16.10.2023

Workation – Was bedeutet es für den Arbeitsschutz?

Noch ein Trend in den von Work-Life-Balance, New Work, Sabbatical etc. geprägten Zeiten: Bei Workation können Arbeitnehmer ihren Job und Urlaub in einer Destination ihrer Wahl miteinander verbinden. Ist es auch für die Arbeitgeber eine sinnvolle Lösung, besonders aus der Sicht von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz?

Workation – Was bedeutet es für den Arbeitsschutz?

Während sich Beschäftigte bei einem Sabbatical eine komplette Auszeit nehmen – zum Beispiel für ein paar Monate – und dies normalerweise auch selbst finanzieren, sieht es bei Workation anders aus. Hier geht es darum, wie gewohnt die beruflichen Aufgaben zu erledigen und das Gehalt zu beziehen, aber an einem Urlaubsort. Homeoffice quasi, nur eben ganz woanders und vor allem in einer Umgebung mit Erholungswert. Dafür steht dieser Begriff, der sich aus den englischen Wörtern „work“ und „vacation“ zusammensetzt.

Ein Benefit für Fachkräfte und Arbeitgeber

Bei Workation handelt sich also nicht um einen Urlaub, wie er Beschäftigten laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) generell zusteht. Vielmehr ist über Workation wie bei einem Sabbatical mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Und darauf pochen offenbar immer mehr Fachkräfte, wie aus einer Studie hervorgeht, für die HR-Verantwortliche, Team-Leader und Geschäftsführer im Zeitraum von April bis Juli 2023 befragt wurden. Demnach erwarten 30 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber eine Workation von ihrem neuen Arbeitgeber. 55 Prozent der Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden Workation an, weitere 25 Prozent planen dies in naher Zukunft. Veröffentlicht wurden diese Ergebnisse auf workation.de, einer Plattform der FutureWork Innovations GmbH in Hamburg.

Es hört sich so weit ganz sinnvoll an: Arbeitgeber können sich in diesen schwierigen Zeiten neue Fachkräfte sichern. Die Beschäftigten profitieren, weil Workation das Wohlbefinden und die eigene Unabhängigkeit steigert. Aber: Es muss einem auch liegen, in einer traumhaften Umgebung die regulären Arbeitszeiten einzuhalten und sich nicht immer wieder ablenken zu lassen. Schon beim Homeoffice im heimischen Umfeld scheitern einige daran. Das wiederum kann für mehr Stress sorgen, als wenn Arbeit und Urlaub (zum Einmal-richtig-Abschalten) voneinander getrennt sind. Damit es funktioniert, sollten Sie also mit Mitarbeitenden, die gern Workation machen möchten, frühzeitig klären: Ist ihnen bewusst, was das konkret bedeutet, und sind sie auch wirklich in der Lage dazu?

Telearbeit und Workation – funktioniert das?

Eine größere Herausforderung bei Workation ist: Wenn Beschäftigte ihre Arbeitsaufgaben über einen längeren Zeitraum ganz oder teilweise außerhalb der Geschäftsräume oder Betriebsstätten des Arbeitgebers erledigen und dabei entsprechende Kommunikationsmittel nutzen, handelt es sich um Telearbeitsplätze im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sprich, an sich muss an dem Urlaubsziel ein fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz vorhanden sein, der z.B. den ergonomischen Anforderungen und weiteren Vorgaben des Arbeitsschutzes gerecht wird.

Unmöglich ist das keineswegs, zumal es im In- und Ausland inzwischen auch Anbieter von Unterkünften konkret für die Nutzung im Rahmen von Workation gibt. Oft handelt es sich dabei um Plätze, die Bürogemeinschaften ähneln, an denen die Nutzer mit Gleichgesinnten zusammenkommen und z.B. auch Gemeinschaftsräume, -gärten oder Ähnliches nutzen können. Das hat den Vorteil, sich wie zu Hause in einer Art Team austauschen zu können, und dürfte auch dabei helfen, weniger zu prokrastinieren.

Fazit: Workation kann sich für beide Seiten lohnen, sofern sie gut geplant wird und dabei der Arbeitsschutz nicht zu kurz kommt.

 

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Autor*in: Christine Lendt