Was ist der Unterschied zwischen Einweisung und Unterweisung?
Unterweisung und Einweisung bezeichnen je unterschiedliche Schulungsmaßnahmen. Trotzdem gehören sie eng zusammen, wenn die Gesundheit am Arbeitsplatz geschützt werden soll. Warum im Arbeitsschutz weder die eine noch die andere fehlen darf und worin der Unterschied zwischen Einweisung und Unterweisung besteht, lesen Sie in diesem Beitrag.
Zuletzt aktualisiert am: 18. Dezember 2025

Das Wichtigste in Kürze:
- Unterweisung und Einweisung sind beides Schulungsmaßnahmen im Arbeitsschutz.
- Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu, Mitarbeitende über gesundheitsgerechtes Verhalten bei der Arbeit zu unterrichten. Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen werden ganzheitlich vermittelt.
- Die Einweisung ist der praktische Teil der Unterweisung, der am Arbeitsplatz selbst stattfindet. Hier geht es um konkrete Arbeitsabläufe, Bedienung, Risiken und Sicherheitsfunktionen von Arbeitsmitteln.
- Es gilt: keine Erstunterweisung ohne Einweisung!
- WEKA eCampus: Online Unterweisungen für Ihr Unternehmen buchen – umfassend und rechtssicher!
Einweisung oder Unterweisung?
Eigentlich sollen Fachbegriffe ja genaue, eindeutige Bezeichnungen ermöglichen. Leider sorgen sie aber auch für so manche Verwirrung. Auch bei den eigentlich geläufigen Aufgaben
- Unterweisung
- und Einweisung im Arbeitsschutz
ist nicht direkt klar, ob es sich um zwei Begriffe für die gleiche Maßnahme handelt oder nicht.
Wenn ich jemanden z.B. in Erster Hilfe unterweisen will – weise ich ihn dann auch in die Erste Hilfe ein?
Das Arbeitsschutzgesetz spricht nur von Unterweisung
- Den Begriff Unterweisung finden Sie explizit im Arbeitsschutzgesetz (§ 12 Unterweisung).
- § 12 Betriebssicherheitsverordnung nutzt den Begriff Unterweisung.
- § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist ebenfalls der Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten gewidmet.
- Die Unterweisung ist zudem natürlich Thema in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, dort zu finden unter § 4.
Definition Unterweisung: Die Vermittlung von Kenntnissen über Gefahren am Arbeitsplatz, Schutzmaßnahmen, den richtigen Umgang mit Arbeitsmitteln sowie das Verhalten im Notfall, sodass Beschäftigte zur eigenverantwortlichen Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften befähigt werden.
Den Begriff Einweisung suchen Sie im Arbeitsschutzgesetz jedoch vergeblich. Dennoch gehören Einweisungen zwingend zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz dazu. Was man genau unter einer Einweisung verstehen sollte, wird deutlich, wenn wir uns die Bestandteile einer Unterweisung genauer ansehen.
Die Einweisung ist trotzdem fester Bestandteil der Unterweisung
Die betriebliche Unterweisung hat das Ziel, Mitarbeitende für die Gefahren ihres Arbeitsplatzes zu sensibilisieren und diesen Gefahren mit den richtigen Prozessen und Verhaltensweisen zu begegnen.
Als Einweisung wird der Bestandteil der Unterweisung bezeichnet, der am konkreten Arbeitsplatz stattfindet.
So gehört zur Unterweisung immer auch eine Einweisung in die
- betrieblichen Besonderheiten,
- genauen Arbeitsabläufe und in die
- Sicherheitsmaßnahmen an einem bestimmten Arbeitsplatz.
Die Einweisung ist folglich immer Bestandteil der Unterweisung und bringt den Mitarbeitern z.B. die richtige Anwendung neuer Geräte, Techniken und Verfahren näher.
Praxisbeispiel: Einweisung in eine Maschine
Wenn Beschäftigte eine neue oder geänderte Maschine bedienen sollen, müssen sie jährlich unterwiesen werden, darüber hinaus jedoch auch eingewiesen werden in die
- konkrete Bedienung dieser Maschine,
- in besondere Risiken und
- Sicherheitsfunktionen.
Eine maschinenspezifische Einweisung sollte denen, die das Gerät künftig bedienen, die Anweisungen und Warnhinweise des Herstellers (Betriebsanleitung) zur Kenntnis bringen.
Keine Erstunterweisung ohne Einweisung
Neue Mitarbeitende benötigen zwingend eine Einweisung, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Da für neue Beschäftigte im Betrieb die konkrete Situation am neuen Arbeitsplatz sowie die Verfahren und Geräte, die dort eingesetzt sind, allesamt neu sind, ist bei der Erstunterweisung die Einweisung in die Arbeit ein zentraler Bestandteil.
Fazit: Unterschied zwischen einweisen und unterweisen
Die Frage nach dem Unterschied zwischen Einweisung und Unterweisung, können Sie also wie folgt beantworten:
- Die Einweisung ist Teil der Unterweisung, nicht aber das Gleiche. Als Einweisung wird der Bestandteil der Unterweisung bezeichnet, der am konkreten Arbeitsplatz stattfindet
- Eine reine Einweisung an einem neuen oder geänderten Arbeitsgerät reicht nicht für die Sicherheit.
- Umgekehrt reicht aber eine Unterweisung ohne konkrete, arbeitsplatzbezogene Einweisung ebenso wenig.
Hilfen für Ihre Einweisungen und Unterweisungen
Erfahren Sie in unserem Beitrag zur Sicherheitsunterweisung, wer worin unterwiesen werden muss. Wie Sie die Unterweisung richtig vorbereiten, lesen Sie in unserer 10-Schritte-Anleitung. Noch schneller geht es mit der passenden Unterweisungssoftware.
Laden Sie sich auch die Muster-Unterweisungen in unseren Download-Bereichen Arbeitsschutz und Brandschutz herunter, z. B.:
Und wenn Sie fix und fertige Kurse für Ihre Unterweisungen suchen, inkl. Dokumentation, dann besuchen Sie dringend unseren WEKA eCampus:
WEKA eCampus: Die Lernplattform für einfacheres Unterweisen
Unterweisungen kosten Sie Zeit, Nerven und jede Menge Papierkram? 👉 Nicht mit dem WEKA eCampus: Hier finden Sie rechtssichere Online-Unterweisungen, die wenig kosten und flexibel abrufbar sind. Das funktioniert ganz einfach: ✅ Kurs direkt online buchen ✅ Mitarbeitende greifen dann auf den Kurs zu, wenn sie gerade Zeit dafür finden ✅ Dokumentation automatisch dabei.
Kein Verwaltungsaufwand, keine Lizenzbindung, kein aufwändiges Lernmanagementsystem.
Checkliste Unterweisung richtig vorbereiten: So klappt es
Viele Verantwortliche im Arbeitsschutz kennen diese Situation: Die nächste Unterweisung steht an, aber zwischen ...
Herunterladen