28.10.2019

Warum Handhygiene am Arbeitsplatz unverzichtbar ist

Nach der Erkältungswelle kommt regelmäßig die Grippewelle? Als Arbeitsschützer wissen Sie um die Gefahren, die von krankheitserregenden Viren und Bakterien wie Streptokokken, Influenza oder Noroviren ausgehen. Eine Epidemie kann einen gesamten Betrieb über Wochen lahmlegen. Den besten und einfachsten Schutz vor Infektionen bietet dabei noch immer eine sorgfältige Handhygiene.

Hygiene am Arbeitsplatz ist der beste Schutz gegen die Grippewelle

Das Thema Hygiene am Arbeitsplatz sollte ein fundamentaler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in jedem Betrieb sein. Denn überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten, z.B. in Produktionshallen, Büros oder Geschäftsräumen, ist die Gefahr besonders groß, sich mit einer Infektionskrankheit anzustecken. Verantwortlich für die Sauberkeit und Hygiene im Betrieb ist in erster Linie der Arbeitgeber. Er hat dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten einen sauberen Arbeitsplatz, nicht verschmutzte Arbeitsmittel sowie ausreichend Waschgelegenheiten vorfinden.

Was ist „Hygiene“?

Hygiene wird definiert als die Lehre von der Gesundheit, einschließlich Gesundheitspflege und Gesundheitsvorsorge. Sie dient der Vorbeugung und Bekämpfung von Krankheiten und somit dem Erhalt der Gesundheit. Darunter fallen auch Hygienemaßnahmen zur Verhinderung von Infektionskrankheiten.

Allgemeine Vorgaben für die Hygiene am Arbeitsplatz stammen insbesondere aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1.

So muss der Arbeitgeber z.B. gemäß § 4 Nr. 3 ArbSchG bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Konkrete Vorgaben zur Hygiene im Betrieb machen die Arbeitsstättenverordnung (§ 3a ArbStättV) und ihre technischen Regeln, z.B. die ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“ sowie die ASR A4.1 „Sanitärräume“.

So unterscheiden sich Personal- und Betriebshygiene

Zunächst gilt es, einige Begrifflichkeiten zu klären. Denn in Bezug auf die hygienischen Vorschriften wird allgemein zwischen der Betriebshygiene und der Personalhygiene unterschieden.

Personalhygiene umfasst sämtliche Maßnahmen zur Reinhaltung der Beschäftigten und ihrer Arbeitskleidung. Dazu gehören die Desinfektion der Hände nach jedem Toilettenbesuch, saubere, kurze und – z.B. im Gesundheitswesen und in der Nahrungsmittelindustrie – unlackierte Fingernägel sowie das Tragen sauberer Kleidung. Abhängig von der jeweiligen Betriebsart kann Arbeitskleidung Pflicht sein (z. B. Helm, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe). Darüber hinaus zählen regelmäßige ärztliche Untersuchungen zu den notwendigen Maßnahmen der Personalhygiene.

Bei der Betriebshygiene geht es um den hygienischen Zustand der Betriebsstätte, der Arbeitsplätze und der Arbeitsmittel. Darunter fallen vor allem auch Bereiche mit einer hohen Besucherfrequenz, wie z.B. Toiletten- und Büroräume.

Regelmäßiges Händewaschen bietet unverzichtbaren Schutz

Einer effizienten Handhygiene kommt eine enorme Bedeutung bei der Prävention von Infektionskrankheiten zu. Nicht umsonst gilt das Händewaschen mit Seife als wirksamstes Mittel, um eine Ansteckung mit krankmachenden Keimen zu verhindern.

Studien haben ergeben, dass durch regelmäßige Unterweisungen und Schulungen in Handhygiene sowie das Aufstellen von Desinfektionsspendern die Zahl der Krankmeldungen und Ausfalltage spürbar reduziert und dadurch ein Absinken der Produktivität verhindert werden kann. Doch nicht nur regelmäßiges und richtiges Händewaschen ist wichtig, sondern auch das Händetrocknen sowie ggf. die Händedesinfektion sollten stets korrekt durchgeführt werden.

Um eine ausreichende Keimreduktion durch das Händewaschen zu erzielen, sollten die Hände ca. 30 Sekunden lang mit Seife gewaschen und anschließend möglichst mit Einmalhandtüchern getrocknet werden.

