31.01.2022

Trotz Asbest: Arbeiten an Aufzugsanlagen sicher vorbereiten

Erst seit 1993 gilt in Deutschland ein generelles Asbestverbot. Entsprechend sind heute noch viele Aufzugsanlagen in Betrieb, in denen asbesthaltige Bauteile verbaut wurden. Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen Sie im Vorfeld von Arbeiten prüfen, ob und ggf. wo konkret im Aufzug sich asbesthaltige Produkte befinden. In diesem Beitrag sind mögliche und wahrscheinliche Quellen von Asbest aufgelistet, auf die Sie bei Arbeiten an Aufzuganlagen ein Auge haben sollten.

Zwei Männer arbeiten an einem Aufzug. Vor 1993 erbaut, lauert bei Aufzügen Asbestgefahr.

Beständig gegen Feuer, Hitze und Säuren und mit einer hohen Zugfestigkeit: Das sind die positiven Eigenschaften von asbesthaltigen Bauteilen. Die negativen sind heute hinlänglich bekannt. Und obwohl man schon viele Jahre vorher um die Gefährlichkeit von Asbest wusste, wurde es erst 1993 verboten.

Verarbeitungsformen von Asbest

Um die Gefahr, die von Asbest ausgeht, besser fassen zu können, lohnt es sich, diesen Gefahrstoff in „festgebunden“ und „schwachgebunden“ zu kategorisieren.

  • Festgebunden bedeutet, dass der Gefahrstoff in Verbundwerkstoffe fest eingebunden ist. So wurde Asbest z.B. in festen Platten, Rohren und Dichtungen und als Bestandteil von Zement- und Klebeprodukten verwendet. Hier werden gefährliche Fasern nur dann freigesetzt, wenn mechanische Arbeiten wie Schneiden, Sägen, Brechen etc. durchgeführt werden.
  • Schwachgebunden und damit für die Gesundheit von Menschen weitaus gefährlicher sind Produkte, in denen Asbest als loser Verbund mit anderen Werkstoffen vorkommt. Dazu gehört z.B. Isolationsmaterial zur Wärmedämmung, Haftvermittler in Bodenbelägen oder Leichtbauplatten. Bereits bei geringen Einwirkungen steigt die Faserkonzentration in der Luft stark an.

Was bedeutet das für die Arbeiten an Aufzugsanlagen?

Die Gefahr der Faserfreisetzung ist bei schwachgebundenem Asbest weitaus höher als bei festgebundenen Verarbeitungsformen. Bei Aufzügen mit Erstelldatum bis 1993 (in Einzelfällen bis 1995) müssen Sie davon ausgehen, dass asbesthaltige Bauteile verwendet wurden – und Arbeiten an diesen Aufzügen Asbestfasern freisetzen können.

Je umfangreicher diese Arbeiten sind, desto größer die Gefährdung. Deshalb: Informieren Sie die Beschäftigten insbesondere beim Umbau, beim Teilaustausch und bei der kompletten Demontage von Aufzugsanlagen, qualifizieren Sie sie und ergreifen Sie Schutzmaßnahmen. Insbesondere ist eine in TRGS 519 definierte „Sachkunde“ erforderlich.

Von Asbest ausgehende Gefahren in Aufzugsanlagen

In den meisten Fällen nimmt der Körper Asbest in Form von Staub auf. Dies geschieht insbesondere bei der mechanischen Bearbeitung von asbesthaltigen Materialien.

Gelangt Asbeststaub in die Lunge, teilen sich die eingeatmeten Fasern aufgrund der kristallinen Struktur in immer feinere Fasern auf, die der Körper weder abbauen noch ausscheiden kann. Typisch ist der lange Zeitraum zwischen dem Asbestkontakt und einer Erkrankung: Bis z.B. Asbestose („Staublunge“), Lungen- und Rippenfellkrebs oder Kehlkopfkrebs entsteht, können zwischen 15 und 40 Jahre vergehen.

Immer dann, wenn asbesthaltige Bauteile mechanisch bearbeitet werden, ist mit einer Freisetzung von asbesthaltigen Fasern in gesundheitsschädlicher Konzentration zu rechnen. Besondere Schutzmaßnahmen kommen also immer dann in Betracht, wenn Mitarbeiter sägen, schleifen, bohren und zerkleinern. Werden solche Arbeiten an Aufzugsanlagen nicht durchgeführt (z.B. bei regelmäßigen Wartungsarbeiten) und werden auch keine Arbeiten direkt an den Bremsen ausgeführt, genügen die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Aber Vorsicht: Auch in diesen Fällen können Gefahren in Form von Liegestäuben (z.B. als Ergebnis von Abrieb von Bremsbelägen) beim Öffnen von Deckenluken und Einschubtreppen bestehen.

