Shop Kontakt

Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz setzt weitere Impulse

Die gesetzliche Rente bildet weiterhin die wichtigste Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Empfohlen wird aber, die gesetzliche Rente durch eine betriebliche Altersversorgung zu ergänzen. Momentan hat allerdings nur etwa jede zweite sozialversicherungspflichtige Person einen Anspruch auf eine Betriebsrente. Besonders Menschen mit geringeren Einkommen und Beschäftigte in kleinen Unternehmen haben seltener Betriebsrentenansprüche und damit ein geringeres Auskommen im Alter.

Frau in einem Beratungsgespräch mit einer anderen Frau in Sakko

Wichtige Impulse seit 2018

Mit dem (ersten) Betriebsrentenstärkungsgesetz und der Einführung der spezifischen steuerlichen Förderung von Geringverdienenden sowie der neuen Form tariflicher Sozialpartnermodelle wurden 2018 wichtige Impulse gesetzt. Diese Ansätze werden nun weiterentwickelt, damit die Betriebsrente für mehr Menschen selbstverständlicher Teil der Alterssicherung wird und Beschäftigte künftig ohne finanzielle Sorgen in Rente gehen können. Mit der Weiterentwicklung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes soll die Betriebsrente für mehr Menschen günstiger und selbstverständlicherer Teil der Alterssicherung werden – auch in kleineren Unternehmen.
Zudem ist das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (kurz „Rentenpaket 2025“) auf dem Weg. Die Verlängerung der Haltelinie und der Angleichung der Mütterrente sind wichtige Punkte des Gesetzes, um die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rente zu sichern und noch mehr Menschen ein zusätzliches Einkommen im Alter zu ermöglichen.

Nächster wichtiger Baustein der Rentenreform

Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz liegt nun der nächste wichtige Baustein der Rentenreform vor. Damit sollen besonders Betriebsrenten auf tarifvertraglicher Basis weiter gestärkt werden, denn diese sind effektiv, kostengünstig und sicher. Kleinen Unternehmen ohne Tarifvertrag wird es ermöglicht, wie Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas Ende Juli erklärte, sich solchen Systemen anzuschließen, damit sie ihren Mitarbeitenden einfach und unbürokratisch eine Betriebsrente anbieten können. Von der Neuregelung der Förderung profitieren zudem Menschen mit geringeren Einkommen, wozu auch viele Teilzeitkräfte gehören.

Betriebsrente als selbstverständlicher Teil der Alterssicherung

Ziel ist es, dass die Betriebsrente ein selbstverständlicher Teil der Alterssicherung wird. Zusammen mit der gesetzlichen Rente, die das Rückgrat der Alterssicherung ist und bleibt und die die Regierung ebenfalls stärken wird, haben Beschäftigte somit Aussicht auf ein Alterseinkommen, das ihrem Erwerbseinkommen möglichst nahekommt. Im Zuge des Rentenpakets 2025 soll das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz im September 2025 im Kabinett und im Laufe des Jahres im Bundestag verabschiedet werden, wie Bärbel Bas erläuterte. Es bedarf darüber hinaus der Zustimmung des Bundesrats. Neben der Verlängerung der Haltelinie und der Angleichung der Mütterrente, die sich bereits in der Ressortabstimmung befinden, sind weitere rentenpolitische Maßnahmen, wie die Frühstartrente oder die Aktivrente geplant.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)