So geht richtiges Händewaschen

Um beim Händewaschen die optimale Wirkung zu erzielen, ist es laut dem Robert Koch-Institut (RKI) entscheidend, die richtige Methode anzuwenden. Diese besteht in der Kombination von Einseifen, Reiben, Abspülen und Trocknen der Hände. Das Institut empfiehlt folgenden Ablauf:

  1. Hände unter fließendem Wasser anfeuchten.
  2. Hände gründlich einseifen.
  3. Seife mindestens 20 bis 30 Sekunden verreiben, auch beispielsweise auf dem. Handrücken, den Handgelenken und zwischen den Fingern.
  4. Hände unter fließendem Wasser gut abspülen.
  5. Hände sorgfältig mit einem frischen Einmalhandtuch abtrocknen.

Tipp: Hängen Sie an allen Waschbecken Anleitungen aus, wie man sich gründlich die Hände wäscht – verwenden Sie dazu zum Beispiel einfach unser fertiges Poster „Hände richtig waschen und desinfizieren“. Stellen Sie einen Katalog mit Hygiene-Regeln auf, den Sie von der Geschäftsleitung bekannt machen lassen. Unterweisen Sie die Kollegen anhand des Hygiene-Katalogs und der Anleitung zum Händewaschen.

„Hygienesünder“: Betriebsärzte warnen vor mangelnder Hygiene am Arbeitsplatz

Eigentlich sollte das Händewaschen mit Seife nach jedem Toilettengang selbstverständlich sein – ist es aber nicht. Vielmehr gibt es in deutschen Betrieben einer Umfrage zufolge erschreckend viele Hygienesünder: Von 1.000 befragten Büroangestellten gab jeder Dritte an, seine Hände nach dem Toilettengang nicht zu waschen.

Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW) nahm diese Zahlen zum Anlass, um auf die alarmierende Situation bei der Hygiene am Arbeitsplatz aufmerksam zu machen. Das Infektionsrisiko sei vor allem in Großraumbüros und großen Arbeitsbereichen, z.B. Fertigungshallen, besonders hoch.

Hygieneprävention beginne im Kopf. Deshalb sei es besonders wichtig, dass Unternehmen Hygiene-Schulungen und Unterweisungen anböten, um die Mitarbeiter regelmäßig an die Einhaltung der Hygienestandards zu erinnern, und zwar nicht nur in der Erkältungszeit. Am Arbeitsplatz sollten die Beschäftigten ihre Hände jeweils

  • vor dem Essen,
  • nach dem Toilettenbesuch,
  • nach dem Niesen, Schnäuzen oder Husten,
  • nach dem Kontakt mit Gefahrstoffen,
  • nach dem Kontakt mit Abfällen sowie
  • nach dem Kontakt mit schmutzigen, kontaminierten Materialien (z.B. Türklinken, Treppengeländer, Haltegriffe) gründlich waschen.

Beim Händetrocknen sollte Prinzip der Einmalnutzung gelten

Setzen Sie sich als Arbeitsschützer dafür ein, dass Ihren Kolleginnen und Kollegen zur Trocknung der Hände – falls nicht bereits vorhanden – Einmalhandtücher aus Papier oder Einweghandtücher aus Stoff zur Verfügung stehen. Diese bieten nachweislich einen besseren Schutz als die meisten alternativen Trocknungsmethoden.

Bei den weit verbreiteten Stoffhandtuchspendern sollte es sich zwingend um sog. „Retraktivspender“ handeln. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass sich der benutzte Teil des Tuchs automatisch einzieht und sich im Spender streng getrennt vom frischen Handtuch aufrollt.

Von Gemeinschaftshandtüchern ist dringend abzuraten, weil durch das gemeinschaftliche Benutzen die Gefahr der Keimübertragung sehr groß ist.

In bestimmten Branchen ist Händedesinfektion Pflicht

In manchen Branchen (z.B. Lebensmittelproduktion, Pharmaindustrie, Medizin-, Heil- und Pflegeberufe) sind die Beschäftigten dazu verpflichtet, ihre Hände zu desinfizieren. Um den bestmöglichen Schutz zu erzielen, kommt es beim Händedesinfizieren genau wie beim Händewaschen auf die richtige Methode an:

  • Desinfektionsmittel in ausreichender Menge (mindestens 3 ml) in die hohle trockene Hand geben.
  • Desinfektionsmittel über sämtliche Bereiche der trockenen Hände unter besonderer Berücksichtigung der Innen- und Außenflächen einschließlich Handgelenke, Fingerkuppen, Nägel einreiben und für die Dauer der Einwirkzeit feucht halten und Desinfektionsmittel bis zum vollständigen Abtrocknen in die Hände einmassieren (Dauer: je nach Hersteller in der Regel 30 bis 90 Sekunden).

 

Autor*in: Markus Horn