Herbst der Reformen
Die von der Bundesregierung eingesetzten Kommissionen in den Bereichen Sozialstaat und Pflege führen bei den deutschen Kommunen zu gewissen Erwartungen. Diese wünschen sich vor allem signifikante Ergebnisse. Um den Sozialstaat zukunftsfähig zu machen und das Existenzminimum auch in Zukunft sichern zu können, müssten auch trotz des engen Zeitfensters alle Maßnahmen auf den Tisch kommen, wie die kommunalen Spitzenvertreter fordern.
Zuletzt aktualisiert am: 12. November 2025

Auch wenn wir in den letzten Jahrzehnten eine Ausweitung des Sozialstaats in vielen Bereichen erlebt hätten und jede Einzelmaßnahme dabei auch gut begründet sei, sei der Sozialstaat zu komplex und intransparent, wie der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Soziales, Jugend und Gesundheit, Bürgermeister Frank Buß, Plochingen, anlässlich der Herbstsitzung des Ausschusses in Magdeburg unterstrich. Viele unterschiedliche Akteure seien für unterschiedliche Leistungen und Bedarfe zuständig. Dies führe zu Verrechnungen zwischen den zuständigen Behörden, die Zeit und Verwaltungskapazität binden. Von der Sozialstaatskommission erwarten die Kommunen belastbare Vorschläge, wie der Sozialstaat konsolidiert und zukunftsfähig aufgestellt werden kann, um seine Aufgaben auch zukünftig noch zu erfüllen, ohne die Grenzen der Finanzierbarkeit aus öffentlichen Haushalten zu überschreiten.
Dabei könne es keine Bestandsgarantie für einzelne Leistungen und Zuständigkeiten geben. Leistungen und Zuständigkeiten müssten hinsichtlich der Wirkung und Wechselwirkung hinterfragt werden. Gerade mit Blick auf den Leistungsmissbrauch, den die Bundessozialministerin und auch der Bundesrat angemahnt haben, brauche es klare Verantwortlichkeiten und Strukturen. Wichtig ist es Frank Buß, dass bei Reformen nicht unnötig neue Schnittstellen geschaffen würden, wie es bei der Kindergrundsicherung in der vergangenen Legislaturperiode der Fall gewesen sei. Das Vertrauen in den Staat hänge auch mit der Wirksamkeit des Sozialstaats zusammen. Gerade da, wo Bürgerinnen und Bürger in besonderen Notlagen auf den Staat vertrauen müssten, müsse dieser sich handlungsfähig und handlungswillig zeigen.
Zudem sollen im Zuge des Zukunftspakts Pflege bis Ende des Jahres Eckpunkte für eine Pflegereform vorliegen. Hierzu sieht der Ausschuss für Soziales, Jugend und Gesundheit die Reformbedürftigkeit des Systems, da gerade das Pflegesystem aktuell in großem Maße vom persönlichen Engagement der Angehörigen lebe. Nur ein geringer Teil der Pflegebedürftigen seien in stationären Einrichtungen. Gleichzeitig bedeute ein stationärer Aufenthalt eine große finanzielle Herausforderung, die im Zweifel bei den Kommunen als Sozialhilfeträger liege. Die kommunalen Vertreter fordern daher eine Neuordnung des Systems hin zu einer besseren Prävention auf der einen Seite und eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung auf der anderen Seite. Die öffentlichen Haushalte würden die Herausforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel in den nächsten Jahren ergeben, nicht ohne eine tiefgreifende Reform schultern können, wie Marc Elxnat, Beigeordneter des DStGB, meint.