Bundesregierung will weniger Bürokratie im Arbeitsschutz
Das Kabinett der Bundesregierung will den bürokratischen Aufwand für den Arbeitsschutz reduzieren und hat dafür ein dreistufiges Maßnahmenpaket vorgestellt. Die beschlossenen Eckpunkte sind die Arbeitsgrundlage für die Gesetzesvorhaben, die in den kommenden Monaten realisiert werden sollen. Ein erster Startschuss fiel am 05.11.2025 mit dem Sofortprogramm für Vereinfachung im Arbeitsschutz. Welche Entlastungen sind für die Unternehmen geplant?
Zuletzt aktualisiert am: 17. November 2025

Das Sofortprogramm für die Vereinfachung im Arbeitsschutz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ist für viele Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz überraschend. Das Projekt Bürokratieentlastung der Bundesregierung wird konkrete Auswirkungen auf die praktische Arbeit in den Betrieben haben. Auf diese Maßnahmen sollten Sie sich einstellen:
Weniger Sicherheitsbeauftragte erforderlich
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 50 Beschäftigten sind nicht länger verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Wenn Unternehmen weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigen, muss nur ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Im Rahmen der Außerkraftsetzung der Druckluftverordnung entfällt auch die Pflicht zur Bestellung eines Druckluftbeauftragten. Nach Angaben des BMAS werden durch diese Maßnahmen insgesamt 123.000 Sicherheitsbeauftragte eingespart.
Verankerung von Bürokratierückbau in staatlichen Arbeitsschutzausschüssen
Staatliche Arbeitsschutzausschüsse sind Gremien, die das BMAS bei Fragestellungen des Arbeitsschutzes beraten und bei der Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften mitwirken. Sie unterstützen das BMAS auch bei der Durchführung von Gesetzesvorhaben. Hier soll für Regelungen ein verbindlicher KMU-Check eingeführt und der Bürokratieabbau als ständiges Thema im Arbeitsprogramm der staatlichen Arbeitsschutzausschüsse verankert werden.
Aufforderung zum Dialog über weiteren Bürokratieabbau
Nach dem Willen der Bundesregierung soll mit den Akteuren des Arbeitsschutzes ein breiter Dialog stattfinden. Das Ziel: Arbeitsschutzinstrumente sollen weiter flexibilisiert, vereinfacht und digitalisiert werden, ohne das Schutzniveau abzusenken. So werden z.B. die Unfallversicherungen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung gebeten zu prüfen, wo weitere Einsparungen von Sicherheitsbeauftragen möglich sind.
Das Gesamtkonzept zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz finden Sie hier…