08.04.2015

„Bürgerbegehren nicht unterlaufen“

Die Initiative „Mehr Demokratie“ in Nordrhein-Westfalen wirft einem Bündnis aus SPD, Freien Wählern (FWG) und Grünen im Rat der Stadt Beckum vor, ein Bürgerbegehren gegen neue Beigeordnetenstellen unterlaufen zu wollen. Dieses haben CDU, FDP und Piratenpartei initiiert.

Das Münchner Rathaus

Initiative „Mehr Demokratie“ kritisiert Zweckbündnis im Beckumer Rat

SPD, Grüne und Freie Wähler (FWG) im Rat der nordrhein-westfälischen Stadt Beckum hatten im Februar 2015 mit ihrer Mehrheit die Schaffung einer neuen Beigeordnetenstelle beschlossen. Die drei Fraktionen wollen in Zukunft generell wieder Beigeordnete wählen. Im ersten Schritt sollen ein 1. Beigeordneter und ein Kämmerer bestimmt werden, mittelfristig auch ein technischer Beigeordneter, wenn dies im Wege der Nachfolge von leitenden Mitarbeitern möglich ist. Ziel ist es, im Bereich des Haushalts sowie im technischen Bereich Schwerpunkte zu setzen. Mit einem 1. Beigeordneten und Kämmerer will man die städtischen Finanzen besser in den Griff bekommen.

CDU, FDP und Piratenpartei wollen diesen Beschluss mit einem Bürgerbegehren aufheben. Ihrer Rechnung nach würden die Personalkosten durch die Einführung einer zusätzlichen Dezernentenebene um etwa 400.000 Euro pro Jahr steigen. Hinzu kämen einmalige Pensionsrückstellungen von rund 700.000 Euro, so dass die Kosten für zwei Beigeordnete bei acht Jahren Amtszeit bei etwa 3,9 Millionen Euro lägen.

Die Ratsmehrheit weist diese Rechnung zurück. Bei den Stellen werde es nicht zu einer Aufstockung kommen, sondern die Verwaltungsspitze werde umgebaut. Die Behauptung, die Wahl von zwei Beigeordneten verursache Kosten von 400.000 Euro, entspreche nicht der Wahrheit, heißt aufseiten der Befürworter der neuen Leitungsfunktionen.

Jetzt will die Ratsmehrheit die Entscheidung in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Rates am 28. April festzurren. Ziel ist offenbar, das derzeit laufende Begehren ins Leere laufen zu lassen. Dieses Vorgehen kritisiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer der basisdemokratischen Initiative „Mehr Demokratie“ in Nordrhein-Westfalen. „Respekt vor der Demokratie und politischer Anstand gebieten es, den Ausgang des Bürgerbegehrens abzuwarten“, so Trennheuser.

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am vergangenen Wochenende begonnen. Das Handeln von Rat und Verwaltung kann ein Bürgerbegehren in Nordrhein-Westfalen erst hemmen, wenn der Rat das Begehren nach Einreichung der notwendigen Unterschriftenzahl für zulässig erklärt hat. Dann nämlich tritt eine so genannte „aufschiebende Wirkung“ in Kraft, die bis zum Bürgerentscheid gilt.

Autor*in: Wolfram Markus (Wolfam Markus ist Herausgeber des WEKA-Handbuchs "Kommunalpolitik")