13.04.2016

Art und Maß der baulichen Nutzung

Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung gehören zu den wesentlichen Inhalten eines Bebauungsplans und sind neben den überbaubaren Grundstücksflächen und den örtlichen Verkehrsflächen zwingende Voraussetzung für einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB. Für die Festlegung von Art und Maß der baulichen Nutzung gelten ergänzend zum Baugesetzbuch die Bestimmungen der […]

Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung gehören zu den wesentlichen Inhalten eines Bebauungsplans und sind neben den überbaubaren Grundstücksflächen und den örtlichen Verkehrsflächen zwingende Voraussetzung für einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB. Für die Festlegung von Art und Maß der baulichen Nutzung gelten ergänzend zum Baugesetzbuch die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Art und Maß der baulichen Nutzung
  • Art der baulichen Nutzung gemäß dem ersten Abschnitt der Baunutzungsverordnung (§§ 1 bis 15 BauNVO)
  • Maß der baulichen Nutzung gemäß dem zweiten Abschnitt der Baunutzungsverordnung (§§ 16 bis 21a BauNVO)

Art der baulichen Nutzung

Mit der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung für einen bestimmten, abgegrenzten Teil des Geltungsbereichs wird der Gebietstyp nach den typisierten Baugebiet en der Baunutzungsverordnung festgelegt und damit die jeweils zulässigen Nutzungsarten, Betriebe und Anlagen. Die Art der baulichen Nutzung trifft eine grundsätzliche Aussage über die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken und ist damit zentraler Inhalt eines Bebauungsplans. Die Beschreibung der Baugebiete und die dort festgelegten zulässigen oder auch ausnahmsweise zulassungsfähigen Nutzungen werden unmittelbar Bestandteil des Bebauungsplans. Bei Wahrung des Gebietscharakters kann die Gemeinde den Gebietstyp noch erheblich modifizieren und die unterschiedlichen Baugebiete untereinander differenzieren.

Struktur der Vorschriften

Die …

Autor*in: Hartmut Welters (Prof. Dipl.-Ing., Architekt und Stadtplaner. Mitinhaber des Architektur- und Stadtplanungsbüros Post-Welters, Dortmund/Köln. Professor für „Stadtbereichsplanung und Wohnbau" an der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM Gießen).)