Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz – damit der Rücken nicht mehr zwickt
Ergonomie – woran denken Sie bei diesem Begriff, wenn es um Bildschirmarbeitsplätze geht? Vermutlich vor allem an körpergerechtes Sitzen und dadurch vermiedene gesundheitliche Folgen wie Rückenschmerzen oder einen „Maus-Arm“. Doch Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz umfasst noch weitaus mehr Aspekte. Welche es sind und warum Arbeitgeber darauf besonders achten müssen, lesen Sie in diesem Beitrag.
Zuletzt aktualisiert am: 7. Mai 2025

Schlechte Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz begünstigt Muskel- und Skeletterkrankungen – die häufigste arbeitsbedingte Gesundheitsgefahr in Europa. Millionen Beschäftigte sind betroffen. Für Unternehmen entstehen dadurch jährlich Kosten in Milliardenhöhe.
Gesundheitliche Risiken vermeiden
Treten erst Beschwerden auf, sind meist mehrere ergonomische Mängel im Spiel – sie verstärken sich gegenseitig. Häufige Ursachen sind:
- ungünstige, starre Körperhaltungen
- langes Sitzen oder Stehen ohne Positionswechsel
- monotone, wiederholte oder kraftaufwendige Bewegungen
- psychische Belastungen durch Lärm, Vibrationen oder schlechte Beleuchtung
- psychosoziale Faktoren wie Überlastung, geringe Entscheidungsspielräume oder Unzufriedenheit im Job
Was gehört alles zur Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz dazu?
Eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung berücksichtigt mehr als nur die Körpermaße der Beschäftigten. Sie bezieht auch physische und psychische Belastungen ein – etwa durch Lärm, Vibrationen oder ungünstiges Raumklima mit schlechter Beleuchtung, Strahlung oder falscher Temperatur. Die Arbeitsmittel bilden dabei nur einen Teil des gesamten ergonomischen Systems. Wer sie isoliert betrachtet, übersieht wichtige Zusammenhänge.

Ergonomie speziell an Bildschirmarbeitsplätzen umfasst mehr als nur das „richtige Sitzen“. Wer vor dem Bildschirm ergonomisch arbeitet, sitzt dynamisch, hat ausreichend ausreichend Beinfreiheit, genügend Arbeitsfläche und passende Arbeitsmittel. Auch Tastatur, Maus und Bildschirm müssen ergonomisch passen.
Schon ein ungünstiger Neigungswinkel kann bei längerer Nutzung körperliche Beschwerden auslösen – Beschwerden, die sich mit durchdachter Arbeitsplatzgestaltung vermeiden lassen.
Mitarbeiter müssen über die ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Bescheid wissen. Unterweisen Sie deshalb dazu! Lesen Sie mehr darüber in unserem Beitrag: Unterweisung Bildschirmarbeitsplätze: Diese Themen sind wichtig
Neun Tipps für die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung bei Bildschirmarbeitsplätzen:
1) Richtiges Sitzen
Wer richtig sitzt, stellt beide Füße flach auf den Boden und hält Ober- und Unterschenkel im 90-Grad-Winkel. Das Geheimnis, um beim Sitzen lange durchzuhalten, ist das „dynamische Sitzen“: Die häufige Änderung der Sitzposition entlastet den Körper und verhindert Verspannungen. Optimal ist eine Lehne, die dem Rücken in jede Position folgt. Diese muss natürlich je nach Körpergewicht härter oder schwächer federn.
2) Monitor
Der obere Bildschirmrand sollte auf Augenhöhe liegen, um eine natürliche Kopfhaltung zu fördern. Ideal ist eine Blicklinie, die etwa 35 Grad nach unten verläuft. Der Abstand zwischen Augen und Monitor sollte zwischen 50 und 80 Zentimetern betragen – je nach Bildschirmgröße und Sehaufgabe. Wichtig: Der Bildschirm muss flimmerfrei sein und eine hohe Auflösung bieten. Moderne LCD-Monitore liefern auch bei 60 Hz ein stabiles, augenschonendes Bild.
3) Schreibtisch
Ein höhenverstellbarer Schreibtisch passt sich der Körpergröße an – ideal zwischen 68 und 82 Zentimetern Höhe. Die Unterarme liegen dabei waagrecht auf der Tischfläche, die Arme bilden einen rechten Winkel. Die Platte sollte mindestens 160 Zentimeter breit und 80 Zentimeter tief sein, um ausreichend Platz für alle Arbeitsmittel zu bieten.

