09.03.2017

Geringere Arbeitszeit: Sie als Betriebsrat achten auf Gleichbehandlung

Beschäftigte sollten ihre Arbeitszeit je nach Lebensphase anpassen dürfen. Doch oftmals ist das unerwünscht. Vor allem Männer und hoch qualifizierte Beschäftigte bekommen Probleme, wenn sie zeitweise kürzertreten wollen. Das zeigt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Arbeitszeit

Arbeitsrecht. Zwei Forscherinnen der Hans-Böckler-Stiftung haben anhand von 121 Interviews untersucht, wie Arbeitszeitoptionen in der betrieblichen Praxis genutzt werden. Dabei zeigten sich große Unterschiede nach Beruf, Geschlecht und Position in der Firmenhierarchie:

  • Teilzeit wird fast ausschließlich von Frauen genutzt, oft in mittleren Positionen. Doch auch – zumindest hoch qualifizierte – Frauen haben Schwierigkeiten, wenn sie ihre Arbeitszeit verkürzen wollen.
  • Viele Männer wünschen sich kürzere Arbeitszeiten, halten eine Reduzierung aber nicht für umsetzbar. Als Hindernisse wirken nicht nur die fehlende Akzeptanz von Vorgesetzten und im Kollegenkreis, sondern die oftmals rigide Arbeitsorganisation, die auf Ausfälle nicht reagiert, ebenso wie das Arbeitspensum, das schon bei Vollzeit durch Personalnot kaum zu bewältigen ist.
  • Elternzeit von Vätern ist weitgehend akzeptiert, sofern sie nur zwei Partnermonate beanspruchen. Häufig wird erwartet, dass sie diesen Zeitraum nach betrieblichen Belangen ausrichten.
  • Je weniger qualifiziert Beschäftigte sind, umso weniger werden sie für Qualifizierungsmaßnahmen freigestellt.

Dünne Personaldecke bereitet besonders große Probleme

Eine wichtige Rolle spielt die Personalsituation: Ist die Zahl der Mitarbeiter so berechnet, dass keine Reserven eingeplant sind, führen Fehlzeiten schnell zur Überlastung der Belegschaft – ein Problem vor allem bei der Polizei und in der Krankenpflege. Wenn Einzelne in einer solchen Situation ihr Recht auf Arbeitszeitverkürzung nutzen, ziehen sie damit nicht selten den Unmut der Kollegen auf sich.

Praxistipp

Viel hängt der Studie zufolge von den Vorgesetzten ab: Nur Einzelne unter ihnen sehen es als Führungsaufgabe an, Teilzeit zu ermöglichen und Vertretungen vorausschauend zu organisieren. Betriebsräte können zur Akzeptanz von Arbeitszeitoptionen beitragen, wenn sie etwa Arbeitszeitkonten konsequent kontrollieren, sich für die Einhaltung der Arbeitszeiten einsetzen und familienfreundliches Arbeiten zum Thema machen.

Autor*in: Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)