25.09.2021

Berechnung Grundfläche

Anwendungshinweise Grundflächen – und damit auch Nutzungsflächen (ex-Nutzflächen) sowie Rauminhalte – sind maßgebend für die Ermittlung der Kosten von Hochbauten nach der DIN 276 (Kosten im Hochbau). Planungsgrundlage für die Ermittlung der Grundflächen, Nutzflächen und Rauminhalte von Gebäuden ist die DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau). Tab. 1: DIN 277  DIN Inhalt […]

Grundfläche

Anwendungshinweise

Grundflächen – und damit auch Nutzungsflächen (ex-Nutzflächen) sowie Rauminhalte – sind maßgebend für die Ermittlung der Kosten von Hochbauten nach der DIN 276 (Kosten im Hochbau).

Planungsgrundlage für die Ermittlung der Grundflächen, Nutzflächen und Rauminhalte von Gebäuden ist die DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau).

Tab. 1: DIN 277 

DIN Inhalt
277-1 Begriffe, Berechnungsgrundlagen
277-2 Gliederung der Nutzflächen, Funktionsflächen und Verkehrsflächen (Netto-Grundfläche)
277-3 Mengen und Bezugseinheiten

Aus der Grundfläche eines Gebäudes ermittelt sich seine Nutzungsfläche.

Maßgebend ist die Brutto-Grundfläche (BGF).

Brutto-Grundfläche (BGF)

Der Begriff „Brutto-Grundfläche“ (BGF) ist in der neuen Fassung der DIN 277:2021-08 ergänzt worden. Die BGF ist nun definiert als die Gesamtheit der Grundflächen oder eines Teilbereichs des Bauwerks, unabhängig von deren Nutzbarkeit.

Im Gebäude wird die Brutto-Grundfläche als Gesamtsumme aller Flächen berechnet.

In der Tabelle 2 wird die Gliederung der Flächen eines Bauwerks dargestellt.

Die BGF besteht aus der Konstruktions-Grundfläche (KGF) und der Netto-Grundfläche (NGF). Die Netto-Grundfläche beinhaltet die Nutzfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche.

Tab. 2: BGF

Brutto-Grundfläche (BGF) des Gebäudes

Netto-Raumfläche (NRF)

Konstruktions-Grundfläche (KGF)

  • Außenwand-Konstruktions-Grundfläche (AKG)
  • Innenwand-Konstruktions-Grundfläche (IKG)
  • Trennwand-Grundfläche (TGF)

Nicht Teil der Brutto-Grundfläche (BGF)

Nicht zur BGR gehören folgende Flächen:

  • Flächen von außerhalb des Bauwerks liegenden Konstruktionen
    Zum Beispiel: Terrassen, Rampen usw.
  • Lufträume von Atrien, Galeriegeschossen, Treppenaugen über 1 m² Fläche oder Deckenöffnungen (anzurechnen aber Schächte!)
  • Aufstellflächen und Zugangswege für technische Anlagen auf dem Bauwerk
    Zum Beispiel: Fotovoltaikanlagen, Lüftungsanlagen usw.
  • Flächen, die allein der Wartung dienen:- Dachleitern- Wartungsstege- Hohlräume über abgehängten Decken- Kriechgänge- Installationsdoppelböden
  • Flächen in Dachräumen ohne Zugang
  • Flächen in Licht- und Montageschächten, die außen am Bauwerk liegen

Berechnung der BGF

Für die Berechnung der Brutto-Grundfläche sind die äußeren Maße der Konstruktionen einschließlich Bekleidungen in Höhe der Oberkante der Boden- oder Deckenbeläge anzusetzen.

Grundflächen, die durch Brüstungen oder Geländer begrenzt werden (wie z. B. Balkone und Atrien), sind bis zu den Außenkanten dieser Umwehrungen zu messen. Der am weitesten außenliegende Bestandteil ist maßgebend.

Die BGF schließt die Grundflächen aller Schächte ein, die durch sie führen. Bei der Ermittlung von Teilbereichen der BGF ist bei Wänden zwischen Teilbereichen die Mitte der Wand als äußeres Maß anzusetzen.

 

Die Grundflächen und die Nutzflächen sind nach ihrer Zugehörigkeit zu folgenden Bereichen getrennt zu ermitteln: Bereich Grundflächenüberdeckte und allseitig in voller Höhe umschlossene Grundflächenüberdeckte, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossene Grundflächen wie Loggien sowie Vorhallen und Durchfahrten im Erdgeschoss nicht überdeckte Grundflächen, wie etwa nicht überdachte, begehbare Dachterrassen, nicht überdeckte Balkone mit Brüstungen oder Geländer.

Darüber hinaus sind Grundflächen und Nutzflächen getrennt nach Grundrissebenen wie Geschossen und getrennt nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln.

Autor*in: WEKA Redaktion