06.03.2022

Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee)

Die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) regelt die Zuständigkeiten und Pflichten bei der Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Außerdem listet sie alle anwendbaren internationalen Regelwerke auf. Sie wird etwa alle zwei Jahre überarbeitet.

Containerschiff

Inhalte der Gefahrgutverordnung See – GGVSee

Die Verordnung zur Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See – GGVSee) dient zum einen dazu, alle anwendbaren internationalen Regelwerke unter Angabe der Fundstelle der amtlichen deutschen Übersetzung aufzulisten. Zum anderen regelt die GGVSee Zuständigkeiten und Pflichten bei der Beförderung von Gefahrgut mit Seeschiffen einschließlich Vorbereitungshandlungen, so z.B.

  • das Packen von gefährlichen Gütern in Frachtcontainer, die auf Seeschiffe verladen werden sollen,
  • die Erstellung der Dokumente, die für die Beförderung erforderlich sind.

Die Regelung der Zuständigkeiten listet alle Behörden auf, denen bei der Durchführung der Verordnung bestimmte Aufgaben übertragen sind. Die Regelung der Pflichten listet unter Verweis auf die entsprechenden Abschnitte der anwendbaren internationalen Regelwerke die personenbezogenen Verantwortlichkeiten auf. Ferner werden die Ordnungswidrigkeiten bezeichnet, die sich ergeben, wenn eine beteiligte Person einer zugewiesenen Pflicht nicht nachkommt.

Durch regelmäßige Änderungen der GGVSee (etwa alle zwei Jahre) erfolgt die Anpassung an die jeweiligen Änderungen in den internationalen Regelwerken.

Letzte Aktualisierung der GGVSee

Die Gefahrgutverordnung See wurde zuletzt durch Artikel 1 der Zehnten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I, S. 3859) neu gefasst. Die Inhalte der Gefahrgutverordnung See im Detail lesen Sie in diesem ausführlichen Kommentar.

Autor*innen: Uwe Kraft, Uta Fuchs