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Ausbildung Sicherheitsbeauftragter: So funktioniert die Schulung im eigenen Betrieb

Haben Sie sich gefragt, wie Sie die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten in Ihrem Unternehmen effizient umsetzen können? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Unternehmen Sicherheitsbeauftragte ausbilden müssen – doch was bedeutet das genau für Sie? Wer darf Sicherheitsbeauftragte ausbilden, und welche Tipps helfen Ihnen, den Prozess zu optimieren? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Ausbildung eines Sicherheitsbeauftragten im eigenen Betrieb organisieren können.

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragte

Wer darf Sicherheitsbeauftragte ausbilden?

Aktuelles:

Die Bundesregierung plant aktuell, Sicherheitsbeauftragte erst ab einer Mitarbeitergröße von 50 aufwärts verpflichtend zu machen. Aktuell braucht es ab 20 Mitarbeitern einen Sicherheitsbeauftragten. Die Pläne würden die Zahl der Sicherheitsbeauftragten in Deutschland drastisch reduzieren. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag: Bundesregierung will weniger Bürokratie im Arbeitsschutz

Wenn Sie Sicherheitsbeauftragte möglichst effizient ausbilden möchten, stolpern Sie bei Ihrer ersten Recherche sicher über die vielen Anbieter von Ausbildungslehrgängen. Wer Sicherheitsbeauftragte ausbilden darf und welche Fachkunde hierfür notwendig ist, lässt der Gesetzgeber offen. Sicher ist: Die Unfallversicherungsträger müssen ihren Mitgliedsunternehmen kostenlos Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten anbieten. Geregelt ist dies in § 23 SGB VII.

Die Unfallversicherungsträger haben für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind.

Hier ist explizit von den Unfallversicherungsträgern als Ausbildungs- (und Kosten-)Träger die Rede. Aber: Da die Nachfrage nach Ausbildungsmöglichkeiten so hoch ist, haben sich daneben externe Anbieter platzieren können.

Schulung für Sicherheitsbeauftragte: Diese drei Möglichkeiten haben Sie

  1. Pflichtangebot der Unfallversicherungsträger: kostenlose oder subventionierte Ausbildungsmöglichkeiten durch die gesetzlich zuständigen Unfallversicherungsträger. Die Nachfrage ist hoch und Termine sind schon lange vorher fix.
  2. externe Anbieter wie TÜV und DEKRA: kostenpflichtige externe Schulungen bei unterschiedlichen Anbietern. Diese sollen die Unfallversicherungsträger entlasten, deren Ausbildungsmöglichkeiten stark nachgefragt werden. Externe bieten eine breite Auswahl an flexiblen Ausbildungsformaten an, oft mit spezialisierten Programmen und anerkannten Zertifikaten.
  3. interne Ausbildung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit: individuell auf Ihren Betrieb abgestimmte Schulungen, die ohne externe Terminbindung direkt vor Ort durchgeführt werden können. Sie kosten insofern, als die Sicherheitsfachkraft Zeit und Energie in diese Schulungen investieren muss.

Ausbildung Sicherheitsbeauftragter im eigenen Betrieb: Die Vorteile der internen Schulung

Wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten direkt im Betrieb übernimmt, bringt das Vorteile mit sich – sowohl für die Teilnehmenden als auch für Ihren Betrieb:

  1. individuelle Schulung zu betrieblichen Gegebenheiten: Die Schulung erfolgt dort, wo Sicherheitsrisiken tatsächlich auftreten können. So lassen sich konkrete Gefährdungen direkt vor Ort thematisieren. Das macht die Sicherheitsbeauftragter-Ausbildung besonders praxisnah und wirkungsvoll.
  2. Flexibilität bei der Ausbildungsplanung: Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten lässt sich individuell auf den Betriebsalltag abstimmen – ohne starre Seminartermine und ohne Abhängigkeit von externen Anbietern.
  3. Reduktion von Fehltagen: Weil die Schulung im eigenen Unternehmen stattfindet, entfallen Reisezeiten und organisatorischer Aufwand. Das spart Ressourcen und minimiert Unterbrechungen im Arbeitsprozess.
  4. verbesserte Sensibilisierung: Eine Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten, die sich an den realen Gegebenheiten Ihres Betriebs orientiert, stärkt das Risikobewusstsein der Teilnehmenden. So erkennen sie Gefahren frühzeitiger und handeln gezielter.
  5. Stärkung der Zusammenarbeit: Durch die direkte Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit entsteht bereits während der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ein funktionierender Austausch. Das fördert langfristig die Kommunikation und Kooperation im Arbeitsschutzteam.

Natürlich ist die eigenständige Durchführung einer solchen Sicherheitsbeauftragter-Schulung für die Fachkraft mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Aber: Es gibt praxisbewährte Hilfen, die die Schulung für Sicherheitsbeauftragte deutlich erleichtern.

