03.07.2021

So ermitteln Sie Ihre Prüffristen für Arbeitsmittel

Betriebe müssen im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung die Termine für die Prüfungen von Arbeitsmitteln selbst festlegen. Werden etwa bestimmte Arbeitsmittel selten benutzt, darf der Unternehmer festlegen, dass die Prüfintervalle größer sind – und umgekehrt.. Es empfiehlt sich, bei der Ermittlung der Prüffristen folgendermaßen vorzugehen:

Mann legt Prüftermin für Arbeitsmittel fest: Er muss sich hier an feste Prüffristen halten.

1. Recherchieren Sie Prüffristen, z.B. in Herstellerinformationen zum Arbeitsmitteln

Prüffristen sollten Sie so festlegen, dass jeder die jeweiligen Arbeitsmittel zwischen den Prüfungen voraussichtlich sicher benutzen kann.

Am Anfang steht dabei die Beschaffung der Herstellerinformationen für das Arbeitsmittel (Bedienungsanleitung, Datenblatt), die bereits oft Hinweise zu Prüfungen und Prüffristen enthalten.

2. Berücksichtigen Sie weitere mögliche Einflüsse auf Prüffristen

Falls in anderen Regeln (z.B. TRBS) oder Vorschriften Prüffristen vorgeschlagen werden oder vorgeschrieben sind, müssen Sie dennoch ermitteln, ob die Prüfintervalle für Ihren Betrieb ausreichen. Dazu sollten Sie

  • die Betriebsart,
  • die Belastung am Arbeitsplatz,
  • die Umgebungsbedingungen sowie
  • die Einsatzdauer der Maschine oder Anlage

heranziehen. Wenn sich aus betrieblichen Erfahrungen bzw. aus dem Stand der Technik weitere Gesichtspunkte ergeben, die für die Festlegung der Prüfintervalle relevant sind, müssen Sie diese ebenfalls berücksichtigen.

Auch Alter, Verschleißgrad und alltägliche Belastung (Dauergebrauch bei Schichtarbeit, Umgebungseinflüsse etc.) einer Maschine müssen in die Überlegungen einbezogen werden.

Nicht immer werden Maschinen oder Anlagen bestimmungsgemäß, also entsprechend den Herstellerangaben, genutzt – das kann zu besonderen Gefährdungen führen und sollte für die Zukunft unterbunden werden.

Anhand der Gefährdungsbeurteilung lässt sich abschätzen, welche Gefahren beim Ausfall sicherheitsrelevanter Bauteile oder Komponenten drohen. Wenn ein betriebliches Instandhaltungskonzept vorliegt bzw. wenn es einen Wartungsvertrag mit der Herstellerfirma gibt, ist der Austausch von Verschleißteilen meist bereits geregelt.

3. Setzen Sie eine Terminserie für Prüfungen fest

Bei der Festlegung von Prüfterminen sollten Sie sicherstellen, dass diese fortgeschrieben werden, dass also nach durchgeführter Prüfung der nächste Prüftermin automatisch festgelegt wird.

4. Begründen Sie Ihre Prüfintervalle

Sind die Prüfintervalle für alle Arbeitsmittel festgelegt, sollten Sie im Arbeitsmittelkataster nicht nur vermerken, dass Sie sich für bestimmte Prüftermine, Prüffristen und Prüfintervalle entschieden haben, sondern auch warum.

Besonders wichtig ist dies, wenn Sie von empfohlenen Prüffristen abweichen – egal, ob es sich um eine Verlängerung oder eine Verkürzung handelt. Dabei sollten Sie auch – wie in der Gefährdungsbeurteilung für die jeweiligen Arbeitsmittel – Prüfart und Prüfumfang eindeutig festlegen und begründen.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert in § 14 Abs. 7 explizit die Aufzeichnung von Prüfergebnissen:

„Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:

  1. Art der Prüfung,
  2. Prüfumfang,
  3. Ergebnis der Prüfung und […].

Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. […]“

Grundsätzlich ist es sinnvoll, die Aufzeichnungen über regelmäßige Prüfungen langfristig aufzubewahren, da sie wichtige Daten enthalten. So wird etwa die erhöhte Reparaturanfälligkeit eines Maschinentyps die Entscheidung bei der Beschaffung eines Nachfolgemodells beeinflussen.

Werden Arbeitsmittel, die geprüft wurden, außerhalb des Unternehmens eingesetzt, muss der Prüfnachweis mit der Maschine oder der Anlage weitergegeben werden. Prüfbescheinigungen für überwachungsbedürftige Anlagen müssen Sie am Betriebsort aufbewahren.

5. Kontrollieren Sie die Einhaltung von Prüfterminen

Oft ist es sinnvoll, eine zusätzliche betriebsinterne Kennzeichnung der Arbeitsmittel festzulegen, etwa mit einer simplen Farbkennung, die sofort zeigt, ob die jährliche Prüfung bereits durchgeführt wurde oder nicht. Schriftlich festhalten sollten Sie auch, wie und wer kontrolliert und sicherstellt, dass die Prüftermine und Prüfintervalle eingehalten werden.

Zusammenfassung Prüffristen für Arbeitsmittel

In der folgenden Grafik sehen Sie noch einmal die einzelnen Schritte für die Festlegung von Prüffristen für Arbeitsmittel auf einen Blick zusammengefasst:

Infografik Prüffristen für Arbeitsmittelprüfungen festlegen

Autor*in: Sabine Kurz