08.12.2020

Niedersächsische Bauordnung (NBauO) – Gesetz zur Änderung der Bauordnung seit 18.11.2020 in Kraft

Niedersächsische Bauordnung (NBauo): Seit 18.11.2020 traten die Änderungen mehrerer Paragrafen der Bauordnung in Kraft. Bauantragssteller müssen diese Änderungen bei ihren Vorhaben stets berücksichtigen, da die jeweiligen Landesbauordnungen, in diesem Fall die Niedersächsische, die aktuellen Formulare fordern. Wir informieren Sie folgend über alle wichtigen Änderungen.

Niedersächsische Bauordnung

Niedersächsische Bauordnung: Wichtige Änderungen bei Formularen für die Baugenehmigung

Die technischen Vorschriften für Gebäude sowie Anlagen und die Regeln für die Bebauung von Grundstücken werden in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) regelmäßig überarbeitet. Neben den Novellen im Baurecht gibt es noch weitere redaktionelle Änderungen in den Formularen für die Baugenehmigung. Diese Vorlagen werden daher regelmäßig aktualisiert.

Da Behörden und Bauämter immer die aktuelle Version verlangen, sollten Architekten, Bauherren und Planungsberechtigte darauf achten, dass sie beim Antrag auf eine Baugenehmigung immer auf dem neuesten Stand sind. Hier haben wir das Wichtigste zu aktuellen Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung für Sie zusammengestellt.

Wichtige Neuerungen in der niedersächsischen Bauordnung

In Niedersachsen gab es seit Mitte 2019 und seit Januar 2020 in kurzer Folge laufend amtlich geänderte Behördenformulare.

Bereits Mitte 2019 waren diese Formulare betroffen:

  • Bauantrag gem. § 63 bzw. § 64
  • Antrag auf Befreiung Ausnahme nach § 31
  • Bauvoranfrage
  • Anzeige über Abbruch/Beseitigung eines Hochhauses oder eines Teils einer baulichen Anlage
  • Mitteilung gem. § 62 der NBauO

→ Seit Januar 2020 gelten nun diese beiden geänderten Dokumente:

Hameln 1: Hier gab es einen neuen Vordruck für die Anerkenntnis der Festsetzungen eines Bebauungsplans während der Planaufstellung.
Erklärung zur Anerkennung der Festsetzung des zukünftigen Bebauungsplans gem. § 33 BauGB: In diesem Formular werden u.a. die Bauherren benannt sowie die Art der Baumaßnahme bezeichnet. Auch eine Nutzungsänderung wird hier vermerkt. Darüber hinaus bestätigt der Unterzeichner mit diesem Formular die Festsetzungen im Bebauungsplan.

 

Was regelt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO)?

Zum 1. Januar 2019 trat das Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung in Kraft, nachdem bereits im Jahr 2017 eine Neuerung der Bauordnung beschlossen worden war. Die Novelle der NBauO erfolgte in enger Anlehnung an die Vorgaben der Musterbauordnung. Bereits im Jahr 2018 hatte der Landtag in Niedersachsen den Änderungen an der Landesbauordnung zugestimmt.

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Ähnlich wie bei der Neuerung der Landesbauordnung Baden-Württemberg oder bei der Novelle der Hessischen Bauordnung steht in der Niedersächsischen Bauordnung seit der Umsetzung des Gesetzes die Barrierefreiheit von Bauvorhaben im Fokus. Hier wurde das Regelwerk überarbeitet und präzisiert. Darüber hinaus wurde das Bauproduktenrecht neugeordnet. So wurden verfahrensfreie Bauvorhaben oder Ordnungswidrigkeiten im Baurecht neu geregelt.

Alle Bauvorhaben, für die nach dem 31. Dezember 2018 eine Baugenehmigung beantragt wird, müssen die Vorgaben des novellierten Baurechts einhalten.

Bauämter in Niedersachsen fordern Aktualität bei Formularen

Wenn Formulare für Bauanträge oder Anträge auf eine Baugenehmigung in Niedersachsen verwendet werden, verlangen die Ämter aktuelle Inhalte. Ansonsten kann es vorkommen, dass ein Bauantrag aus formalen Gründen abgelehnt wird.

Um sicherzugehen, dass Sie bei der Antragstellung für eine Baugenehmigung in Niedersachsen immer das neueste Formular verwenden, führt die WEKA Software „Bauantrag smart & easy“ regelmäßig Online-Updates durch. So müssen Sie sich als Anwender keine Gedanken über aktuelle Formulare machen und nicht lange auf den Websites der Behörden suchen.

 

Autor*in: WEKA Redaktion