21.02.2017

Neue Regelungen DIN 1986-100 für Entwässerungsanlagen in Kraft!

Im Dezember 2016 erschien die neue Fassung der DIN 1986-100 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“.

DIN 1986-100

Ab sofort gilt die neue DIN 1986-100 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke. Die Regeln der Technik zur Entwässerung sind grundlegend geändert.

So ist jetzt die Balkonentwässerung über die Regenwasserfallleitung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Abdeckungen auf den Endrohren von Lüftungsleitungen sind nicht mehr erlaubt. Es gibt neue Einsatzmöglichkeiten von Doppelzweigen u. v. m.

Diese Neuerungen müssen ab sofort beachtet werden. Es ist nicht ausreichend, nur regelgerecht zu planen. Auch bei der Abnahme muss sicher erkannt werden, ob mangelfrei ausgeführt wurde. Im Zweifel haftet der Architekt bzw. Bauleiter.

DIN 1986-100: Wichtigste Änderungen

Besonders nennenswerte Änderungen in den für die Architekten und Gebäudeplaner relevanten Kapiteln der DIN 1986-100:

Kapitel 5.10 Balkone und Loggien

Bisher durften die Abläufe von Balkonen und Loggien nicht an die Fallleitungen der Dachentwässerung angeschlossen werden. Dieses generelle Verbot diente der Vermeidung von Rückstau und Überflutungen. Mit der neuen DIN 1986-100 ist dies nun nicht mehr ausgeschlossen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Balkone, die eine Brüstung haben, die zu mindestens 50 % offen ist, dürfen angeschlossen werden, wenn das Niederschlagswasser im Notfall frei abfließen kann. Die Abläufe von Balkonen und Loggien im Erdgeschoss sollten aber getrennt an die Grundleitung angebunden werden. Die Abläufe von Terrassen im Erdgeschoss sollten erst nach einem Entspannungspunkt, wie z.B. einem Hofablauf, an die Regenwassergrundleitung angeschlossen werden.

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Kapitel 6.5 Lüftung der Entwässerungsanlage

Künftig sind die Lüftungsleitungen der Entwässerungsanlage über Dach nach oben offen auszuführen. Damit sind Abdeckungen, aber auch Hauben nicht mehr zulässig. Diese behindern die Be- und Entlüftung von Entwässerungsanlagen in sehr starkem Maße.

Kapitel 14.2 Regenwasseranlagen

In Kapitel 14.2.1 wird nun definiert, dass die Bemessungsregeln der DIN 1986-100 für Grundstücke mit einer befestigten Fläche bis 60 ha oder Fließzeiten bis 15 min zu einem Gewässer oder öffentlichen Kanal anzuwenden sind. Bisher war dies bei großen privaten Grundstücken nicht immer klar. Die Bemessung der Regenentwässerungsanlagen erfolgt nach Tabelle 9 der Norm. Diese unterscheidet für die Bemessung von Dachentwässerungsanlagen und Grundleitungen nun zwischen dem Spitzenabflussbeiwert Cs (bisher C) und dem mittleren Abflussbeiwert Cm, welcher für die Volumenbestimmung von Rückhalteräumen angewendet wird.

In Kapitel 14.2.6 sind nun zum besseren Verständnis zwei Abbildungen enthalten, die den Notablauf bei geschlossener Attika (25a) und den Notüberlauf durch Öffnungen in der Attika (25b) darstellen. Anhand dieser Abbildungen lässt sich die erforderliche Druckhöhe am Ablauf und die Überflutungshöhe bei Notentwässerungen ermitteln.

Autor*in: Prof. Dr.-Ing. Rudolf Lückmann (Als Architekt mit eigenem Büro arbeitet Prof Dr.-Ing. Rudolf Lückmann vor allem im Bereich „Bauen im Bestand“. Seit 2003 ist er Professor für den Fachbereich „Baukonstruktion und Denkmalpflege“ an der Hochschule Anhalt (Bauhaus Dessau). 2004 erhielt er die Ehrenprofessur am Shanghai Institute of Film Arts.)