Referenzgebäudeverfahren

Um die Ergebnisse der Bilanzierung eines geplanten Gebäudes beurteilen zu können, werden diese an den Anforderungen eines sog. „Referenzgebäudes“ gemessen.
Bild 1: Referenzgebäude
Dieses gleicht in Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung dem zu untersuchenden Gebäude und wird in der Berechnungssoftware „im Hintergrund“ berechnet. Die Ergebnisse der Bilanzierung des Referenzgebäudes stellen die einzuhaltenden Anforderungen an das geplante Gebäude dar. In erster Linie betrachtet werden dabei der Jahres-Primärenergiebedarf sowie die Transmissionswärmeverluste.
Hinweis für die Praxis
Die Verwendung einer aktuellen und zuverlässigen Wärmeschutzsoftware ist unabdingbare Voraussetzung, damit die Berechnungen auch die geltenden Anforderungen berücksichtigen und somit korrekte Ergebnisse erzielt werden.
Jahres-Primärenergiebedarf
Für alle Gebäudetypen werden in der Anlage 1 (für Wohngebäude) bzw. Anlage 2 (für Nichtwohngebäude) der EnEV jeweils bestimmte Anforderungen aufgeführt. Diese umfassen Festlegungen wie
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maximale Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen,
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für Fenster zusätzlich den Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasungen (g-Wert)
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Wärmebrückenzuschlag,
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Luftdichtheit,
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Sonnenschutzvorrichtung,
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Heizungsanlage, Warmwasserbereitung,
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Kühlung und Lüftung.
Für Nichtwohngebäude gelten zusätzlich folgende Festsetzungen:
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Tageslichtversorgung
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Beleuchtung und Regelung der Beleuchtung
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Kühlung bzw. Kälteerzeugung
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Luftkonditionierung/Raumlufttechnik
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Gebäudeautomation
Die Referenzgebäude müssen …
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