28.08.2023

DIN VDE 0100-705: Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebsstätten

Ob Gewächshäuser, Ställe, Milchkammern oder Lagerhäuser: Für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebsstätten gelten spezielle Anforderungen an die Elektrosicherheit. Welche das sind, ist in der DIN VDE 0100-705 festgeschrieben.

DIN VDE 0100-705

Anwendungsbereich der DIN VDE 0100-705

Die DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705):2007-10 trägt den Titel „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-705: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten“. Die Norm regelt neben den allgemeinen Installationsbestimmungen der VDE-0100-Normen weiterführend die Errichtung elektrischer Anlagen an Orten oder Bereichen, in denen Nutztiere gehalten werden (z.B. Schweine, Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Geflügel), aber auch Futtermittel, Düngemittel, pflanzliche und tierische Erzeugnisse produziert und gelagert werden (beispielsweise Gewächshäuser).

Besondere Umgebungsbedingungen

Für die Elektrosicherheit in gartenbaulichen Betriebsstätten
Besondere Umgebungsbedingungen wie hier in diesem Gewächshaus stellen höhere Anforderungen an die Elektrosicherheit.

Durch die besonderen Umgebungsbedingungen bestehen für solche Bereiche anspruchsvollere Anforderungen an die Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel und damit an die Elektrosicherheit. Diese Umgebungsbedingungen sind z.B.:

  • Einwirkung von Feuchtigkeit
  • Beeinträchtigungen durch Staub, chemische Dämpfe oder Säuren
  • erhöhte mechanische Beanspruchung

Schutzmaßnahmen nach DIN VDE 0100-705

Unabhängig vom Netzsystem verlangt die Norm, dass in allen Stromkreisen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) eingesetzt werden müssen. Nur bei Stromkreisen, die zur Speisung von Verteilern vorgesehen sind, dürfen diese ausnahmsweise weggelassen werden.

Wird die Anlage als TN-System betrieben, muss diese ab dem Speisepunkt als TN-S-System, d.h. mit getrenntem Schutz- und Neutralleiter, ausgeführt werden.

Besondere Anforderungen werden auch an die zusätzliche Isolierung und Ausführung von SELV- und PELV-Stromkreisen gestellt.

Haltung von Nutztieren

An Räumen und Orten, die zur Haltung von Nutztieren vorgesehen sind, muss ein zusätzlicher Schutzpotenzialausgleich erstellt werden, der alle fremden leitfähigen Teile miteinander verbindet. Um hier eine Potenzialsteuerung zu erreichen, müssen Bewehrungen von Fußböden, Wänden, Güllekellern usw. in den Schutzpotenzialausgleich mit einbezogen werden. Der zusätzliche Schutzpotenzialausgleich sowie die Metallgitter müssen dauerhaft gegen mechanische Beanspruchung sowie Korrosion geschützt werden.

Die Schutzpotenzialausgleichsleiter müssen immer gegen mechanische Beschädigung oder Korrosion geschützt werden. Sie müssen aber auch so gewählt werden, dass eine elektrolytische Wirkung ausgeschlossen werden kann.

Schutz vor thermischen Einflüssen

Zum Schutz vor thermischen Einflüssen verlangt die Norm u.a., dass elektrische Heizgeräte nur in geeigneten Abständen befestigt werden und nur über bestimmte Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) betrieben werden dürfen. Können Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen nicht eingesetzt werden, empfiehlt die Norm den Einsatz von Differenzstrom-Überwachungsgeräten (RCM) bzw. das erdschluss- und kurzschlusssichere Verlegen von Kabeln und Leitungen. Elektrische Heizgeräte müssen außerdem über eine optische Betriebsanzeige verfügen, sonst dürfen sie nicht verwendet werden.

Zum weiteren Brandschutz hält die Norm besondere Anforderungen an die Isolierung für Leiter der Stromkreise mit Kleinspannung bereit. Weiter empfiehlt sie auch den Einsatz bestimmter Kabel und Leitungen zur Verwendung im Freien. Dabei sollen die Überstrom-Schutzeinrichtungen immer am Anfang der Kabel- und Leitungsanlage angeordnet werden.

Zum Schutz vor Überspannungen beim Einsatz von elektronischen Betriebsmitteln wird auf diese Normen verwiesen:

  • DIN EN 62305-1 (VDE 0185-305-1) „Blitzschutz“
  • DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-44: Schutzmaßnahmen – Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen“
  • DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-543) „Errichten von Niederspannungsanlagen – Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Trennen, Schalten und Steuern„

Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel

In landwirtschaftlichen Betrieben herrschen besondere Umgebungsbedingungen, die eine Herausforderung für die Elektrosicherheit darstellen.
In einem Melkstand z.B. müssen alle Betriebsmittel entsprechend geschützt sein.

