15.03.2016

Maßtoleranzen bei Beton-/Stahlbetonarbeiten

Maßtoleranzen

Die Betonarbeiten umfassen Arbeiten für das Herstellen von Bauteilen aus bewehrtem und unbewehrtem Beton. Die Herstellung kann auf der Baustelle erfolgen (Ortbeton) oder im Werk als Fertigteil oder als Kombination von beidem, z.B. Elementdecken oder Doppelwände, die im Werk vorgefertigt und auf der Baustelle mit Ortbeton als Aufbeton bei der Decke oder als Füllbeton bei der Doppelwand fertiggestellt werden.

Nicht zu den Betonarbeiten gehören Einpressarbeiten, wie sie im Grundbau zum Dichten oder Verfestigen von Böden eingesetzt werden, Spritzbetonarbeiten, Arbeiten aus dem Verkehrswegebau sowie Betonwerksteinarbeiten.

Anforderungen an Betonarbeiten allgemein

Die maßgerechte Herstellung sämtlicher Betonbauteile ist für die Maßgenauigkeit des gesamten Bauwerks von grundsätzlicher Bedeutung. Der Rohbaukörper definiert die Schnittstellen zu den folgenden Gewerken bzw. beeinflusst deren Passung.

Anforderungen an Betonarbeiten aus Normen

Geltungsbereich DIN 18202 und DIN 18203-1

Die ATV DIN 18331 Betonarbeiten gibt in Abschnitt 3.1.2 an, dass Abweichungen von vorgeschriebenen Maßen in den durch die DIN 18202 Toleranzen im Hochbau – Bauwerke und DIN 18203-1 Toleranzen im Hochbau – Teil 1: Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton bestimmten Grenzen zulässig sind. Die DIN 18202 wird für die Beurteilung der fertiggestellten Leistung herangezogen. Die DIN 18203-1 ist primär durch die Hersteller von Betonfertigteilen zu beachten.

Achtung:Die DIN 18203-1 wurde zurückgezogen.

Die DIN 18203-1 Toleranzen im Hochbau – Teil 1: Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton von April 1997 wurde im Juli 2014 ersatzlos zurückgezogen. Als Regelsetzer werden folgende Normen empfohlen:

  • DIN EN 13369 (2013/08) Allgemeine Regeln für Betonfertigteile
  • DIN V 20000-120 (2006/04) Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 120: Anwendungsregeln zu DIN EN 13369
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Weitere Normen mit Toleranzvorgaben

Weitere Toleranzvorgaben, die bei der Planung und Ausführung zusätzlich zu berücksichtigen sind, sind in folgenden grundlegenden Normen enthalten:

  • DIN 1045-1 (2001/07) Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
  • DIN 1045-3 (2012/03) Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 3: Bauausführung – Anwendungsregeln zu DIN EN 13670
  • DIN EN 13670 (2011/03) Ausführung von Tragwerken aus Beton
  • Richtlinien, Merkblätter wie beispielsweise:
    – DBV/BDZ-Merkblatt Sichtbeton

Wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer die VOB als Vertragsbestandteil vereinbart worden ist, sind dadurch automatisch die DIN 18202 und die DIN 1045-3 mit vereinbart.

Durch DIN 18202 geregelte Anforderungen an die Toleranzen von Betonarbeiten

Ursachen von Maßabweichungen

Inhärente Maßabweichungen

Inhärente Maßabweichungen sind Maßabweichungen, die sich aufgrund äußerer und innerer physikalisch-chemischer Ursachen ergeben. Darunter fallen:

  • lastabhängige Formänderungen, elastische Beanspruchung
  • lastabhängige Formänderungen, plastische Beanspruchung, Kriechen
  • feuchtebedingte Formänderung, Ersttrocknungsschwinden
  • temperaturbedingte Formänderung
  • zeitabhängige, physikalische Formänderungen wie Schwinden und Quellen nach dem Aushärtungsprozess

Diese Maßabweichungen sind durch Naturgesetze bestimmt. Sie sind in den Grenzwerten nach DIN 18202 nicht enthalten. Es wird in dieser Norm aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Maßabweichungen zusätzlich zu den handwerklich bedingten zu berücksichtigen sind. Daher müssen sie in Planung und Ausführung einbezogen werden.

