Kohlendioxidspeicherung und -transport: neuer Rechtsrahmen für den kommerziellen Einsatz von CCS
Mit der Änderung des bisherigen Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) ist Ende November 2025 ein neuer Rechtsrahmen für die dauerhafte Speicherung und den Transport von Kohlendioxid in Kraft getreten. Das bisher auf Demonstrationsprojekte beschränkte Regelungskonzept wird damit auf einen kommerziellen Betrieb ausgeweitet.
Zuletzt aktualisiert am: 27. März 2026

Das geltende „Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid“ (KSpTG) schafft erstmals die rechtlichen Voraussetzungen für die industrielle Anwendung von Carbon Capture and Storage (CCS).
Ziel ist es, insbesondere schwer vermeidbare industrielle Prozessemissionen abzuscheiden, zu transportieren und in tiefen geologischen Formationen dauerhaft zu speichern.
Während das frühere Gesetz auf Erprobungs- und Demonstrationsvorhaben ausgerichtet war, erlaubt das KSpTG nun ausdrücklich den kommerziellen Betrieb entsprechender Anlagen und Infrastrukturen. Speicherstandorte sind im Wesentlichen auf die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel beschränkt; Speicher im Küstenmeer bleiben weiterhin ausgeschlossen.
Wesentliche Regelungsinhalte:
- Genehmigung und Betrieb von CO2-Leitungen
- Genehmigung und Betrieb von Anlagen zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
- Regelungen zu Untersuchung, Überwachung, Stilllegung und Nachsorge von Speicherstätten
- Vorgaben für den leitungsgebundenen Transport von Kohlendioxid
- Beschränkung zulässiger Speicher im Wesentlichen auf Bereiche der ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels
Unternehmen mit hohen prozessbedingten CO₂-Emissionen sollten prüfen, inwieweit der neue Rechtsrahmen bei langfristigen Dekarbonisierungsstrategien zu berücksichtigen ist.
Weitere Informationen:
Gesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz – KSpTG)
www.gesetze-im-internet.de/kspg/BJNR172610012.html