Asbestgefahren müssen ermittelt werden (Ermittlungspflicht)

Bevor Ihr Betrieb an vor 1993 erstellten Aufzugsanlagen arbeitet, müssen Sie mit dem Betreiber klären, ob asbesthaltige Bauteile vorhanden sein können – sinnvollerweise bereits vor Vertragsabschluss, da durch erforderliche sichere Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen zusätzliche Kosten entstehen können. Kann dies nicht sicher geklärt werden, beauftragen Sie eine sachkundige Person: Diese soll Proben entnehmen und in einem akkreditierten Labor analysieren.

Ergibt sich der Verdacht auf Asbest erst während der Tätigkeiten, sind diese unmittelbar einzustellen, bis die Gefahrenlage geklärt ist.

Bei der Inaugenscheinnahme eines Aufzugs sollten Sie insbesondere folgende Örtlichkeiten im Aufzug auf Verbau von Asbestmaterialien prüfen:

Zugänge, Einbauten und Bauteile

Im ersten Schritt nehmen Sie Zugänge, Einbauten und Bauteile auf das Vorhandensein von asbesthaltigen Bauteilen unter die Lupe. Hier kann auch schon ohne mechanische Arbeiten Asbeststaub vorhanden sein, entstanden durch Reibung und Stöße. An Luken und Einschubtreppen sind außerdem häufig asbesthaltige Leichtbauplatten z.B. als Lukendeckel zum Triebwerksraum verbaut. An Decken und Wandpaneelen können sich Spuren von Abrieb durch die Führungsrollen befinden.

Auch Brandschutzverkleidungen und Fußbodenbeläge enthalten nicht selten Asbest, der durch Beanspruchung freigesetzt wurde. Ebenfalls ist an Wänden, tragenden Teilen und an Einbauten Asbest zu erwarten. Ein Beispiel dafür sind Wände in Triebwerksräumen und Aufzugsschächten, die mit Spritzasbest oder Asbestzementplatten verkleidet sind. Vorsicht ist immer auch geboten bei Dichtungen von Durchbrüchen (Brandabschottung), bei Lüftungs- und Entwässerungsinstallationen, Vergussmassen und ummantelten Trägern.

Bremsen und elektrische Bauteile

Häufig muss der Bremshebel bei Bremsanlagen von Aufzügen gewechselt werden. Der darauf befestigte Belag kann Asbest enthalten. Sie müssen also auch hier mit der Freisetzung von Asbestfasern rechnen. Ausführende sollen sich nicht von einem erneuerten Farbanstrich täuschen lassen; dieser suggeriert zwar, dass der Bremshebel in jüngerer Zeit ausgetauscht wurde, das muss aber nicht der Fall sein.

Bei elektrischen Bauteilen befinden sich asbesthaltige Produkte häufig in Brandschutzplatten hinter elektrischen Bauteilen, im Schaltschrank, in Schaltern und Gehäusen sowie in Spulen, an Kontakten von mechanischen Teilen oder als Widerstandsdrähte.

Fahrkorb und Türen

Prüfen sollten Sie auch den Bereich des Fahrkorbs und die Türen. So finden sich asbesthaltige Bauteile häufig als Brand- und Schallschutz in den Türen und als Dichtmaterial sowie als Putzmaterial bei den Türzargen. Im Fahrkorb können asbesthaltige Bauteile in Verkleidungen der Decke, in Belägen des Dachs, in Kabinenauskleidungen, elektrischen Bauteilen und in Boden- und Zwischenbelägen vorhanden sein.

Checkliste: Hier suchen Sie in Aufzügen nach Asbest

  • Luken und Einschubtreppen
  • Decken- und Wandpaneele
  • Brandschutzverkleidungen
  • Fußbodenbeläge
  • Lukendeckel zum Triebwerksraum
  • Spritzasbest an Wänden, tragenden Bauteilen und an Einbauten
  • Verkleidungen und ummantelte Träger
  • Dichtungen
  • Beläge auf Bremshebel
  • Brandschutzplatten hinter elektrischen Bauteilen
  • Schaltschrank
  • Schalter und Gehäuse
  • Spulen
  • Ummantelung von Drähten
  • Kontakte von mechanischen Teilen
  • Widerstandsdrähte
  • Drehstrom-Kontroller
  • Verkleidungen der Decke
  • Belag der Decke
  • Kabinenauskleidung
  • Dämmmaterial
  • Boden- und Zwischenbeläge
Autor*in: Martin Buttenmüller