Induzierte Maßabweichungen

Bei induzierten Maßabweichungen handelt es sich um Maßabweichungen, die sich durch das Übertragen von Planmaßen in die Natur ergeben. Sie können bei der Herstellung, Vorfertigung, Montage und ähnlichen Vorgängen entstehen. Im Gegensatz zu den inhärenten Maßabweichungen lässt sich die Größenordnung dieser Abweichungen beeinflussen, beispielsweise durch ausgewählte Arbeitsmethoden, laufende Kontrollen, Materialwahl, Arbeitszeit- und Materialaufwendungen. Derartige Ungenauigkeiten sollen durch die zulässigen Grenzabweichungen nach DIN 18202, Tabelle 1 aufgefangen werden.

Grenzabweichungen

Zulässige Grenzabweichungen im Grund- und Aufriss

Maße im Grundriss, z.B. Längen- und Breitenmaße von Fundamenten, Sohlplatten, Unter- und Überzügen, Balken, Längen- und Dickenmaße von Wänden, Lage von Öffnungen und Aussparungen, Lage und Querschnittsmaße von Pfeilern, Stützen sowie Achs- und Rastermaße müssen den Anforderungen von Zeile 1, Tabelle 1 der DIN 18202 entsprechen. Raummaße, lichte Maße zwischen Stützen und sonstige lichte Maße im Grundriss müssen den Anforderungen von Zeile 3, Tabelle 1 der DIN 18202 entsprechen.

Höhenmaße, z.B. Wandhöhen, Höhen von Stützen, Unter- und Überzügen, müssen den Anforderungen von Zeile 2, Tabelle 1 DIN 18202 entsprechen. Diese Grenzwerte gelten nicht für lichte Höhen, z.B. Raumhöhe oder lichte Höhe unter Unterzügen, für diese gelten die Grenzwerte von Zeile 4, Tabelle 1 DIN 18202.

Für Öffnungen gelten eigene Grenzwerte. Sowohl für die Breite als auch die Höhe von Öffnungen sind die Grenzwerte nach Zeile 5 Tabelle 1 DIN 18202 einzuhalten, wenn es sich um Laibungen handelt, die nachfolgend noch bekleidet, z.B. verputzt, werden. Für oberflächenfertige Laibungen sind die Grenzwerte nach Zeile 6 der Tabelle 1 in der DIN 18202 zu beachten.

Tab. 1: Maximal zulässige Maßabweichungen nach Tabelle 1 der DIN 18202

Zeilennummer

Art des Maßes

Grenzabweichungen [mm] bei Nennmaßen [m]

≤ 1

>1 ≤ 3

> 3 ≤ 6

>6 ≤ 15

> 15 ≤ 30

>30 bis ~60

1

im Grundriss

±10

±12

±16

±20

±24

±30

2

im Aufriss

±10

±16

±16

±20

±30

±30

3

lichte Maße im Grundriss

±12

±16

±20

±24

±30

4

lichte Maße im Aufriss

±16

±20

±20

±30

5

Öffnungen ohne oberflächenfertige Laibungen

±10

±12

±16

6

Öffnungen mit oberflächenfertigen Laibungen

±8

±10

±12

Diese Grenzabweichungen nach DIN 18202 beziehen sich alle auf Nennmaße. Diese Nennmaße sind vorgegebene Maße, müssen also dementsprechend auch in den Ausführungszeichnungen angegeben sein.

Winkeltoleranzen

Grenzwerte für Winkelabweichungen gelten, ebenso wie alle anderen Maßtoleranzen nach DIN 18202, sowohl für die Betonbauteile selbst als auch für die Lage von Ortbetonbauteilen und den Einbau von Betonfertigteilen. In der Fläche von Betonbauteilen ist nach DIN 18202 die Winkelabweichung nicht zu prüfen, sondern nur die Ebenheit der Fläche.

