16.02.2022

Wie geht es weiter beim Thema „Homeoffice“?

Seit knapp zwei Jahren haben wir uns jetzt an das Arbeiten im Homeoffice gewöhnt. Laut ifo-Institut arbeiten momentan rund 27,9 Prozent der Beschäftigten von zu Hause aus. Für viele dieser Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bietet dies Vorteile, sodass sie auch daran denken, nach der Pandemie zu Hause zu arbeiten. Gute Nachrichten gibt es daher jetzt vom Bundesarbeitsministerium: Hubertus Heil hat die Absicht, das Arbeiten im Homeoffice beständig in den Berufsalltag zu integrieren. Sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen, sollen Arbeitgeber ihren Angestellten künftig das Arbeiten von zu Hause aus gestatten.

Mobiles Arbeiten

Homeoffice-Angebot ist während der Pandemie Pflicht

Momentan sind wegen der Pandemie Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anzubieten, sofern es ihr Tätigkeitsbereich erlaubt und keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen. Grundlage dafür ist § 28b Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes, der zunächst bis zum 19. März 2022 gilt, wobei eine einmalige Verlängerungsmöglichkeit von bis zu 3 Monaten geplant ist.

Grünes Licht für das dauerhafte Homeoffice

Lange war es unklar, wie sich die Bedingungen nach der Pandemie gestalten könnten. Nun hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil grünes Licht für das dauerhafte Homeoffice gegeben. Er spricht sich dafür aus, dass wir aus dem coronabedingten ungeplanten Großversuch zum Homeoffice grundlegende Konsequenzen für die Arbeitswelt ziehen, wie er der Deutschen Presse-Agentur erklärte. Die Ampel-Koalition werde „moderne Regeln für mobiles Arbeiten in Deutschland“ und einen Rechtsanspruch auf Homeoffice schaffen. Ein moderner Ordnungsrahmen für mobiles Arbeiten werde noch kommen.

Betriebsbedingte Gründe regeln Ausnahmen

Nach Ansicht des Bundesarbeitsministers sollen Arbeitgeber – unabhängig von der Pandemie – ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice gestatten. Allein das Bestehen von betrieblichen Gründen, wie die Notwendigkeit des Arbeitens vor Ort, wie es in Kliniken oder in der Gastronomie der Fall ist, stehen gegen das Gebot der Arbeit im Homeoffice. Wenn aber der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin keine betrieblichen Gründe anführen kann, solle der Anspruch, im Homeoffice zu arbeiten, gelten. Das gebe endlich vielen Menschen die Möglichkeit, auch nach der Pandemie von zu Hause aus zu arbeiten.

Neue Freiheit durch flexible Gestaltung

Für viele Beschäftigte bietet das Homeoffice Erleichterung, für manche ist es eine neue Freiheit, für andere eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch die flexible Gestaltung steht für Heil im Vordergrund; viele wollen gar nicht in Vollzeit zu Hause arbeiten, sondern nur hin und wieder. Auch das solle möglich sein. Von Arbeitgeberseite besteht allerdings noch Akzeptanzbedarf. Viele lehnen einen solchen dauerhaften Rechtsanspruch auf Homeoffice ab.

Autor*in: Andrea Brill (Andrea Brill ist Pressereferentin und Fachjournalistin.)