Gemäß Anlage 15.1 umfasst die Leistungsphase 5, unverändert bezeichnet als Ausführungsplanung, folgende Grundleistungen sowie die folgenden beispielhaft aufgeführten Besonderen Leistungen:
Tab. 1: Leistungsphase 5, Ausführungsplanung
Grundleistungen
Besondere Leistungen
Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden
Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und AnlagenteileZeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne)Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA- Funktionslisten,Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern
Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
Fortschreibung des Terminplans
Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse
Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem …
Autor: Joachim Lorenz
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