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Arbeitsverfahren beim Arbeiten unter Spannung (AuS)

Arbeiten unter Spannung sind keine Routineverfahren! Damit greift man bewusst in den gefährlichsten Bereich der Elektrotechnik ein – mit erheblichem Risiko für Menschen, Anlagen und den Arbeitgeber. Ohne geeignete Qualifikation, klare Organisation und eine fundierte Gefährdungsbeurteilung ist Arbeiten unter Spannung unzulässig. Erfahren Sie, welche Arbeitsverfahren erlaubt sind, welche Voraussetzungen zwingend erfüllt sein müssen und wann Arbeiten unter Spannung rechtlich nicht mehr vertretbar ist.

Arbeitsverfahren für Arbeiten unter Spannung

Das Arbeiten unter Spannung (AuS) stellt erhöhte Anforderungen an Organisation, Qualifikation und Arbeitsmittel. Es darf nur unter klar definierten Voraussetzungen angewendet werden, wenn die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist.

Elektrotechnische und nicht elektrotechnische Arbeiten

Maßgeblich für Arbeiten an elektrischen Anlagen ist die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“. Sie beschreibt Gefahrenzonen um unter Spannung stehende Teile und legt fest, dass das Erreichen oder Unterschreiten dieser Zonen durch geeignete Schutzmaßnahmen zu verhindern ist.

Die Norm unterscheidet zwischen:

Elektrotechnischen Arbeiten
Arbeiten an, mit oder in der Nähe elektrischer Anlagen, z. B.:

  • Errichten und Inbetriebnehmen
  • Instandhalten
  • Prüfen, Erproben und Messen
  • Ändern, Erweitern, Auswechseln

Nicht elektrotechnischen Arbeiten
Arbeiten im Bereich elektrischer Anlagen, z. B.:

  • Bau‑ und Montagearbeiten
  • Erdarbeiten
  • Reinigungs‑, Anstrich‑ oder Korrosionsschutzarbeiten

Arbeitsmethoden beim Arbeiten an elektrischen Anlagen

Die DIN VDE 0105‑100 unterscheidet drei Arbeitsmethoden:

  1. Arbeiten im spannungsfreien Zustand
    Arbeiten an Anlagen, bei denen der spannungsfreie Zustand hergestellt und sichergestellt ist (Einhaltung der fünf Sicherheitsregeln).
  2. Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
    Arbeiten, bei denen Personen oder Arbeitsmittel in die Annäherungszone gelangen, ohne die Gefahrenzone zu erreichen.
  3. Arbeiten unter Spannung (AuS)
    Arbeiten, bei denen unter Spannung stehende Teile berührt werden oder die Gefahrenzone betreten wird.

Für alle Methoden sind geeignete Maßnahmen zum Schutz vor elektrischem Schlag sowie vor Kurzschluss und Störlichtbogen erforderlich. Verantwortlich hierfür sind der Anlagenverantwortliche und der Arbeitsverantwortliche.

Arbeitsverfahren beim Arbeiten unter Spannung

Beim Arbeiten unter Spannung werden drei Verfahren unterschieden:

  • Arbeiten auf Abstand
    Arbeiten mit isolierenden Stangen unter Einhaltung definierter Mindestabstände.
  • Arbeiten mit Isolierhandschuhen
    Direkter Kontakt mit unter Spannung stehenden Teilen unter Verwendung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung und isolierter Werkzeuge.
  • Arbeiten auf Potenzial
    Der Arbeitende befindet sich auf dem gleichen elektrischen Potenzial wie die unter Spannung stehenden Teile und ist gegenüber der Umgebung ausreichend isoliert.

Arbeiten unter Spannung nur mit besonderer Qualifikation

Arbeiten unter Spannung dürfen nur von besonders qualifizierten Personen durchgeführt werden. Je nach Art der Tätigkeit kommen hierfür Elektrofachkräfte oder – in eng begrenzten Anwendungsfällen – elektrotechnisch unterwiesene Personen mit entsprechender Spezialausbildung, jeweils unter fachlicher Leitung und Aufsicht, in Betracht.

Werkzeuge, Schutz‑ und Hilfsmittel für AuS sind genormt und regelmäßig zu prüfen.

Gefährdungsbeurteilung maßgebend

Ob Arbeiten unter Spannung durchgeführt werden dürfen, entscheidet der Unternehmer auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung.

AuS ist kein gleichwertiger Ersatz für das Arbeiten im spannungsfreien Zustand, sondern nur zulässig, wenn:

  • ein Abschalten technisch oder betrieblich nicht möglich ist oder
  • dadurch zusätzliche Gefährdungen entstehen würden.

Voraussetzungen für sicheres Arbeiten unter Spannung

Für die sichere Durchführung von AuS müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • geeignete organisatorische Abläufe
  • besonders qualifiziertes Personal mit nachgewiesener Spezialausbildung
  • sichere, geprüfte Werkzeuge und Schutzausrüstungen
  • dokumentierte und erprobte Arbeitsanweisungen

Nur wenn alle Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind, kann AuS mit einem vergleichbaren Sicherheitsniveau durchgeführt werden.

Fazit

Arbeiten unter Spannung dürfen nicht zur Standardlösung werden. Sie sind ausschließlich dann zulässig, wenn das Arbeiten im spannungsfreien Zustand technisch oder organisatorisch nicht möglich ist oder dadurch zusätzliche Gefährdungen entstehen würden. Maßgeblich ist stets die Gefährdungsbeurteilung.

AuS erfordert:

  • eine klare organisatorische Struktur,
  • besonders qualifiziertes Personal mit nachgewiesener Spezialausbildung,
  • geprüfte Werkzeuge und persönliche Schutzausrüstung sowie
  • erprobte und dokumentierte Arbeitsanweisungen.

Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, darf nicht unter Spannung gearbeitet werden.
Die Verantwortung hierfür liegt beim Unternehmer und den benannten Verantwortlichen. Arbeiten unter Spannung sind daher eine bewusst getroffene Ausnahmeentscheidung – mit entsprechend hoher Verantwortung.

Autor*in: WEKA Redaktion

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