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Bundesregierung beschließt Maßnahmen zur Strompreissenkung

Mit der Verstetigung der Stromsteuerermäßigung und einem Zuschuss zu den Netzentgelten ab 2026 will die Bundesregierung Wirtschaft und Verbraucher dauerhaft entlasten.

Stromsteuerermäßigung

In ihrer Kabinettssitzung am 03.09.2025 hat die Bundesregierung zentrale Maßnahmen zur Dämpfung der Strompreise beschlossen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Betriebe zu sichern und Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhaft zu entlasten. Kernpunkt ist die stetige Fortführung der Stromsteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft.

Derzeit sieht § 9b Abs. 2a des Stromsteuergesetzes (StromStG) eine Steuerentlastung von 20 Euro pro Megawattstunde für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 vor. Mit der Anpassung von § 9b Abs. 2 StromStG wird diese Entlastung entfristet und dauerhaft festgeschrieben. Laut Bundesregierung profitieren davon über 600.000 Unternehmen.

Zudem erhalten die Übertragungsnetzbetreiber im Jahr 2026 einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dieser Zuschuss fließt in die Kalkulation der Netzentgelte ein und soll die Stromkosten für Unternehmen und Haushalte spürbar senken.

Kernpunkte:

Mit diesen Maßnahmen setzt die Bundesregierung ein deutliches Signal für Planungs- und Investitionssicherheit. Unternehmen erhalten dauerhafte Entlastungen, gleichzeitig sollen die Strompreise über den Zuschuss zu den Netzentgelten stabilisiert werden. Der Bund reagiert damit auf die anhaltend hohen Energiepreise und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Zusammen mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage sollen Endkunden und Unternehmen in 2026 um etwa 10 Milliarden Euro entlastet werden.

Weitere Informationen:

Die Gesetzesvorhaben zur Energiepreissenkung wurden nach dem Kabinettsbeschluss dem Bundestag und Bundesrat zur Beratung zugeleitet.
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/niedrigere-netzentgelte-2382396

Autor*in: Sandra Mähliß

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