23.03.2015

Vorgehensweise bei einer Kostenschätzung beim Bauen im Bestand

Eine zuverlässige Aussage zu den Baukosten von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden zu machen, stellt Architekten vor eine große Herausforderung. Der Umfang der Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten lässt sich vorab oft schwer einschätzen. Hier ist eine qualifizierte Kostenschätzung, die auf einer detaillierten Bestandsanalyse und einer umfassenden Umbauplanung basiert, notwendig.

Kostenschätzung

Besonderheiten bei der Kostenschätzung von Umbaumaßnahmen

Eine Kostenschätzung bei Baumaßnahmen an Bestandsbauten zu treffen, gestaltet sich wesentlich komplexer als bei einem Neubauvorhaben. Trotzdem fordern Bauherren von ihrem Architekten eine verlässliche Kostenaussage, um die notwendige Sicherheit bei den Baukosten zu bekommen. Zudem stellt die Neuauflage der DIN 276 zur Kostenermittlung im Bauwesen von 2006 erhöhte Anforderungen an die Übereinstimmung der prognostizierten Baukosten aus der Kostenschätzung mit der tatsächlichen Bausumme nach Fertigstellung des Bauwerks.

Sowohl eine Voruntersuchung des Bestandes durch qualifiziertes Fachpersonal als auch genaue Absprachen mit dem Bauherrn über den gewünschten Standard der Immobilie nach dem Umbau sind unverzichtbar, um als Planer möglichst präzise Angaben über die Höhe der Investitionskosten zu machen. Daneben muss die eigentliche Kostenschätzung wesentlich sorgfältiger und detaillierter durchgeführt werden, um die zahlreichen Einzelmaßnahmen zu berücksichtigen, die bei einem Umbau anfallen können. Auch unvorhersehbare Kosten sollten durch einen entsprechenden Puffer schon vor Baubeginn in die Kostenplanung mit einbezogen werden.

Unterschiede bei der Kostenschätzung im Altbau und Neubau

Die Aufstellung der Kostenschätzung erfolgt nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der Leistungsphase 2, also in der Vorplanungsphase. Zu diesem Zeitpunkt sollten nach den Vorgaben der Honorarordnung ein aussagekräftiges Planungskonzept und grobe zeichnerische Darstellungen des Bauvorhabens existieren. Schon hier ergeben sich bei einer Bestandsimmobilie die ersten Probleme, denn häufig sind entsprechende Baupläne und Unterlagen nicht existent oder nicht mehr vorhanden. Diese sind allerdings notwendig, um eine detaillierte Massenermittlung für die Kostenschätzung vorzunehmen. Entsprechende Zeichnungen müssen also vorab mühsam erstellt werden.

Die eigentliche Kostenschätzung zum Bauvorhaben unterscheidet sich bei einem Altbau ebenfalls von dem Vorgehen bei einem Neubau. Die gängige Gliederung der Kostenschätzung nach den Kostengruppen der DIN 276 und die Ermittlung der Kosten durch die Multiplikation von Bruttogrundfläche oder Bruttorauminhalt mit aktuellen Kostenkennwerten ist bei Baumaßnahmen im Bestand wenig hilfreich. Denn die Gesamtbaukosten bei einer Umbau- oder Sanierungsmaßnahme bestehen aus vielen Einzelmaßnahmen. Statt einer Gliederung in Kostengruppen und damit in Bauelement und Flächen, ist hier oft eine Aufteilung in Gewerke und Leistungsbereiche empfehlenswert.

