23.06.2015

Mit der Freiwilligkeit ist es vorbei

Zwang statt Freiwilligkeit: Die Gemeinde Havixbeck in Nordrhein-Westfalen muss ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, weil die Etats 2012 und 2013 höhere Fehlbeträge auswiesen als zulässig ist. Bisher ging man davon aus, Haushaltssicherung freiwillig betreiben zu können.

Rotes Rathaus Berlin

Gemeinde Havixbeck muss Haushaltssicherungskonzept aufstellen

Der Kreis Coesfeld als Aufsichtsbehörde hat die Haushaltssicherung verfügt, weil Havixbeck 2012 und 2013, und damit in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage von mehr als 5 Prozent tätigte. Zwar wurde die gesetzliche Grenze dabei jeweils nur minimal überschritten, dies reichte jedoch, den Kreis in Richtung Zwangskonzept tätig werden zu lassen. Dem Gemeindehaushalt fehlt nun die Genehmigung.

Ursprünglich hatte der Gemeinderat parallel zum Haushaltsbeschluss 2015 der Verwaltung aufgegeben, bis zum Haushaltsplanentwurf 2016 ein freiwilliges Sicherungskonzept zu erarbeiten. Jetzt muss ein solches Konzept verpflichtend erstellt werden und zwar nach Maßgabe des Kreises bis Ende Juli. Der knappe Zeithorizont stellt die Verwaltung vor ein Problem. Sie wird laut einem Bericht der Tageszeitung „Westfälische Nachrichten“ die Frist wohl nicht einhalten können. Der in dem Beitrag zitierte Havixbecker Kämmerer Christoph Gottheil spricht davon, dass durch das verpflichtende Sparkonzept freiwillige Leistungen und Projekte der Gemeinde in Schieflage geraten werden.

Autor*in: Wolfram Markus (Wolfam Markus ist Herausgeber des WEKA-Handbuchs "Kommunalpolitik")