Grenzwerte für Winkelabweichungen werden durch Stichmaße beschrieben. Zum Beispiel darf bei einem Nennmaß > 1 = 3 m, also z.B. einer üblichen Wand- oder Stützenhöhe oder einem Unterzug mit einer Spannweite in diesem Bereich nach Tabelle 2 der DIN 18202, das Stichmaß als Grenzwert bis zu 8 mm betragen, bei einem entsprechenden Nennmaß > 3 = 6 m 16 mm. Eine Bodenplatte, deren Länge und Breite jeweils > 6 m = 15 m beträgt, darf als Stichmaß maximal 16 mm aufweisen.

Ebenheit

Die Ebenheit der Betonbauteiloberflächen muss sich innerhalb der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 der DIN 18202 bewegen (siehe Tabelle 2).

Tab. 2: Maximal zulässige Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 der DIN 18202, die überwiegend für Betonbauteile in Betracht kommen

Bauteil

Grenzwerte für Stichmaße [mm]
bei Messpunktabständen [m] bis

0,1

1

4

10

15 und größer

nicht flächenfertige Oberseiten von Decken, Unterbeton, Unterböden

10

15

20

25

30

nicht flächenfertige Oberseiten von Decken und Unterseiten von Rohdecken oder Bodenplatten zur Aufnahme von Bodenaufbauten

5

8

12

15

20

flächenfertige Oberflächen für untergeordnete Zwecke, monolithische Böden

5

8

12

15

20

nicht flächenfertige Wände, Unterseiten von Rohdecken

5

10

15

25

30

flächenfertige Wände, flächenfertige Unterseiten von Decken

3

5

10

20

25

flächenfertige Wände, flächenfertige Unterseiten von Decken mit erhöhten Anforderungen

2

3

8

15

20

Zusätzlich sollen flächenfertige Wände und Decken nach Abschnitt 5.4 der DIN 18202 auch keine Sprünge und Absätze aufweisen. Diese Regelung bezieht sich nur auf eine zusammenhängende Wand- oder Deckenfläche. Absätze und Höhensprünge zwischen benachbarten Bauteilen werden durch die DIN 18202 ausdrücklich nicht geregelt.

Durch DIN 18203-1 geregelte Anforderungen an die Toleranzen von Betonarbeiten

Achtung: Die DIN 18203-1 wurde im Juli 2014 ersatzlos zurückgezogen.

Die DIN 18203-1 Toleranzen im Hochbau – Teil 1: Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton von April 1997 wurde im Juli 2014 ersatzlos zurückgezogen. Als Regelsetzer werden folgende Normen empfohlen:

  • DIN EN 13369 (2013/08) Allgemeine Regeln für Betonfertigteile
  • DIN V 20000-120 (2006/04) Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 120: Anwendungsregeln zu DIN EN 13369

Durch DIN 1045-3 geregelte Anforderungen an die Toleranzen von Betonarbeiten

Die DIN 1045-3 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 3: Bauausführung – Anwendungsregeln zu DIN EN 13670 gilt für Betonbauwerke, die nach DIN 1045-1 entworfen und bemessen sind und für die Beton oder Betonfertigteile nach DIN EN 206-1, DIN 1045-2 und DIN 1045-4 verwendet werden. Sie enthält Anforderungen an die Ausführung der entsprechenden Bauwerke mit Ausnahme von Betonbauteilen des Spezialtiefbaus.

Die DIN 1045-3 regelt ausschließlich Toleranzen für die Lage von Spanngliedern im Querschnitt von Spannbeton. Alle anderen Angaben zu Maßtoleranzen sind Verweise auf andere Normen wie die DIN 18202 und 18203-1.

Sonstige Regeln

Zusätzlich zu den Normen gibt es noch Richtlinien, Merkblätter u.Ä., die auch Angaben zu Toleranzen enthalten können. Diese sind aber für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich vertraglich geregelt ist. Selbstverständlich kann der Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung auch selbst definierte erhöhte Anforderungen an die Toleranzen vorgeben, an die der Auftragnehmer dann vertraglich gebunden ist.

 

Autor*in: Bruno Stubenrauch

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