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Kennzahlen im Arbeitsschutz

Welchen Anforderungen müssen Kennzahlen im Arbeitsschutz genügen? Das und viele Beispiele dafür lesen Sie in diesem Beitrag.

Wie Ihnen Kennzahlen im Arbeitsschutz helfen können

Kennzahlen im Arbeitsschutz (KPIs) sind kein Selbstzweck, um statistikverliebten Chefs weiteres „Spielmaterial“ zu liefern. Die Funktion solcher Kennzahlen muss vielmehr darin bestehen, einen merklichen und nachprüfbaren Beitrag zu mehr Arbeitssicherheit zu leisten.

Damit Sie das erreichen, sollten Ihre Kennzahlen im Arbeitsschutz folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Aussagekraft
  2. Klare Definition
  3. Gewichtung

Im folgenden lesen Sie mehr zu diesen drei Punkten.

Kennzahlen zum Arbeitsschutz müssen aussagekräftig sein

Statistiken im Arbeitsschutz beziehen sich fast immer auf die Zahl der Arbeitsunfälle: je weniger, desto besser. Doch reicht diese einzige Kennzahl nicht aus, um die wirkliche Performance des Arbeits- und Gesundheitsschutzes adäquat zu erfassen.

Denn die Zahl der Arbeitsunfälle unterliegt Zufällen, wie beispielsweise:

  • einer mehr oder weniger günstigen Witterung,
  • betriebsbedingten Umstrukturierungen mit der Einführung neuer Prozesse oder
  • unerwarteten Häufungen.

Diese Schwankungen machen reine Unfallzahlen als Leistungsnachweis des Arbeits- und Gesundheitsschutzes fragwürdig. Stattdessen brauchen Sie ein Kennzahlensystem, das eine Analyse der Vergangenheit sowie Ansatzpunkte für zielführende Verbesserungen bietet. Beispiele für Kennzahlen, die diese Anforderungen erfüllen:

1. Unfallhäufigkeitsrate (UFR)

Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle pro 1.000.000 geleisteter Arbeitsstunden. Ermöglicht die zeitliche Vergleichbarkeit unabhängig von der Betriebsgröße.

2.Unfallschweregrad (USG)

Summe der Ausfalltage geteilt durch die Anzahl der Unfälle. Zeigt, wie gravierend die Unfälle im Durchschnitt waren.

3. Anzahl der Ausfalltage durch Arbeitsunfälle

Gesamtanzahl der Tage, an denen Beschäftigte unfallbedingt fehlten. Direkter Indikator für Produktivitätsverluste.

Kennzahlen Arbeitssicherheit müssen klar definiert sein

Kennzahlen im Arbeitsschutz sollten möglichst eindeutig und klar definiert sein und es gestatten, die Wirkung von Maßnahmen zu überprüfen. Reine Zählgrößen wie „Anzahl der Arbeitsunfälle“ oder „Zahl der Arbeitsunfähigkeitsstunden“ erfüllen diese Anforderung nicht. Notwendig sind immer klare Bezugsgrößen für die Kennzahlen.

Ein Beispiel: Vergleicht man über die Monate eines Jahres nur die Unfallzahlen, sieht es vielleicht so aus, als sei der Dezember trotz Regen, Schnee und Glatteis ein besonders „sicherer“ Monat. Wir alle wissen aber, dass es im Dezember viele Feiertage und womöglich gar Betriebsferien gibt, sodass hier eine geringe absolute Unfallzahl überhaupt nichts über die tatsächliche Sicherheit im Betrieb aussagt.

Bezugssysteme wie „pro 1.000.000 Arbeitsstunden“, „pro 100 Mitarbeitende“, oder „je Maßnahme“ helfen dabei, verzerrende Effekte wie Urlaubszeiten, Teilzeitquoten oder Produktionsauslastung zu neutralisieren. Bezugsgrößen können beispielsweise sein:

  • geleistete Arbeitsstunden,
  • Mitarbeiterzahl,
  • Anzahl empfohlener Schutzmaßnahmen in der Gefährdungsbeurteilungen…

Kennzahlen im Arbeitsschutz sollten gewichtet werden

Arbeitsunfall ist nicht gleich Arbeitsunfall. Für eine belastbare Interpretation sind mögliche Ursachen und die Schwere eines Unfalls von Bedeutung. Deshalb ist es hilfreich, jeden Unfall nach einer anerkannten Norm in eine von mehreren Kategorien einzuordnen oder sich der Definition des Unfallversicherungsträgers anzuschließen, z.B.:

  • Schwere des Unfalls
  • Beinaheunfälle
  • Alltagsunfälle

Unser Tipp: Arbeiten Sie mit Leitindikatoren!

Eine große Anzahl von Kennzahlen kann aussagekräftig, aber auch verwirrend sein. Für einen besseren Überblick sorgt die Beschränkung auf wenige wichtige Leitindikatoren, die auf andere Indikatoren Einfluss haben. Beispiele für solche Leitindikatoren sind:

  • Anzahl und Schweregrad von Unfällen
  • Anzahl gemeldeter Gefährdungen
  • Anzahl gemeldeter Beinaheunfälle
  • Erfüllung von Projekten zur Verbesserung der Sicherheit
  • Anzahl durchgeführter Sicherheitsbeobachtungen
  • Zahl der wirksamen Ergebnisse
  • Kontrolle von Maßnahmen

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Autor*in: Markus Horn (Dipl.-Ing. Markus Horn (VDSI) ist seit vielen Jahren als selbständiger Sicherheitsingenieur auf den Gebieten Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sowie als Dozent für die BG HM und BG ETEM tätig.)