den Begriffen Risiko (Gefährdung) und Gefahr bzw. risk und hazard unterschieden. Bisher wurden die Begriffe nicht differenziert eingesetzt. Da jedoch Risikobewertung und Risikomanagement eine immer größere Rolle beim Versand von Gefahrgütern spielen, wird jetzt konsequent unterschieden:

  • Gefahr/Hazard und Gefährdungspotenzial beschreiben Eigenschaften eines Stoffs bzw. Produkts.
  • Risiko bezeichnet das Produkt als Gefährdungspotenzial und die Eintrittswahrscheinlichkeit.

Die Anpassungen in den Vorschriften dienen der Klarheit, haben an einigen Stellen aber auch ganz handfeste Konsequenzen: Die internationale Luftfahrtorganisation IATA hat die Vorlage für die Versendererklärung – die Shipper‘s Declaration for dangerous goods – angepasst und den Begriff „subsidary risk” durch „subsidary hazard” ersetzt.

Das aktuelle Muster der Shipper‘s Declaration finden Sie auf der Homepage der IATA: www.iata-org/shippers-declaration

Autor*in: Uta Fuchs