15.08.2022

Mit nicht planbaren Störungen an Maschinen und Anlagen umgehen

Wenn Maschinen und Anlagen unerwartet ausfallen, ist die Störungsbeseitigung, die nicht selten unter hohem Zeitdruck steht, extrem unfallgefährdet. Es wird dann oft improvisiert, weil es für die Bewältigung solcher Situationen in vielen Betrieben keine Vorgaben gibt. Das geht auch anders – und besser. Betriebe sollten sich bereits im Vorfeld anhand von Betriebsanweisungen und Vorgehensroutinen selbst befähigen, ungeplante Störungen sicher zu bearbeiten. Dabei muss immer der Grundsatz der kompromisslosen Gefährdungsminimierung oberste Priorität haben.

Mann beseitigt eine unerwartete Störung an einer Maschine

Was ist überhaupt eine nicht planbare Störung?

Für planbare Störungen an Maschinen und Anlagen gibt es in der Regel standardisierte Vorgehensweisen, auf die Betriebe zurückgreifen können. Bei nicht planbaren Störungen muss dagegen oft improvisiert werden, was oft mit einer entsprechend erhöhten Unfallgefahr einhergeht.

Betriebsanweisungen gelten nicht für jedes fehlerhafte Funktionieren von Maschinen und Anlagen, sondern für nachhaltige Störungen, die als unvorhergesehene, unbeabsichtigte und unerwünschte Abweichungen von der Funktion einer Maschine oder Anlage auftreten.

Die Ursache dafür kann

  • von der Anlage selbst ausgehen (z.B. Verschleiß),
  • durch Umgebungseinflüsse (z.B. Wärme, Feuchtigkeit) begründet sein oder
  • in einer Fehlbedienung liegen.

Die Störung kann einfache Maßnahmen an der Bedieneinrichtung, aber auch den Austausch von Komponenten bis hin zu einer umfangreichen Reparatur notwendig machen.

Ein erster Schritt: Orientierung an der Bedienungsanleitung

Für vorhersehbare Störungen müssen die Hersteller Maschinen so konstruieren, dass Instandhaltungsmaßnahmen sicher durchgeführt werden können. Deshalb sollte sich eine Betriebsanweisung auf die Betriebsanleitung beziehen bzw. deren Angaben aufnehmen.

In der Betriebsanweisung sollten Fehlermeldungen erklärt werden, damit die Beschäftigten wissen, mit welcher Art von Störung sie es zu tun haben. Die meisten Maschinen geben im Störungsfall zusätzlich Hinweise, welche Diagnoseinstrumente einsetzbar und welche Daten relevant sind.

Wichtige Arbeitsmittel für die Störungsbeseitigung

Wird von den Beschäftigten erwartet, dass sie Störungen selbstständig beheben, sollen unbedingt folgende Arbeitsmittel in der Nähe von Anlagen bereitgehalten werden:

  • Ausrüstung, die zum Sichern von abgeschalteten Anlagen und Maschinen benötigt wird
  • Arbeitsmittel zum Ableiten von Restenergie
  • Leitern, Gerüste und andere Arbeitsmittel zum Überwinden von Höhenunterschieden
  • Sonderwerkzeuge speziell für die Anlage

Schutzmaßnahmen sind auch für Unvorhersehbares immer möglich

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt, dass Gefährdungen durch vorhersehbare Betriebsstörungen in den Gefährdungsbeurteilungen eingeordnet und präventive Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Diese lassen sich jedoch nicht nur für vorhersehbare, sondern auch für unvorhersehbare Betriebsstörungen entwickeln.

So legen etwa Freigabeverfahren das Vorgehen fest, an das sich Beschäftigte bei jeder Art von Störung halten müssen – egal, ob erwartbar oder unvorhersehbar. Beispiele dafür sind die grundsätzliche Beseitigung von Brandlasten und die Unterbrechung der Stromversorgung, bevor bestimmte Tätigkeiten ausgeführt werden dürfen. Orientieren sollten sich solche Freigabeverfahren an den konkreten Gefährdungen, die durch eben diese Verfahren auf ein vertretbares Maß reduziert werden sollen.

Setzen Sie auf Digitalisierung!

Wichtig für die Akzeptanz von Freischaltprozessen ist die digitalisierte Form, z.B. von Erlaubnisscheinen. Denn wenn erst beim Meister analog eine Unterschrift eingeholt werden muss, wird oft eigenmächtig und ohne Freigabe gehandelt. Erfolgt die Freigabe jedoch durch einen schnellen Klick auf dem Tablet, halten sich deutlich mehr Beteiligte an den vorgeschriebenen Freischaltprozess.

Wie immer sehr wichtig: die Kommunikation zwischen allen Beteiligten

In jeder Phase der Störungsbeseitigung ist die Kommunikation sicherzustellen. So muss geklärt sein,

  • wer für die Störungsbeseitigung insgesamt verantwortlich zeichnet,
  • wer für Teilbereiche zuständig ist (z.B. wer dafür sorgt, dass sich im Gefahrenbereich keine Unbeteiligten aufhalten),
  • wer den jeweils nächsten Arbeitsschritt festlegt und das „Go“ gibt und
  • wer den Erfolg der Störungsbeseitigung feststellt und die Maschine oder Anlage für (wieder) betriebsfähig erklärt.
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Dieser Beitrag ist ein Auszug aus dem Artikel „Nicht planbare Störungen sicher beseitigen“.

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Autor*in: Markus Horn