05.03.2015

Tiefer Griff in die Stadtkasse

Das wird teuer: Friedrichshafen muss Steuern aus Einnahmen, die man mit städtischen Parkflächen erzielte, an den Fiskus nachzahlen. Es geht um rund 1,1 Millionen Euro. Eine Betriebsprüfung hatte ans Licht gebracht, dass die Stadt für diese Abstellanlagen steuerpflichtig ist.

Rotes Rathaus Berlin

Friedrichshafen muss 1,1 Millionen Euro Steuer für Parkplätze nachzahlen

Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen am Bodensee hat jetzt einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro zugestimmt, die im Zusammenhang mit einer Steuernachforderung steht. Diese betrifft Einnahmen aus städtischen Parkflächen aus den Jahren 2008 bis 2012 sowie 2013 bis 2015.

Bei der Stadtverwaltung war man bisher davon ausgegangen, dass die Parkflächen dem hoheitlichen Bereich zuzuordnen und damit steuerfrei sind. Dem ist nicht so, wie im Zuge einer Betriebsprüfung offenbar wurde.

Laut Berichten der Online-Ausgaben der Tageszeitungen „Schwäbische Zeitung“ und „Südkurier“ steht ein Urteil des Bundesfinanzhofes im Hintergrund, das die Einnahmen aus öffentlichen Parkflächen als steuerpflichtig einstuft. Damit soll eine steuerliche Benachteiligung privater Anbieter, die ebenfalls gebührenpflichtige Parkplätze betreiben, im Vergleich zu den Kommunen beseitigt werden. Betroffen sind Parkplätze, die nicht unmittelbar an Straßen liegen. Auf denen hatte die Stadt in den vergangenen Jahren rund vier Millionen Euro eingenommen.

Autor*in: Wolfram Markus (Wolfam Markus ist Herausgeber des WEKA-Handbuchs "Kommunalpolitik")