20.04.2016

Arbeitsrecht für den Betriebsrat: 8 Fragen und Antworten

Arbeitnehmer leisten unselbstständige Arbeit und müssen im Betrieb vor der Willkür des Arbeitgebers geschützt werden. Der Gesetzgeber hat deshalb im Arbeitsrecht umfangreiche Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Mitbestimmungsrechte festgeschrieben. Für Betriebsräte und Arbeitnehmer ist es wichtig, einen Überblick über das Arbeitsrecht zu haben und sich bei häufigen Streitthemen auszukennen.

Acht Fragen und Antworten zum Thema Arbeitsrecht

Wie ist Arbeitsrecht genau definiert?

Das Arbeitsrecht ist ein Sonderrecht, das nur für Arbeitnehmer gilt und bestimmt die rechtliche Ordnung, die für geleistete, in einem Betrieb abhängige Arbeit gilt. Unterschieden wird dabei in Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht.

Was bezeichnet man als Individualarbeitsrecht?

Beim Individualarbeitsrecht geht es um Rechte und Pflichten zwischen jedem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Geregelt wird dabei, wie Arbeitsverhältnisse zustande kommen, welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben und wie sie wieder beendet werden können. Hinzu kommen noch die Vorschriften des Arbeitsschutzes, die unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis einwirken (z.B. Mutterschutz, Arbeitszeitgesetz).

Welche Themen, Rechte und Pflichten werden im kollektiven Arbeitsrecht geregelt?

Das kollektive Arbeitsrecht ist vor allem im Tarifvertragsrecht und im Betriebsverfassungsrecht (Mitbestimmungsrechte) geregelt. Es umfasst alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen, von denen die Arbeitnehmer insgesamt betroffen sind, z.B. alle Arbeitnehmer eines Betriebs oder alle Arbeitnehmer einer Branche.

Was sind die wichtigsten Gesetze des Arbeitsrechts?

Innerhalb des Arbeitsrechts gibt es viele unterschiedliche Gesetze und Gesetzeswerke, die das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats begründen können. Die wichtigsten davon:

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Altersteilzeitgesetz ((ATG)
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Sozialgesetzbuch (SGB)

Kann der Arbeitgeber einfach bestimmen, was im Arbeitsvertrag steht?

Welche Rechten und Pflichten ein Arbeitnehmer hat, ergibt sich hauptsächlich aus dem Arbeitsvertrag, den er mit dem Arbeitgeber abschließt. Meist sind die Inhalte nicht Punkt für Punkt ausgehandelt. Vielmehr legt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein bereits formuliertes Vertragswerk vor. Auch wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag unbesehen unterschreibt, können die Regelungen einer Überprüfung unterzogen werden (§§ 305-310 BGB). Verstoßen einzelne davon gegen das Gesetz, sind sie nichtig und es treten jene gesetzlichen Regelungen, die für den Arbeitnehmer am günstigsten sind, in Kraft.

Was sollte in einem Arbeitsvertrag geregelt werden?

Naturgemäß können je nach Branche und Position einer Arbeitsstelle sehr unterschiedliche Inhalte in einem Arbeitsvertrag formuliert werden. Es gibt jedoch wichtige Punkte, die auf keinen Fall fehlen sollten:

  • Vertragsparteien
  • Probezeit
  • Die Arbeitszeit
  • Umgang mit Überstunden
  • Urlaubstage
  • Hinweise zu einer Befristung
  • Das Gehalt (Grundgehalt + feste oder leistungsabhängige Bestandteile)
  • Hinweis auf das Entgeltfortzahlungsgesetz
  • Kündigungsfristen
  • Arbeitsort
  • Berufsbezeichnung, Tätigkeitsgebiet und Aufgaben

Manche Arbeitgeber wünschen auch Wettbewerbsverbote, die auch über das Arbeitsverhältnis hinaus gelten (nachvertragliches Wettbewerbsverbot). Eine solche Regelung ist nur wirksam, wenn eine Entschädigung vereinbart wird.

Welchen Sinn machen Abmahnungen im Arbeitsrecht?

Abmahnungen dienen der Dokumentation von pflichtwidrigem Verhalten und sind Aufforderungen zur Verhaltensänderung. Beispiele dafür sind häufiges regelmäßiges unentschuldigtes Fehlen oder Verhaltensweisen, die andere Arbeitnehmer gefährden. Da Abmahnungen meist auch Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung sind, sollten Arbeitnehmer genau prüfen, ob diese berechtigt sind, sich vom Betriebsrat beraten lassen und gegebenenfalls verlangen, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.

Der Mindestlohn beträgt derzeit 9,35 Euro. Für alle?

Seit dem 1.1.2018 muss der Mindestlohn in allen Branchen umgesetzt sein. Es gibt allerdings Ausnahmen: Studierende, Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende sowie ehrenamtlich Tätige sind davon ausgenommen. Langzeitarbeitslose können in den ersten sechs Monaten nach Aufnahme einer neuen Beschäftigung weniger als 9,35 Euro erhalten. Praktikanten müssen grundsätzlich den Mindestlohn erhalten, sofern es kein Pflichtpraktikum, keine betriebliche Einstiegsqualifizierung oder eine Vorbereitung zur Berufsbildung ist.

Autor*in: Redaktion Mitbestimmung