10.03.2022

Fahrzeug

Gastransporter

Unter Fahrzeug versteht man gemäß ADR jedes Fahrzeug zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, unabhängig davon, ob es vollständig, unvollständig oder vervollständigt ist.

Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter

Das ADR enthält in Teil 9 Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge. Für einige Beförderungen werden besondere Fahrzeuge gefordert, für die spezielle Zulassungsbescheinigungen ausgegeben werden. Diese sind folgende Fahrzeugtypen:

  • EX/II oder EX/III – für explosive Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff (Klasse 1)
  • FL – für bestimmte flüssige Stoffe, für entzündbare Gase in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m3oder in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m3oder als Batteriefahrzeug mit einem Gesamtfassungsraum über 1 m3zur Beförderung entzündbarer Gase
  • OX – für Wasserstoffperoxid, auch als Lösung
  • AT – Fahrzeuge, die nicht EX/III, FL oder OX sind, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m3 oder in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m3 befördert werden, sowie Batteriefahrzeuge mit einem Gesamtfassungsraum über einem Kubikmeter, die keine Fahrzeuge FL sind

Außerdem unterscheidet das ADR zwischen vollständigen, unvollständigen, vervollständigten und typgenehmigten Fahrzeugen:

  • vollständiges Fahrzeug – jedes Fahrzeug, das keiner weiteren Vervollständigung bedarf (z.B. Lieferwagen, Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Anhänger, die in einem einzigen Produktionsschritt gebaut werden)
  • unvollständiges Fahrzeug – jedes Fahrzeug, das noch einer Vervollständigung in mindestens einem weiteren Produktionsschritt bedarf (z.B. Fahrgestelle mit Fahrerhaus oder Anhängerfahrgestelle)
  • vervollständigtes Fahrzeug – jedes Fahrzeug, das das Ergebnis eines aus mehreren Schritten bestehenden Produktionsprozesses ist (z.B. mit einer Karosserie versehene Fahrgestelle oder Fahrgestelle mit Fahrerhaus)
  • typgenehmigtes Fahrzeug – jedes Fahrzeug, das in Übereinstimmung mit der ECE-Regelung Nr. 1052 oder der Richtlinie 98/91/EG zugelassen wurde
Autor*in: WEKA Redaktion

Sie sehen nur einen Ausschnitt aus dem Produkt „Gefahrguttransport nach ADR/RID“. Den vollständigen Beitrag und weitere interessante Artikel zu diesem Thema finden Sie im Produkt.

Zum Produkt "Gefahrguttransport nach ADR/RID"