21.12.2023

Unfallfrei unterwegs im Winter: Welche Unterweisungen Ihre Kollegen jetzt brauchen

So schön die kalte Jahreszeit auch sein kann, so gefährlich machen Dunkelheit, Kälte, Schnee oder Glatteis die Monate zwischen November und März im Straßenverkehr. Damit Fußgänger, Radler und Autofahrer gut über die Runden kommen, sollten Sie als Sicherheitsfachkraft alle Mitarbeitenden jetzt umfassend unterweisen. Gehen Sie dabei auch auf innerbetriebliche Gefährdungen ein.

Autofahren im Winter

Obwohl es in jedem Jahr irgendwann winterlich kalt und ungemütlich wird, lassen viele Autobesitzer sich Jahr für Jahr vom Wintereinbruch überraschen. Dabei ist es so einfach, sich rechtzeitig vorzubereiten:

Autofahren im Winter

  • Die Polizei empfiehlt Autofahrern aus langjähriger Erfahrung, von O wie Oktober bis O wie Ostern oder bei Temperaturen unter 7 °C Winterreifen aufzuziehen. Pflicht sind sie bei Glatteis und Schnee. Als wintertauglich gelten Reifen, die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. „Alte“ Allwetter- oder Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung dürfen nur noch bis Ende September 2024 gefahren werden.
  • Ein herbstlicher Sicherheitscheck garantiert, dass Batterie und Beleuchtung ebenso funktionieren wie die Scheibenwischblätter. Wer jetzt noch Kühlwasser nachfüllt, an den Frostschutz für das Scheibenwischwasser denkt und Eiskratzer, Enteisungsspray und eine warme Decke ins Auto packt, ist schon gut gerüstet.

Fahrtipps vom Profi

  • Aktuell rät der ADAC allen Autofahrern, die Geschwindigkeit anzupassen und genügend Abstand zum Vordermann zu halten.
  • Auf glatten Straßen empfehlen die Experten niedertouriges Fahren im hohen Gang, weil die Reifen so besseren Grip aufbauen.
  • Bremsproben auf freier Strecke (!) helfen, ein Gefühl für die Straßensituation und den Bremsweg auf glatter Fahrbahn zu bekommen. Der kann bis zu 5-mal so lang sein wie auf trockenem Asphalt!
  • Vereiste Straßenoberflächen bewältigt kein Fahrer und kein Reifen sicher. Deshalb das Auto abstellen und auf den Winterdienst warten!
  • Wer in Regionen mit hohem Schneefall fährt, sollte vorab üben, wie man Schneeketten aufzieht – sonst sind die bewährten Hilfsmittel wirkungslos.

Radfahren im Winter – Fahrrad, Pedelec & Co.

  • Wer mit dem Rad zur Arbeit fährt, sollte sich gut überlegen, bei welchen Wetterbedingungen es auch mal ein anderes Verkehrsmittel sein darf, denn die Sturzgefahr ist trotz aller Vorsicht groß. Je nach Region kann man im Winter auf Winterreifen fürs Fahrrad wechseln oder sogar sog. Spikereifen aufziehen.
  • Entscheidend ist, dass vor allem die Autofahrer Radfahrer gut sehen können. Neben der Beleuchtung des Fahrrads sollte man deshalb an reflektierende Kleidung und am besten auch Schuhe mit reflektierenden Elementen denken.

Alle diese Mindestvorgaben gelten für betriebliche wie private Fahrzeuge. Fragen Sie als Sifa bei der Firmenleitung nach, ob es für Berufsfahrer spezielle Fahrsicherheitstrainings gibt.

Fußgänger

  • Auch wer im Winter zu Fuß unterwegs ist, sollte im Straßenverkehr verstärkt auf sicherheitsbewusstes Verhalten setzen. Weil die Bremswege für Fahrzeuge länger sind, empfiehlt es sich, Straßen wirklich nur auf Fußgängerwegen zu überqueren und dabei nicht zu trödeln. So bringt man sich nicht selbst in Gefahr.
  • Auf dem Betriebsgelände ist die Rutsch- und Sturzgefahr vor allem auf Wegen, Gebäudezugängen und Treppen groß. Bitten Sie die Kollegen, auf den innerbetrieblichen Verkehr zu achten und sich für Fahrzeuge sichtbar zu machen.

Als Sifa sollten Sie sich in der kalten Jahreszeit davon überzeugen, dass die Kollegen vom betrieblichen Winterdienst einen guten Job machen, sodass auch Abstellräume, Garagen und Parkplätze gefahrlos zugänglich sind. Erinnern Sie alle Mitarbeitenden wie in jedem Jahr daran, dass erst ihr eigenes sicherheitsgerechtes Verhalten sie so gut wie möglich vor einem Unfall schützt.

 

 

Autor*in: Sabine Kurz