10.09.2020

COVID-19: Brandschutz bei Infektionsschutzmaßnahmen beachten

Brandschutz in Zeiten von Abstandsregeln, Mund-Nasen-Masken, Risikogebieten & Co. ist gar nicht so einfach. Da aufgrund von Homeoffice-Regelungen und Kurzarbeit bestimmte Betriebsbereiche wenig frequentiert sind, besteht die Gefahr, dass Brände spät entdeckt werden. Hygieneschutzwände können darüber hinaus Flucht- und Rettungswege beeinträchtigen. Lesen Sie, wie Sie Corona-spezifischen Brandschutzproblemen wirksam begegnen können.

Brennende Steckdose

Brandschutz in kaum frequentierten Bereichen

Viele Beschäftigte arbeiten immer noch im Homeoffice. Andere sind im Rahmen von Kurzarbeit nur in begrenztem Zeitumfang im Betrieb tätig. Dadurch stehen viele Räume in den Betrieben leer bzw. werden selten frequentiert und bleiben über längere Zeiträume unbeaufsichtigt. Entstehungsbrände können deshalb längere Zeit unentdeckt bleiben. Setzen Sie deshalb regelmäßig einen Fuß auch in die Räume und Betriebsbereiche, die längere Zeit nicht aufgesucht wurden, um sie auf Brandgefahren hin zu prüfen.

Achten Sie dabei auf folgende Punkte:

  • Auch kleine Mengen an Gasen und brennbaren Flüssigkeiten (z.B. Benzin, Lösungs- und Desinfektionsmittel) sollen sicher verwahrt werden. Ist eine Verwahrung in sicheren Räumen und Schränken nicht möglich, sollten die Behälter sicher verschlossen und gegen Kippen und Fallen gesichert sein.
  • Sofern noch keine Rauchverbote bestehen: Bringen Sie diese für selten genutzte Bereiche gut sichtbar an.
  • Weisen Sie explizit auf bestehende Rauchverbote hin, da sich allein arbeitende Beschäftigte versucht fühlen könnten, die Abwesenheit von Kollegen und Vorgesetzten zum Rauchen zu nutzen.
  • Besonders elektrotechnischen Installationen und Geräten sollte Ihre Aufmerksamkeit gelten: Gibt es sichtbare Mängel oder Schäden?
  • Elektrische Betriebsmittel, die nicht für den Dauerbetrieb zugelassen sind, sollten ausgeschaltet sein.
  • Achten Sie des Weiteren auf flackernde Lichter und Schmorgerüche.
  • Brandlasten (Abfälle, Materialien) lagern sie entweder sachgerecht oder Sie kümmern sich um die Entsorgung.
  • Prüfen Sie, wie Sie mit technischen Lösungen den Brandschutz in leer stehenden oder selten frequentierten Betriebsbereichen verbessern können. Eine schnell zu realisierende Möglichkeit sind hier Kameras und Wärmesensoren, mit denen der Werkschutz zentral die Situation im Auge behalten kann.
  • Achten Sie darauf, dass die Brandmeldestellen stets besetzt sind. Gegebenenfalls können auch Smartphones Alarme und Störungen direkt anzeigen.
  • Auch wenn Betriebsbereiche nur selten frequentiert werden: Türen und Fenster sind geschlossen zu halten, dürfen aber nicht abgeschlossen werden.

Wichtige Brandschutzfristen und -termine einhalten

Achten Sie auch darauf, dass alle notwendigen Unterweisungen, Wartungen und Überprüfungen z.B. von Feuerlösch- und Löschwassereinrichtungen sowie von Lösch- und Alarmierungsanlagen trotz der besonderen Umstände des Infektionsschutzes durchgeführt werden.

Beispiel für eine Infektionsschutzkonforme Prüfung von Feuerlöschern

Beschäftigte können z.B. zu prüfende Feuerlöscher vor das Gebäude bringen; dort kann ein Sachverständiger die Prüfung vornehmen. Das minimiert die Gefahr einer Infektion. Im Anschluss können Beschäftigte die Feuerlöscher wieder anbringen. Unterweisungen sind genauso gut per Videokonferenz oder über online abrufbare Unterweisungsvideos möglich.

Trotz Corona: Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten

Nach § 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind ausreichende Vorkehrungen zu treffen, die eine schnelle Flucht und Rettung von Personen im Betrieb gewährleisten. Am wichtigsten dabei: das Freihalten der Fluchtwege und die Möglichkeit, Notausgänge jederzeit öffnen zu können. Dies gilt natürlich auch jetzt im Rahmen der aktuellen Corona-Infektionsschutzmaßnahmen:

  • Flucht- und Rettungswege müssen auch dann frei zugänglich sein, wenn sich in der Regel niemand in den Betriebsbereichen befindet.
  • Achten Sie darauf, mobile Hygieneschutzwände so zu stellen, dass sie Flucht- und Rettungswege nicht beeinträchtigen und jeder im Brandfall die Räume und den Betrieb sicher verlassen kann.
  • Hygieneschutzwände dürfen nicht das problemlose Öffnen von Notausgängen beeinträchtigen.
  • Ebenso wenig dürfen sie die Kennzeichnung von Notausgängen und aufgehängte Flucht- und Rettungspläne verdecken.
  • Hygieneschutzwände sollen so aufgestellt werden, dass keine Stolperfallen entstehen.
  • Nicht mehr benötigte Hygieneschutzwände lagern Sie nicht im Bereich der Flucht- und Rettungswege, sondern in geeigneten Räumlichkeiten.

Eine günstige Alternative zu Hygieneschutzwänden sind Hygieneschutzrollos. Sie lassen sich hochziehen, sobald sie nicht mehr benötigt werden, und beanspruchen kaum Raum.

Autor*in: Martin Buttenmüller