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Cybersicherheit im Energiesektor: Bundesnetzagentur legt aktualisierte IT-Sicherheitskataloge vor

Digitalisierung und geopolitische Risiken erfordern höhere IT-Standards. Die Bundesnetzagentur aktualisiert ihre Sicherheitsvorgaben für Netzbetreiber und kritische Energieanlagen, um mehr Klarheit, Konsistenz und Anschlussfähigkeit an internationale Standards zu gewährleisten.

Cybersicherheit

Am 07.05.2025 hat die Bundesnetzagentur im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Entwürfe der aktualisierten IT-Sicherheitskataloge veröffentlicht, die sich sowohl an Betreiber von Strom- und Gasnetzen als auch an Betreiber von Energieanlagen mit KRITIS-Status wenden.

Die bestehenden IT-Sicherheitskataloge stammen aus den Jahren 2015 und 2018. Sie wurden grundlegend überarbeitet, um den gestiegenen Anforderungen an die Cybersicherheit gerecht zu werden und Risiken aus zunehmender Digitalisierung sowie geopolitischen Bedrohungslagen besser zu adressieren. Damit soll eine einheitliche, prozessorientierte Umsetzung gemäß ISO/IEC 27001 ermöglicht werden.

Wesentliche Änderungen im Überblick:

  • Vereinheitlichung der Kataloge für Netz- und Anlagenbetreiber
  • Harmonisierung der Begriffe und Definitionen
  • Einführung eines prozessorientierten Ansatzes zur Verbesserung von Risikoanalyse, Sicherheitsorganisation und Kontinuitätsplanung
  • stärkere Integration von Business Continuity Management (BCM) in die IT-Sicherheit

Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen die Sicherheitsprozesse an die neuen Vorgaben anpassen, sobald diese verbindlich werden. Durch die Nähe zu ISO/IEC 27001 kann die Integration in bestehende Managementsysteme erleichtert werden; es sind ggf. erweiterte Maßnahmen zur Risikoanalyse und Dokumentation erforderlich.

Die neuen Anforderungen werden auch auf nachgelagerte Dienstleister, IT-Betriebsmodelle und Cloud-Anbindungen Auswirkungen haben.

Weitere Informationen:
Entwürfe der IT-Sicherheitskataloge
www.bundesnetzagentur.de/1056850

 

Autor*in: Sandra Mähliß

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