Online-Verpflichtung für Strom- und Energiesteueranträge ab 2025
Ab 01.01.2025 sind Unternehmen verpflichtet, Anträge auf Steuerentlastungen nach § 9b Stromsteuergesetz (StromStG) und § 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG) ausschließlich online über das Zoll-Portal einzureichen.
Zuletzt aktualisiert am: 01. April 2025

Ab sofort müssen Steuerentlastungsanträge elektronisch über das Zoll-Portal gestellt werden. Die bisherigen PDF-Formulare werden nicht mehr akzeptiert.
Wichtige Neuerungen im Überblick:
- Im Zoll-Portal registrieren:
Für den Zugang zum Zoll-Portal ist eine Registrierung mit einem Geschäftskundenkonto erforderlich. - Tätigkeitsmerkmale entfallen:
Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Pflicht zur Vorlage der Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten (Formular 1402) bei Anträgen auf Steuerentlastungen nach § 53a in Verbindung mit § 54 EnergieStG sowie § 9a, 9b StromStG. Dieses Formular ist nur noch auf ausdrückliches Verlangen des Hauptzollamts vorzulegen. - Antragsfristen:
Die Frist zur Beantragung der Steuerentlastungen für die im Jahr 2024 verbrauchte Strom- und Energiemenge endet wie bisher am 31.12.2025.
Die empfohlenen nächsten Schritte sind:
- Registrierung auf ELSTER:
Nutzen Sie ELSTER online, um ein ELSTER-Zertifikat auf Basis der aktuellen Steuernummer des Unternehmens zu beantragen.
www.elster.de/eportal/start
- Registrierung im Zoll-Portal:
Nutzen Sie das ELSTER-Zertifikat, um ein Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal zu erstellen.
www.zoll-portal.de
- Online-Antragstellung über Zoll-Portal:
Reichen Sie die Anträge auf Steuerentlastung über das Zoll-Portal ein. Die bisherigen PDF-Formulare werden nicht mehr akzeptiert.
Weitere Informationen:
Service Desk Zoll
Tel.: 0800 8007-5452 oder +49 228 303-26090
E-Mail: servicedesk@zoll.de
www.zoll-portal.de