Die in landwirtschaftlichen Betriebsstätten eingesetzten elektrischen Betriebsmittel müssen mindestens der Schutzklasse IP44 entsprechen. Steckdosen sind immer so anzuordnen, dass sie nicht mit brennbaren Materialien in Kontakt kommen. Sie müssen je nach Bedingung der äußeren Einflüsse mit einem geeigneten Schutz versehen sein.

An Orten mit korrosiven Stoffen wie z.B. Melkständen, Kuhställen usw. müssen alle Betriebsmittel entsprechend geschützt sein. Des Weiteren dürfen sie grundsätzlich für Nutztiere nicht erreichbar sein.

Anforderungen an Kabel- und Leitungsanlagen

Alle Kabel und Leitungen sind grundsätzlich so zu verlegen, dass sie ausreichend gegen mechanische Beanspruchung geschützt sind und nicht von den Nutztieren erreicht werden können. Besondere Aufmerksamkeit muss außerdem dem Nagetierschutz gewidmet werden.

Freileitungen müssen grundsätzlich isoliert werden, wobei die Verlegung im Erdreich immer bevorzugt werden soll. Dabei müssen die Kabel und Leitungen mindestens 0,6 m im Boden verlegt werden und mit einem zusätzlichen mechanischen Schutz versehen sein. Im urbaren Land oder in Ackerland beträgt die Mindesttiefe 1 m.

Selbsttragende Kabel und Leitungen müssen immer in einer Höhe von mindestens 6 m verlegt werden.

Ein besonderes Augenmerk gilt den Elektroinstallationsrohren und -kanälen, die nicht nur den äußeren Einflüssen, sondern auch den chemischen und mechanischen Beanspruchungen angepasst sein müssen.

Trennen und Schalten

Die elektrische Anlage darf nur über eine Trenneinrichtung verfügen, die in jedem Gebäude oder Teil eines Gebäudes in Übereinstimmung mit DIN IEC 60364-5-53 (VDE 0100-534) getrennt werden kann. Für gelegentlich genutzte Stromkreise muss eine Trenneinrichtung vorhanden sein, die alle aktiven Leiter, einschließlich des Neutralleiters, vom Netz trennt.

Not-Halt- und Not-Aus-Einrichtungen dürfen keinesfalls in Reichweite von Nutztieren angebracht werden. Auch darf deren Zugänglichkeit durch Nutztiere nicht behindert werden.

Andere Betriebsmittel

Steckdosen in landwirtschaftlichen Betrieben müssen grundsätzlich mit der DIN EN 60309-1 (VDE 0623-1) bzw. DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2) übereinstimmen, wenn Austauschbarkeit gefordert ist.

Bei der Errichtung von Elektrozäunen müssen immer Freileitungen, die sich in der Nähe befinden, wegen möglicher Induktionsströme berücksichtigt werden.

Einrichtungen für Sicherheitszwecke nach DIN VDE 0100-705

Bei Intensivtierhaltung muss für den Fall eines Stromausfalls eine Versorgung der Nutztiere mit Futter, Wasser, Luft und Beleuchtung sichergestellt werden. Dabei müssen die Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen über gesonderte Stromkreise versorgt werden.

Ist eine elektrisch betriebene Lüftungsanlage notwendig, muss für den Fall eines Stromausfalls eine elektrische Ersatzstromquelle oder eine Überwachungseinrichtung mit optischer und akustischer Meldung vorgesehen werden.

Diesbezüglich müssen aber auch die weiteren gesetzlichen Anforderungen für Intensivtierhaltung berücksichtigt werden.

Leuchten und Beleuchtungsanlagen

Leuchten in landwirtschaftlichen Betrieben müssen immer nach ihrer Schutzart, ihrer Oberflächentemperatur sowie den jeweiligen Umgebungsbedingungen und dem Montageort angepasst sein. Sie müssen der Normenreihe DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) entsprechen.

In feuergefährdeten Bereichen dürfen nur Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur in Übereinstimmung mit DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1) eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Leuchte der Schutzart IP54 entspricht und es zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung von Staubablagerung gibt.

Bei der Montage ist immer ein entsprechender Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien einzuhalten.

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Autor*in: Ernst Schneider