27.05.2022

Gefahren bei Photovoltaikanlagen: So beugen Sie bei Montage oder Wartung vor

Die weitaus meisten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) werden an Bestandsbauten installiert und sind deshalb praktisch „Unikate“, weil jeder Bestandsbau anders ist. Das bedeutet für die Arbeitssicherheit, dass auch die Schutzmaßnahmen bei Montage oder Wartung nicht „von der Stange“ sein dürfen. Das macht die Aufgabe nicht gerade leichter. Doch dank entsprechender DGUV Information, einer sorgfältig erstellten Gefährdungsbeurteilung und ausführlicher Unterweisungen der Mitarbeiter bekommen Sie die Gefahren bei Photovoltaikanlagen trotzdem gut in den Griff.

Mann installiert Photovoltaikanlagen mit Absturzsicherung

Typische Gefahren bei Photovoltaikanlagen

Entsprechend der Baustellenverordnung und den DGUV Vorschriften 38 und 39 gelten Arbeiten an Photovoltaikanlagen als Bauarbeiten. Dementsprechend müssen die Gefahren bei Photovoltaikanlagen erfasst und beurteilt werden, außerdem

  • die Arbeiten organisiert,
  • Schutzmaßnahmen durchgeführt und
  • die Beschäftigten unterwiesen

Sind mehrere Firmen beteiligt, sind nach der Baustellenverordnung Leitung, Aufsicht, Führung und Koordination erforderlich.

Bei der Montage oder Wartung von PV-Anlagen muss man grundsätzlich an Ab- und Durchsturzgefahren z.B. durch morsche Balken und nicht tragende Dacheindeckungen denken.

Deshalb sind Arbeitsplätze auf Dächern stets so einzurichten, dass die Beschäftigten sicher arbeiten können. Dabei müssen die Art der baulichen Anlage und insbesondere nicht begehbare Bauteile wie z.B. Dachüberstände oder Lichtkuppeln berücksichtigt werden. Auch wechselnde Bauzustände und der Baufortschritt können Einfluss auf die Sicherheit haben. Weitere Gefährdungen können von anderen Gewerken, den Witterungsverhältnissen und durchgeführten Tätigkeiten ausgehen.

Lassen sich Absturzsicherungen aus technischen Gründen nicht anbringen oder sind diese nicht zweckmäßig, müssen Auffangeinrichtungen (Fanggerüste, Auffangnetze) bereitgestellt und genutzt werden. Sind diese ebenfalls nicht zweckmäßig und sind geeignete Anschlageinrichtungen vorhanden, kann ein Anseilschutz verwendet werden. Denken Sie immer an das TOP-Prinzip, nach dem technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang haben vor persönlicher Schutzausrüstung.

Bei allen Arbeiten mit Absturzgefahr sind vor Beginn der Tätigkeiten die vorhandenen Gefahren und die Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Das Unternehmen muss im Vorfeld prüfen, ob die Beschäftigten für die Tätigkeit geeignet sind.

So beugen Sie Durchstürzen wirksam vor

Werden Verkehrswege und Arbeitsflächen auf der Dachfläche eingerichtet, müssen Tragfähigkeit, Begehbarkeit und damit Durchsturzsicherheit geprüft werden. Diese Durchsturzsicherheit besteht regelmäßig nicht bei:

  • Eindeckungen und Einbauten mit Faserzement- oder Faserzementwellplatten
  • Asbestzement- oder Bitumenwellplatten
  • Lichtkuppeln
  • Oberlichtern
  • Glasdächern

Dachöffnungen und Lichtkuppeln sind durchsturzsicher abzudecken, alternativ durch Geländer zu sichern oder, falls dies nicht möglich ist, mit Auffangnetzen und Fanggerüsten unter den Öffnungen zu sichern. Werden über nicht tragfähige Dacheindeckungen Verkehrswege oder Arbeitsflächen eingerichtet, sind durchtrittsichere Lauf- und Arbeitsstege anzubringen.

Wie Sie den Zugang zum Dach planen

In der Planungsphase wird festgelegt, über welche Verkehrswege das Dach erreicht werden kann. Nach Möglichkeit sollen vorhandene Verkehrswege durch das Gebäude und vorhandene Dachausstiege (z.B. für Schornsteinfeger) genutzt werden. Diese müssen mindestens 0,6 × 0,8 m groß sein. Die Dachluke muss sich leicht öffnen und gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen sichern lassen. Es sollte Möglichkeiten zum Festhalten geben und nach dem Ausstieg muss ein sicherer Stand gewährleistet sein. In der Nähe des Dachausstiegs muss sich ein Anschlagpunkt befinden.

Ist ein Zugang durch das Gebäude nicht möglich, muss ein anderer sicherer Zugang geschaffen werden, z.B. Treppentürme in Verbindung mit Gerüsten. Leitern sollten möglichst nicht genutzt werden, da diese sehr unfallträchtig sind. Möglich ist es auch, Arbeiten aus dem Arbeitskorb von Hubarbeitsbühnen heraus durchzuführen. Ein Übertritt auf das Dach ist dann aber nur erlaubt, wenn der Unternehmer eine spezielle Unterweisung durchführt und eine besondere Arbeitsanweisung zum Übersteigen ergeht.

Was Sie gegen Gefahren durch Elektrizität bei Photovoltaikanlagen unternehmen sollten

Zentral ist der Schutz aller Personen vor elektrischen Schlägen und vor Überstrom. In der Regel geschieht dies durch doppelte oder verstärkte Isolierungen, eine erd- und kurzschlusssichere Leitungsverlegung (VDE 0100-520) und einen zusätzlichen Schutzpotenzial- oder Funktionspotenzialausgleich.

PV-Anlagen sollten bei Montage, Instandhaltung und Reparatur spannungsfrei sein. Dies ist in der Regel nur dann möglich, wenn die Module lichtdicht abgedeckt werden. Wenn das nicht geht, muss unter Spannung gearbeitet werden.

Dazu sind zunächst durch Schalthandlungen die Spannungen mindestens auf unter DC 120 V, besser auf DC 60 V zu reduzieren. Sinkt die Spannung auf unter DC 60 V, ist sie in der Regel nicht mehr berührungsgefährlich. Allerdings ist auch dann die Lichtbogeneinwirkung gegeben.

Die Spannungsreduzierung der Anlage muss für die Zeit der Arbeiten sicher aufrechterhalten werden können. Aufgrund der Störlichtbogengefahr sollen elektrische Verbindungsstellen von Modulen bzw. Strings nicht unter Last getrennt werden. Die Stromfreiheit kann mit Strommesszangen oder mit fest eingebauten Messgeräten bzw. Meldeleuchten festgestellt werden.

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Autor*in: Markus Horn