Neue Anforderungen an Anlagenbetreiber nach 45. BImSchV in Vorbereitung
Mit der geplanten 45. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) soll die novellierte Industrieemissionsrichtlinie (IED) in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel sind einheitlichere Umweltstandards und verpflichtende Umweltmanagementsysteme für genehmigungspflichtige Anlagen.
Zuletzt aktualisiert am: 27. Oktober 2025

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Umsetzung der neuen EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED), die im Jahr 2024 beschlossen wurde und bis Juli 2026 in nationales Recht überführt werden muss. Ein zentraler Bestandteil ist die geplante 45. BImSchV, die die Betreiberpflichten großer Industrieanlagen neu definiert und deren Umwelt- und Energieeffizienz stärker reguliert.
Kernpunkte
- Pflicht zur Einführung eines Umweltmanagementsystems: Betreiber IED-relevanter Anlagen müssen künftig ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (UMS) nach ISO 14001 oder EMAS einführen.
- Transformationspläne: Unternehmen sollen künftig verbindliche Pläne zur schrittweisen Emissionsminderung und Ressourceneffizienz vorlegen. Diese müssen regelmäßig aktualisiert werden.
- Erweiterte Berichtspflichten: Geplant ist eine jährliche Berichterstattung über den Stand der Maßnahmen an die zuständigen Behörden.
Die Umsetzung wird durch eine Mantelverordnung begleitet, die Anpassungen an bestehenden Vorschriften, u.a. an die 4., 13. und 17. BImSchV, vorsieht.
Für Unternehmen bedeutet das, dass die Anforderungen an Umwelt- und Energieeffizienz verbindlicher werden. Betreiber von genehmigungspflichtigen Industrieanlagen müssen die bestehenden Managementsysteme prüfen und ggf. erweitern. Wer bereits ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 nutzt, kann Synergien schaffen, da viele Prozesse, wie Audits, Kennzahlen und Dokumentationspflichten, vergleichbar sind.
Weitere Informationen
Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums befindet sich im Beteiligungsverfahren der Bundesländer und Verbände. Mit einem Kabinettsbeschluss wird im Laufe des Jahres 2026 gerechnet. Bis dahin können sich noch Änderungen bei Umfang und Fristen ergeben. Unternehmen sollten sich jedoch bereits jetzt auf eine verpflichtende Einführung der Systeme einstellen und vorhandene Prozesse auf Lücken prüfen.