Hier darf natürlich der Verweis auf das Schulungspaket von WEKA Media nicht fehlen: Sicherheitsbeauftragte selbst ausbilden“ von WEKA Media bietet Ihnen sofort einsetzbare Schulungsfolien, mit denen Sie Ihre Sicherheitsbeauftragten-Ausbildung effizient, rechtssicher und professionell gestalten können. Die Schulungsfolien entsprechen den Anforderungen der Unfallversicherungsträger. Alle Inhalte sind frei editierbar, und Sie können sie durch Bilder und Informationen aus dem eigenen Betrieb ergänzen. So bereiten Sie Ihre Mitarbeitenden gezielt auf die Gegebenheiten vor Ort vor.

Gesetzliche Grundlage für die Ausbildung Sicherheitsbeauftragter

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist die wichtigste Regelung im Hinblick auf die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. In § 20 ist festgelegt, dass Unternehmer in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet sind, mindestens eine geeignete Person als Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Die Anzahl der erforderlichen Sicherheitsbeauftragten steigt mit dem Gefährdungspotenzial sowie der räumlichen und organisatorischen Struktur des Unternehmens.

Wichtig: Die Benennung allein reicht nicht – der oder die Sicherheitsbeauftragte muss entsprechend unterwiesen oder ausgebildet sein, um seine oder ihre Aufgaben wirksam erfüllen zu können.

Ergänzend zur DGUV Vorschrift 1 spielt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine wichtige Rolle. Es verpflichtet Arbeitgeber grundsätzlich dazu, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu sorgen (§ 3 ArbSchG). Das Arbeitsschutzgesetz fordert explizit in § 10 Abs. 2 ArbSchG:

Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.

Dauer der Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten

Die Dauer der Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten variiert je nach Anbieter und Ausbildungsformat. Übliche Zeitrahmen sind:

  1. Grundausbildung bei den Unfallversicherungsträgern: meistens zwei Tage.
  2. externe Anbieter (z. B. TÜV, DEKRA): ein bis drei Tage, abhängig von den Inhalten und der Intensität des Programms
  3. interne Ausbildung im Betrieb: flexibel gestaltbar, meist ebenfalls ein bis zwei Tage Grundausbildung; zusätzliche Zeit kann für betriebs- und gefahrenspezifische Inhalte eingeplant werden.

Nach der Grundausbildung sind regelmäßige Fortbildungen empfehlenswert, um im Arbeitsschutz auf dem Laufenden zu bleiben und die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter kompetent erfüllen zu können. Die DGUV empfiehlt, alle drei Jahre eine Fortbildung zu besuchen.

Häufig gestellte Fragen zur Ausbildung Sicherheitsbeauftragter

Wir beantworten die häufigsten Fragen rund um die Sicherheitsbeauftragten-Ausbildung.

Muss jeder Betrieb einen Sicherheitsbeauftragten haben?

Nein, nicht jeder Betrieb ist dazu verpflichtet. Laut DGUV Vorschrift 1 (§20) müssen Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Entscheidend sind dabei auch Faktoren wie das Gefährdungspotenzial, die Betriebsgröße und die räumliche Struktur. Kleinere Betriebe können dennoch freiwillig Sicherheitsbeauftragte benennen – etwa zur Entlastung der Führungskräfte im Arbeitsschutz.

Reicht eine einfache Unterweisung, oder ist eine formale Ausbildung nötig?

Eine bloße Unterweisung ist in der Regel nicht ausreichend. Um die Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter kompetent erfüllen zu können, ist eine strukturierte Schulung mit praxisbezogenen Inhalten erforderlich.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten?

Die Dauer der Ausbildung kann je nach Anbieter und Ausbildungsform variieren. In der Regel umfasst die Sicherheitsbeauftragten-Ausbildung etwa ein bis drei Tage, verteilt auf Präsenzunterricht oder E-Learning-Module. Bei einer internen Schulung im eigenen Betrieb lässt sich die Ausbildung flexibel an die betrieblichen Abläufe anpassen.

Ist die Ausbildung verpflichtend oder freiwillig?

Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist verpflichtend, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Damit verbunden ist auch die Pflicht, die benannten Personen entsprechend auszubilden. Die Art und Weise der Schulung – intern oder extern – bleibt dem Unternehmen überlassen, solange die vermittelten Inhalte sachgerecht und praxisnah sind.

Ausbildung Sicherheitsbeauftragter praxisnah und effizient umsetzen

Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten im eigenen Betrieb bietet Ihnen eine hervorragende Möglichkeit, Sicherheit praxisnah, kosteneffizient und flexibel zu fördern. Durch die enge Anbindung an die betrieblichen Abläufe lassen sich Schulungsinhalte gezielt auf vorhandene Risiken und Anforderungen zuschneiden.

Autor*in: WEKA Redaktion