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Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) nach DIN EN 50849

Wie warnen Unternehmen Personen wirksam vor Gefahren – außerhalb des Brandfalls? Die DIN EN 50849 legt fest, wann und wie elektroakustische Notfallwarnsysteme eingesetzt werden dürfen, welche Anforderungen gelten und wo klare Grenzen zur Sprachalarmierung im Brandfall bestehen.

Notfallwarnsysteme (ENS), elektroakustisch

Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS) dienen dazu, Personen innerhalb oder außerhalb von Gebäuden im Notfall gezielt zu warnen. Ziel der Warnung ist es, die anwesenden Personen aufzufordern, gefährdete Bereiche zu verlassen oder zu räumen. ENS unterstützen damit die Selbstrettung von Personen in Gefahrensituationen.

Anwendungsbereich der Norm DIN EN 50849

Die Norm DIN EN 50849 (VDE 0828-1):2017-11 trägt den Titel „Elektroakustische Notfallwarnsysteme“. Sie gilt für Schallverstärkungs- und Schallverteilungssysteme, die mithilfe von Lautsprechern Sprachdurchsagen sowie Aufmerksamkeits- und Warnsignale übertragen.

Die Norm legt Leistungsanforderungen an Beschallungsanlagen fest, die überwiegend dazu bestimmt sind, in Notfallsituationen Übertragungen durchzuführen, die dem Schutz von Leben dienen. Darüber hinaus beschreibt sie Prüfverfahren und ‑kriterien, die einen sicheren Betrieb der Systeme gewährleisten sollen.

Hinweis zum Normstand:
Die DIN EN 50849 (VDE 0828‑1):2017‑11 ist weiterhin gültig. Ergänzende Hinweise zur Planung und Anwendung finden sich u. a. in aktuellen Fachmerkblättern der Branche.

Abgrenzung: Keine Anwendung im Brandfall

Nicht vom Anwendungsbereich der DIN EN 50849 erfasst sind elektroakustische Anlagen, die zur Evakuierung im Brandfall eingesetzt werden. Für diese Anlagen gelten die Anforderungen der DIN VDE 0833‑4 „Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 4: Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“.

Ein ENS nach DIN EN 50849 darf daher nicht zur Brandalarmierung verwendet werden – unabhängig davon, ob es an eine Brandmeldeanlage angeschlossen ist oder nicht.

Grundlagen der DIN EN 50849

Ein elektroakustisches Notfallwarnsystem arbeitet grundsätzlich mit:

  • einem Aufmerksamkeitssignal, das der Erregung der Aufmerksamkeit dient, und
  • einer anschließenden Sprachmitteilung, die über die Gefahrenlage informiert oder zu einem bestimmten Verhalten auffordert.

Die Norm definiert grundlegende Begriffe und legt Mindestanforderungen an ENS fest, die in Notfallsituationen dem Schutz von Leben dienen sollen.

Elektroakustische Notfallwarnsysteme in der Praxis

ENS sind vielen Personen aus dem Alltag bekannt, etwa aus Kaufhäusern oder größeren öffentlichen Gebäuden. Dort werden sie im Normalbetrieb häufig auch für Hintergrundmusik, Werbedurchsagen oder betriebliche Informationen genutzt.

Im Gefahren‑ oder Notfallfall werden jedoch zuvor aufgezeichnete und gespeicherte Notfalltexte abgerufen und über Lautsprecher oder andere Alarmierungsgeräte ausgegeben.

Die Abbildung zeigt den schematischen Aufbau eines elektroakustischen Notfallwarnsystems (ENS).

elektroakustische Notfallsysteme
Schematischer Aufbau eines elektroakustischen Notfallsystems

Unterschied zwischen Gefahr und Notfall

Die DIN EN 50849 unterscheidet begrifflich zwischen Gefahr und Notfall:

  • Gefahr liegt vor, wenn eine Verletzung von Personen oder eine Beschädigung von Sachwerten nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Notfall bezeichnet eine Situation mit erheblicher Gefahr oder schwerer Bedrohung für Personen oder Sachwerte.

Diese Unterscheidung ist für die Auslegung von Alarmierungsstrategien von Bedeutung.

Prioritäten von Signalen

Ein ENS muss im Alarmfall alle Funktionen unterbrechen oder übersteuern können, die nicht der Notfall‑ oder Gefahrenwarnung dienen, z. B. Musik, Werbedurchsagen oder betriebliche Ausrufe.

Die Norm empfiehlt eine Priorisierung der Signale in drei Hauptstufen:

  • Priorität A – Räumung: lebensbedrohliche Situation mit unmittelbarem Räumungsbedarf
  • Priorität B – Alarm: gefährliche Situation, die eine Warnung erfordert
  • Priorität C – kein Notfall: Betriebsmeldungen oder Durchsagen im Normalbetrieb

Signale höherer Priorität dürfen Signale niedrigerer Priorität jederzeit unterbrechen.

Signalaussendung und Reaktionszeiten

Ein elektroakustisches Notfallwarnsystem muss:

  • spätestens 3 Sekunden nach Aktivierung der Notfallbetriebsart ein erstes Aufmerksamkeitssignal ausgeben,
  • das Aufmerksamkeitssignal 4 bis 10 Sekunden vor der ersten Mitteilung senden,
  • Mitteilungen in Abständen von maximal 30 Sekunden wiederholen,
  • spätestens nach 10 Sekunden Pause erneut ein Aufmerksamkeitssignal erzeugen.

Die Signale müssen so lange fortgeführt werden, bis sie manuell beendet oder entsprechend dem festgelegten Räumungsverfahren geändert werden.

Hörbarkeit von Aufmerksamkeitssignalen

Aufmerksamkeitssignale müssen:

  • im gesamten Wirkungsbereich mindestens 65 dB(A) erreichen,
  • in Ruhebereichen (z. B. mit Schlafgelegenheit) mindestens 75 dB(A) in Ohrhöhe,
  • mindestens 6 dB(A) über dem jeweiligen Störschallpegel liegen,
  • den Wert von 120 dB(A) nicht überschreiten, um Gesundheitsschäden zu vermeiden.

In Bereichen, in denen Gehörschutz getragen wird, sollte die akustische Alarmierung durch optische oder fühlbare Signale ergänzt werden.

Eigenüberwachung und Fehlermeldungen

Elektroakustische Notfallwarnsysteme müssen ihre Betriebsbereitschaft sowie Fehlerzustände automatisch überwachen und melden. Zu überwachen sind u. a.:

  • Haupt‑ und Ersatzstromversorgung,
  • Batterieladegeräte,
  • Sicherungen, Schalter und Schutzeinrichtungen,
  • Notfalldurchsage‑Mikrofone und deren Übertragungswege,
  • Lautsprecherleitungen (Unterbrechung und Kurzschluss),
  • Verstärker und Reserveverstärker,
  • Signal‑ und Sprachspeicher,
  • optische Alarmierungseinrichtungen,
  • Prozessoren, Speicher und interne Datenübertragungen,
  • Verbindungen zwischen ENS‑Teilanlagen.

Diese Überwachungsfunktionen sind Voraussetzung für einen zuverlässigen Betrieb im Notfall.

Autor*in: Dipl.-Ing. (FH) Christoph Schneppe

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