4) Platzierung
Stellen Sie Bildschirm und Tastatur direkt auf den Schreibtisch – frontal zur Sitzposition. Die Blickrichtung sollte parallel zum Fenster verlaufen. Steht das Fenster dagegen hinter oder vor dem Arbeitsplatz, drohen Spiegelungen und Blendungen. Auch die Raumorientierung spielt eine Rolle: Wer mit dem Rücken zur Tür sitzt oder ständig auf eine leere Wand blickt, empfindet häufig Stress oder Unzufriedenheit.
5) Beleuchtung
Eine gute Schreibtischlampe darf nicht blenden und muss den gesamten Arbeitsbereich gleichmäßig ausleuchten. Für konzentriertes Arbeiten eignen sich Neutralweiß oder Warmweiß. Wichtig ist, dass alle Lichtquellen im Raum dieselbe Farbtemperatur haben – sonst wirkt das Licht unruhig und belastet die Augen.
6) Raumklima
Als angenehm gelten Raumtemperaturen zwischen 21 und 23 Grad Celsius – im Winter auch bis zu 26 Grad. Die Luftfeuchtigkeit sollte idealerweise zwischen 40 und 60 % liegen. Großblättrige Pflanzen wie die Zimmerlinde helfen, diesen Wert zu erreichen. Regelmäßiges Stoßlüften sorgt zusätzlich für ein gesundes Raumklima.
7) Dekoration
Gestalten Sie Ihren Arbeitsplatz persönlich – mit Bildern, Fotos oder Pflanzen. Sie werden merken, dass Sie sich dann wohler fühlen.
8) Stressfaktor Lärm
Schon die Lautstärke eines normalen Gesprächs kann zu Konzentrationsschwierigkeiten führen. Beim Kauf von Büromaschinen sollte darauf geachtet werden, leise Geräte zu wählen und sie in einem eigenen Raum aufzustellen. Schallabsorbierende Raumgliederungssysteme können den Lärm in Büros zusätzlich mindern.
9) Bewegung
Stehen Sie regelmäßig auf und bewegen Sie sich – das regt den Kreislauf an und beugt Verspannungen vor. Schon kleine Änderungen im Alltag helfen: Stellen Sie Ordner oder Drucker außer Reichweite oder gehen Sie kurz zum Kollegen, statt zu telefonieren oder zu schreiben. Auch einfache Übungen wie Schulterkreisen oder Dehnen lockern die Muskulatur zwischendurch.
Die Rechtsgrundlagen für ergonomische Bildschirmarbeitsplätze
Mehr Hinweise finden Sie in der DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung‘“. Ergänzend empfiehlt sich ein Blick in die europäische Normenreihe DIN EN ISO 9241 „Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten„. Recht aktuell ist ferner die neue ASR A6 „Bildschirmarbeit“. Sie trat am 1. Juli 2024 in Kraft und konkretisiert die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze.
Das Arbeitsschutzgesetz nennt den Begriff „Ergonomie“ zwar nicht ausdrücklich. Doch laut § 3 ArbSchG muss der Arbeitgeber die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten kontinuierlich verbessern.
Deutlicher wird die Arbeitsstättenverordnung, die 2016 grundlegend überarbeitet wurde. Sie greift den Ergonomiebegriff inzwischen ausdrücklich auf. Seither gilt: Auch psychische Belastungen müssen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden – dazu zählen nicht nur Lärm oder störende Geräusche, sondern auch ergonomische Mängel. Denn diese beeinflussen das psychische Wohlbefinden ebenso wie körperliche Beschwerden.