Durchführung einer Kostenschätzung bei einer Umbaumaßnahme

Die Baukosten bei einer Bestandsimmobilie setzen sich aus einer Vielzahl von Kosten verursachenden Maßnahmen zusammen. Je nach Zustand der Immobilie sind im Vorfeld zu den eigentlichen Umbauarbeiten zusätzlich Arbeiten zur Instandsetzung des Gebäudes in einen modernisierungsfähigen Zustand notwendig. Dies umfasst sowohl die Beseitigung von gravierenden Bauschäden als auch die Anpassung der Installationen an den aktuellen Stand der Technik. Die Umsetzung geltender Vorschriften zum Brandschutz muss ebenfalls beachtet und entsprechend in den Kosten vorgesehen werden. Zusätzlich kann der Abbruch von Bauteilen oder Gebäudeteilen notwendig sein. Getrennt davon sind die Maßnahmen, die zur Herstellung des gewünschten Standards und zur optischen Aufwertung erforderlich sind, zu betrachten.

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Die Komplexität und Vielschichtigkeit der Bauaufgaben macht es bei Kostenschätzung im Bestand daher notwendig, sehr tief ins Detail zu gehen. Dies kann bei einer ausführungsorientierten Gliederung der Kostenschätzung durch eine Untergliederung in Einzelmaßnahmen erfolgen, was in etwa der 3. Ebene bei der Kostenermittlung nach Kostengruppen entspricht. So lassen sich die Kosten für Putzarbeiten beispielsweise durch die Untergliederung in Demontage und Abbrucharbeiten, Ausbesserungsarbeiten und Herstellung einer neuen Putzoberfläche übersichtlich strukturieren. Unter dem zutreffenden Gliederungspunkt erfolgt dann die Aufstellung der Einzelmaßnahmen mit den entsprechenden Massen.

Dieses detaillierte Vorgehen bei der Kostenschätzung bietet nicht nur eine hohe Kostensicherheit, sondern lässt sich durch die ausführungsorientierte Gliederung gleichzeitig für die spätere Ausschreibung komfortabel nutzen.

Fehler bei der Kostenschätzung beim Bauen im Bestand vermeiden

Zuerst muss beachtet werden, dass eine Kostenschätzung beim Umbau eines Bestandsgebäudes erheblich umfangreicher ist als bei einer Neubaumaßnahme. Entsprechend viel Arbeitszeit sollte für die Durchführung der Kostenermittlung eingeplant werden. Die Lohnkosten hierfür sind in den Umbauzuschlag der aktuellen Honorarordnung zwar enthalten, sollten dem Bauherrn aber auch kommuniziert und vor allem bei den Vertragsverhandlungen durchgesetzt werden.

Viele unsichere Faktoren im Bezug auf die Baukosten können zudem durch eine detaillierte Bestandsanalyse vorab beseitigt werden. Liegen bestimmte Bereiche bei einer Begutachtung außerhalb der Kompetenz eines Architekten, ist die Beauftragung eines entsprechenden Sachverständigen oder Fachplaners unverzichtbar. Auch dies verursacht Kosten, die dem Bauherrn vermittelt werden müssen. Werden hierbei kontaminierte Bauteile festgestellt, die eine spezielle Entsorgung erfordern, kann dies zu erheblichen Kostensteigerungen bei der Instandsetzung führen.

Auch wenn die Vorbereitungen noch so sorgfältig waren, halten Bestandsimmobilien immer wieder Überraschungen bereit. Hinter Verkleidungen können sich Bauschäden verstecken, der Austausch eines schadhaften Bauteils kann zu weiteren Baumaßnahmen führen. Sind in der Kostenschätzung bereits entsprechende Puffer oder Rücklagen für Unvorhergesehenes vermerkt oder über die Erhöhung der allgemeinen Baukosten um einen bestimmten Prozentsatz mitbedacht, können diese Kosten später aufgefangen werden. Die Höhe dieses Puffers bemisst sich nach dem Umfang und Zustand des Gebäudes, aber auch die Risikobereitschaft und der finanzielle Spielraum des Bauherrn spielen eine Rolle. Dieser Betrag für Unvorhergesehenes sollte also vorab besprochen und schriftlich festgehalten werden.

Mit einer qualifizierten Kostenschätzung, die den besonderen Herausforderungen des Bauens im Bestand angepasst ist, lassen sich auch komplexe Umbauvorhaben ohne große Überraschungen verwirklichen.

Autor*in: WEKA Redaktion