Herausforderungen für Justiz und Reformperspektiven des Sozialstaats
Eine Bilanz des Jahres 2025 hat die Präsidentin des Bundessozialgerichts, Dr. Christine Fuchsloch, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Senate beim Jahrespressegespräch gezogen. In diesem Rahmen hat sie einige zentrale Entscheidungen der Senate vorgestellt und aktuelle Herausforderungen für Justiz und Sozialstaat benannt. Hierzu zählen die Entwicklung unterschiedlicher Verfahrensarten, der Rückgang der Zahlen bei den Fachanwältinnen und Fachanwälten sowie die Auswirkung von Künstlicher Intelligenz in der Justiz.
Zuletzt aktualisiert am: 23. März 2026

Verfahren unvertretener Klagender steigen an
Dem Bundessozialgericht sei es 2025 erneut gelungen, seinen Verfahrensbestand abzubauen, wie Präsidentin Fuchsloch einleitend erläuterte, wenn auch die Eingangszahlen über alle Verfahrensarten leicht gestiegen seien. Bei den Eingängen gebe es allerdings Unterschiede in den Verfahrensarten. Die Anzahl der Revisionsverfahren sei gesunken. Weiterhin deutlich an Zahl zunehmend seien jedoch die Verfahren unvertretener Klägerinnen und Kläger. Diese haben häufig Schwierigkeiten, einen Rechtsbeistand zu finden, der sie vor dem Bundessozialgericht vertritt, was viele dazu veranlasst, Gewährung von Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Rückgang der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht
Diese Entwicklung ist auch auf den alarmierenden Rückgang der Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht zurückzuführen, was sich insbesondere in den letzten Jahren abgezeichnet hat. Besonders im Grundsicherungs- und Sozialhilferecht sei es für die Betroffenen immer mehr mit Schwierigkeiten verbunden, anwaltliche Hilfe zu finden. Dieses Problem zeigt sich nicht nur bei der Vertretung in Gerichtsverfahren, sondern gilt auch für die Beratung in sozialrechtlichen Fragen.
Zunehmender Einsatz von KI
Als wachsende Herausforderung für die Justiz bezeichnete die Präsidentin des Bundessozialgerichts Christine Fuchsloch den ansteigenden Einsatz Künstlicher Intelligenz. Diese werde mehr und mehr bei Klagen und Eilanträgen vor allem von anwaltlich nicht vertretenen Klägerinnen und Klägern eingesetzt. Ein konkretes Problem besteht darin, dass KI-gestützt erstellte umfangreiche Schriftsätze häufig zu erheblichem Prüf- und Strukturierungsaufwand in der gesamten Sozialgerichtsbarkeit führten. Dieser Entwicklung dürfe man nicht passiv begegnen, wie Fuchsloch den Anwesenden erklärte. Auch die Justiz müsse rechtssicher und rechtskonform KI-Anwendungen nutzen können, etwa um Rechtsprechungszitate überprüfen zu können. Zugleich bedürfe es einer Stärkung der gerichtlichen Verfahren, insbesondere der mündlichen Verhandlung.