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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Information 203-070

Wie prüfen Elektrofachkräfte ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fachgerecht? Die DGUV Information 203-070 bietet hierfür eine wichtige Orientierung. Der Beitrag zeigt, wie sie in der Praxis genutzt wird, wie sie rechtlich einzuordnen ist und worauf Prüfpersonen bei der Anwendung achten sollten.

Wiederholungsprüfung elektrischer Betriebsmittel

Die DGUV Information 203-070 befasst sich mit dem praktischen Vorgehen bei der wiederkehrenden Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel. Sie richtet sich an Elektrofachkräfte, die als zur Prüfung befähigte Personen tätig sind, und dient in der Praxis als Orientierungshilfe für die sachgerechte Durchführung von Prüfungen.

Der offizielle Titel der DGUV Information 203-070 lautet: „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ und die aktuell gültige Ausgabe stammt von Dezember 2016.

Ziel und Bedeutung der DGUV Information 203-070 für die Praxis

Das Ziel dieser DGUV Information ist es, durch regelmäßige Prüfungen den sicheren Zustand ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel zu unterstützen und damit Arbeitsunfälle, Sachschäden und Ausfallzeiten zu vermeiden. Je fachgerechter die Prüfungen durchgeführt werden, desto zuverlässiger lässt sich die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten.

Im Mittelpunkt steht dabei der Erhalt der Arbeits‑ und Elektrosicherheit im Betrieb.

Einordnung in das Regelwerk

Die DGUV Information 203‑070 begründet keine eigenständigen rechtlichen Pflichten. Sie wird in der Praxis herangezogen, um den Stand der Technik bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel zu berücksichtigen und die Umsetzung bestehender Anforderungen zu unterstützen.

Dabei steht sie im Zusammenhang mit:

  • der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
  • den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, insbesondere TRBS 1203 („Zur Prüfung befähigte Personen“),
  • sowie einschlägigen DIN-VDE-Normen.

Prüfungen dürfen ausschließlich von Personen durchgeführt werden, die die Voraussetzungen einer befähigten Person im Sinne der TRBS 1203 erfüllen.

Schwerpunkt: Praktische Durchführung von Prüfungen

Die DGUV Information 203-070 zielt darauf ab, Prüfpersonen bei der praktischen Durchführung der Prüfungen zu unterstützen. Sie gibt Hinweise zum sachgerechten Umgang mit:

  • normativen Anforderungen und Grenzwerten,
  • Mess‑ und Prüfverfahren,
  • sowie der fachlichen Bewertung von Prüfergebnissen.

Zugleich macht sie auf typische Fehlerquellen aufmerksam und betont die Verantwortung der Prüfperson bei der Anwendung des Regelwerks.

Behandelte Themenbereiche

Die DGUV Information 203‑070 behandelt unter anderem folgende Themenbereiche:

  • Durchführung der Prüfung
  • Prüffristen
  • Mess‑ und Prüfgeräte
  • Gefahren, Prüfplatz und Prüfzubehör
  • Spezielle Arbeitsmittel
  • Betriebsmittelauswahl nach Einsatzbereichen
  • Auswahl geeigneter Anschlussleitungen

Diese Themenstruktur unterstützt Prüfpersonen dabei, Prüfungen systematisch, nachvollziehbar und dokumentationssicher durchzuführen.

Hinweis zur Aktualität

Auch wenn die DGUV Information 203‑070 weiterhin gültig ist, sollten Prüfpersonen berücksichtigen, dass sich Normen und technische Anforderungen seit der Veröffentlichung weiterentwickelt haben. Die Inhalte sind daher stets im Zusammenhang mit den jeweils aktuellen DIN‑VDE‑Normen und dem geltenden Stand der Technik anzuwenden.

Autor*in: WEKA Redaktion

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