Kennzeichnung von Gefahrstoffen: so geht’s richtig
In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es bei der Gefahrstoffkennzeichnung nach aktuellen EU-Recht ankommt.
Zuletzt aktualisiert am: 29. April 2025

Wichtige Pflichtangaben bei der Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen gibt Ihnen die CLP-Verordnung in Europa bestimmte Pflichtangaben vor, um die Sicherheit und den Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten. Sie umfassen
- den Namen des Stoffs oder Gemischs sowie
- Piktogramm/Gefahrensymbole, auch Gefahrstoffzeichen genannt
- Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“)
- Gefahrenhinweise (H-Sätze einschließlich EUH-Hinweise) für stoffspezifische Gefahren
- Sicherheitshinweise (P-Sätze) – das sind Hinweise zu Prävention, Reaktion, Lagerung und Entsorgung
- weitere Angaben wie Lieferant etc.
Diese Angaben müssen im Sicherheitsdatenblatt und sie können auf den Etiketten der Gefahrstoffe zu finden sein.
Beispiel: Gefahrstoffkennzeichnung für Chlor (nach GHS/CLP)
- Gefahrensymbol/Piktogramm: z.B. GHS05 (Ätzwirkung), GHS09 (Umweltgefährlich)
- Signalwort: Gefahr
- Gefahrenhinweise (H-Sätze):
- H331: Giftig beim Einatmen
- H319: Verursacht schwere Augenreizung
- H335: Kann die Atemwege reizen
- H400: Sehr giftig für Wasserorganismen
- Sicherheitshinweise (P-Sätze):
- P260: Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol, nicht einatmen
- P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden
- P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen
Diese Bedeutung hat das Piktogramm für Gefahrstoffe bei der Gefahrstoffkennzeichnug
Wichtig für die Etikettierung von Gefahrstoffen sind spezifische Gefahrensymbole, auch Piktogramm für Gefahrstoffe genannt, die die Gefahren und Risiken dieser Stoffe verdeutlichen. Diese Symbole sind standardisiert und international verwendet. Hier sind die wichtigsten Gefahrstoff-Piktrogramme und ihre Bedeutungen gemäß dem Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS):
- Flamme (entzündlich): Der Stoff ist leicht entzündlich und kann bei Kontakt mit Flammen, Funken oder Hitze Feuer fangen.
- Gasflasche (Gase unter Druck): Der Stoff ist ein Gas unter Druck, das explodieren kann, wenn es erhitzt wird.
- Flamme über einem Kreis (brandfördernd): Der Stoff kann Brände verursachen oder verstärken, indem er Sauerstoff abgibt.
- Totenkopf mit gekreuzten Knochen (giftig): Der Stoff ist giftig und kann bei Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt schwere Gesundheitsschäden oder sogar den Tod verursachen.
- Gesundheitsgefahr (systemische Gesundheitsgefahr): Der Stoff kann Krebs, erbgutverändernde Wirkungen oder andere schwere Gesundheitsschäden verursachen.
- Ausrufezeichen (Gesundheitsgefahr): Der Stoff kann bei Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt Reizungen, Allergien oder Schläfrigkeit verursachen.
- Explodierende Bombe (explosiv): Der Stoff kann explodieren, wenn er Schlag, Reibung, Feuer oder anderen Zündquellen ausgesetzt wird.
- Ätzwirkung (ätzend): Der Stoff kann schwere Hautverätzungen und Augenschäden verursachen.
- Toter Fisch (umweltgefährlich): Der Stoff ist gefährlich für Wasserorganismen und kann langfristig schädliche Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Die GHS-Piktogramme sind z.B. auf den Verpackungen von Gefahrstoffen zu finden und sollen dazu beitragen, dass die Anwender sich der Risiken bewusst sind und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen können.
GHS-Kennzeichen – Übersicht:

Hier finden Sie diese Gefahrenpiktogramme als PDF.
Gesetzliche Vorschriften und Richtlinien zur Kennzeichnung der Gefahrstoffe
Vorschriften zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen gibt es in Europa seit 1967 (Richtlinie 67/548/EWG). Sie wurden in Deutschland erstmals in der Arbeitsstoffverordnung von 1971 umgesetzt und in den folgenden Jahren auf immer mehr Stoffe und Gemische ausgeweitet. Einschneidende Neuregelungen für Gefahrstoffzeichen brachte das Global Harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen 2002.
Umgesetzt wurde das GHS in Europa mit der CLP-Verordnung 2009. Seit 1. Juni 2017 dürfen gefährliche Stoffe und Gemische in Europa nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie der CLP-Verordnung entsprechen. Die CLP-Verordnung legt fest, wie Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und Sicherheitshinweise auf Etiketten verwendet werden müssen
Die Regelungen der CLP-Verordnung zur Gefahrstoffkennzeichnung beziehen sich jedoch lediglich auf das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen, d.h. also auf die (außerbetriebliche) Abgabe an andere.
Auch Beschäftigte, die innerbetrieblich mit gefährlichen Stoffen umgehen, benötigen Informationen über die Gefährdungen, die von diesen Produkten ausgehen. Diesem Ziel hat sich die TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ verschrieben.
Achtung: Gefahrstoffzeichen beim Gefahrguttransport unterscheiden sich
Die Gefahrensymbole im Transportrecht (dort als „Gefahrzettel” bezeichnet) unterscheiden sich von den GHS-Piktogrammen.

Verantwortlich für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen
Verantwortlich für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen vor dem Inverkehrbringen sind:
- Hersteller
- Importeure
- Händler
Dann gibt es noch den Fall, dass Gefahrstoffe innerbetrieblich gekennzeichnet werden müssen, weil sie vor Ort synthetisiert wurden oder in kleinere Gebinde abgefüllt. Verantwortlich ist hier der individuelle Arbeitgeber.
Übersicht über die verschiedenen Anforderungen an die Gefahrstoffkennzeichen
Die folgende Tabelle fasst noch einmal die unterschiedlichen Arten zusammen, nach denen Gefahrstoffe rechtskonform gekennzeichnet werden können.
| Kennzeichnungselemente nach CLP-Verordnung | Beim Inverkehrbringen | Bei Tätigkeiten, vollständig | Bei Tätigkeiten, vereinfacht |
| Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers, Importeurs oder Lieferanten | ja | nein | nein |
| Nennmenge des Stoffs/Gemischs | ja | nein | nein |
| Stoffname | ja | nein | nein |
| Identifikationsnummer | ja | nein | nein |
| Handelsname oder -bezeichnung | ja | ja | ja |
| Identität bestimmter Inhaltsstoffe | ja | empfohlen | empfohlen |
| Gefahrenpiktogramme | ja | ja | ja |
| Signalwort | ja | ja | nein |
| Gefahrenhinweise | ja | ja | nein |
| Sicherheitshinweise | ja | ja | nein |
| Ergänzende Informationen, z.B. zusätzliche Hinweise wie EUH-Sätze | ja | ja | nein |
Risiken bei falscher Gefahrstoffkennzeichnung
Die falsche Kennzeichnung von Gefahrstoffen kann eine Reihe von ernsthaften Risiken und Gefahren mit sich bringen. Um nur drei zu nennen: Personen, die mit falsch gekennzeichneten Gefahrstoffen arbeiten, können ungeschützt gefährlichen Substanzen ausgesetzt sein, was zu akuten oder chronischen Gesundheitsproblemen führen kann.
Ohne korrekte Gefahrstoffkennzeichnung kann es außerdem zu Verwechslungen kommen, die Unfälle wie Explosionen, Brände oder chemische Reaktionen verursachen.
Im Fall eines Unfalls kann eine falsche Etikettierung von Gefahrstoffen die Notfallmaßnahmen behindern, da Rettungskräfte möglicherweise nicht über die richtigen Informationen verfügen, um effektiv zu reagieren.