24.08.2020

Brandschutz im Einzelhandel kompetent umsetzen

Mangelnde Ortskenntnis und Mobilitätsschwierigkeiten sind im Falle eines Brandes die größten Gefahren im Ladengeschäft. Brandschutzhelfer spielen hier deshalb eine wichtige Rolle bei der souveränen Bewältigung von Brandschutzfällen und dem Schutz von Kunden und Beschäftigten. Worauf es beim Brandschutz im Einzelhandel sonst noch ankommt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Feuerlöscher vor dem Korridor eines Supermarkts für wirksamen Brandschutz im Einzelhandel

Wie viele Brandschutzhelfer brauchen Sie mindestens?

Bei mehr als 20 Angestellten müssen mindestens 5 % der Beschäftigten eine entsprechende Ausbildung haben. Zusätzlich zu den Angestellten soll die durchschnittliche Zahl von anwesenden Kunden berücksichtigt werden.

In der ASR A2.2 heißt es dazu:

„Bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte kann es auch notwendig sein, mehr Brandschutzhelfer auszubilden.“

Die Alternative: Bilden Sie mehr Evakuierungshelfer aus!

Statt mehr Brandschutzhelfer auszubilden, können zum Schutz der Kunden auch Evakuierungshelfer ausgebildet werden. Diese können im Unternehmen geschult werden. Ihre Aufgaben sind insbesondere die Unterstützung von Personen im Evakuierungsfall und die Einweisung von Rettungskräften sowie das Löschen kleinerer Brände. Sowohl Brandschutzhelfer als auch Evakuierungshelfer können unter bestimmten Voraussetzungen im Unternehmen geschult werden. Welche das sind, lesen Sie hier.

Feuerlöscher in Verkaufsräumen

Die Anzahl und die Art von Feuerlöschern in Verkaufsräumen sind in der Gefährdungsbeurteilung bzw. im Brandschutzkonzept zu bestimmen. Erfahrungsgemäß eignen sich für Verkaufsräume am besten Schaumfeuerlöscher, da der Schaum gezielt auf die Brandherde gerichtet werden kann und nur geringe Folgeschäden entstehen.

Im Bereich technischer Geräte und Kassensysteme eignen sich Kohlendioxidfeuerlöscher. Sie ermöglichen eine rückstandsfreie Löschung und leiten bei der Löschung auch keine Elektrizität weiter.

Das kleine 1×1 der Brandvermeidung in Verkaufsräumen

  • Erlassen Sie Rauchverbote für Verkaufsräume und für alle angrenzenden Räume. Setzen Sie bereits bestehende Rauchverbote konsequent durch.
  • Minimieren Sie konsequent Brandlasten, die in Verkaufsräumen und im zugehörigen Lager durch Palettenstapel oder Verpackungsmaterialien entstehen.
  • Tätigkeiten wie Schweißen, Löten, Schneiden sollten in Verkaufsräumen bzw. in angrenzenden Räumen nur wenn sie wirklich unumgänglich sind und nur mit schriftlicher Erlaubnis und bei Durchführung aller möglichen Sicherheitsvorkehrungen ausgeführt werden. Dazu gehören z.B. die Entfernung von Brandlasten aus dem Gefahrenbereich und die Bereithaltung eines Feuerlöschers mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten.
  • In Räumen mit Kundenverkehr kann es zu Brandstiftung kommen. Beschäftigte sollten deshalb Personen mit ungewöhnlichem Verhalten im Auge behalten bzw. den Sicherheitsschutz rufen.

Brandschutz im Einzelhandel – da gibt es noch so viel mehr zu wissen

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Autor*in: Markus Horn