20.04.2022

Arbeitssicherheit bei Windenergieanlagen

Die Arbeitssicherheit bei Windenergieanlagen (WEA) zu gewährleisten, stellt offshore wie onshore eine große Herausforderung dar. Denn zusätzlich zu den „üblichen“ Gefährdungen, wie sie an praktisch jeder Baustelle vorkommen, sorgen z.B. Wetterlage und Witterungsverhältnisse, spezielle optische Phänomene, UV-Strahlung und Elektrizität für eine Fülle weiterer Gefährdungsmomente. Lesen Sie deshalb hier und heute, womit Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Windenergieanlagen rechnen müssen und was dementsprechend seinen Niederschlag in Ihren professionellen Gefährdungsbeurteilungen für diese Anlagen finden muss.

Gefährdungsbeurteilung für Windenergieanlagen muss viele Aspekte berücksichtigen.

Insbesondere bei Offshore-Anlagen können Wetter und Witterung sehr schnell umschlagen und z.B. die Bedingungen für Luft- und Schiffstransfers extrem erschweren. Für die Prävention bedeutet das: für jede Wetterlage die entsprechende persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereithalten, die Wetterlage genau beobachten und Wettervorhersagen beachten. Gefahren gehen insbesondere von Gewittern, extremen Lufttemperaturen, hohen Windgeschwindigkeiten und erhöhter Luftfeuchte aus. Mögliche Schutzmaßnahmen, die Sie auch in Ihrer Gefährdungsbeurteilung für Windenergieanlagen aufnehmen sollten: Arbeiten nicht aufnehmen, unterbrechen oder abbrechen. Außerdem: Kriterien für das Ergreifen von Schutzmaßnahmen aufstellen und in Betriebsanweisungen festlegen.

Statistiken: Unfälle bei Windenergieanlagen

Eine Auswertung von ca. 1.100 Onshore-Unfallarten (DGUV Information 203-007) bei Windenergieanlagen ergab, dass die Unfallorte vorwiegend im Maschinenhaus, im Außenbereich und im Turm liegen. Unfallorte im Bereich der Offshore-Windenergieanlagen waren überwiegend die Errichterschiffe, die Windenergieanlage selbst, das Schiff und die Umspannplattform. Unfälle ereignen sich sehr häufig in der Bauphase, bei Handwerksarbeiten, bei der Durchführung von Versatz- und Verladearbeiten sowie bei allgemeiner Fortbewegung.

Gefahren durch optische Phänomene

Ganz anders als an „normalen“ Baustellen können an On- und Offshore-Anlagen plötzliche oder anhaltende optische Phänomene die Sicherheit der Beschäftigten gefährden:

  • Sonnenlicht und Fremd- oder Eigenleuchtmittel blenden in kritischen Arbeitssituationen. Ebenso kann die Oberfläche der Windenergieanlage eine Blendwirkung entfalten.
  • Schnee und im Falle von Offshore-Anlagen die Wasseroberfläche oder Meereis können zu Reflexionen führen.
  • Im Offshore-Bereich kommt es zu Orientierungsproblemen durch die mangelnde Unterscheidbarkeit von Himmel, Horizont und Wasseroberfläche.
  • Es kann zu irreführenden optischen Täuschungen kommen (z.B. Anlagenteile, die sich scheinbar bewegen).
  • Bei Sonnenlicht werden Hindernisse im Schatten übersehen.

Reflexionen lassen sich technisch durch entsprechende Oberflächen vermeiden. Tätigkeiten sollten außerdem auf Tageszeiten und Beleuchtungsintervalle abgestimmt werden. Als Persönliche Schutzausrüstung kommen infrage: getönte Schutzbrillen und Kopfbedeckungen mit Augenbeschattung.

Gefahren durch UV-Strahlung und Hitze

Beschäftigte sind bei Arbeiten an Windenergieanlagen häufig UV-Strahlung und starker Hitze ausgesetzt. Die Folgen können Haut- und Augenschäden sowie starke Dehydrierung und in der Folge Schwindelanfälle sein. Beschäftigte müssen die Warnzeichen kennen. Gerötete Haut, Verwirrtheit und Schläfrigkeit, Krampfanfälle und Schwindel können Anzeichen für einen Hitzschlag sein.

Gefahren durch Elektrizität

Der Zugang zu elektrischen Anlagenteilen in Windenergieanlagen darf nur Elektrofachkräften (EFKs) oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuPs) gewährt werden. EuPs dürfen mit den Steuerelementen Bedienvorgänge und Schalthandlungen durchführen (z.B. Starten und Stoppen der Windenergieanlage). Die direkte Betätigung von Schaltgeräten in Niederspannungs-Hauptstromkreisen bleibt EFKs vorbehalten. Alle Schalthandlungen sind in Betriebsanweisungen festzulegen.

Diese Betriebsanweisungen sollten für Windenergieanlagen unbedingt erstellt werden:

Auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung für Windenergieanlagen werden Betriebsanweisungen erstellt, die insbesondere betreffen:

  • In- und Außerbetriebnahmen
  • Durchführung von Instandhaltungsarbeiten
  • Maßnahmen außerhalb der Routinetätigkeiten, z.B. Austausch von wichtigen Komponenten (Rotorblätter, Generatoren)
  • sichere Verwendung von Arbeitsmitteln und deren Reinigung
  • Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung
  • an Witterung angepasstes Verhalten
  • Sicherung der Windenergieanlage gegen unbefugtes Betreten während der Durchführung von Tätigkeiten

Weitere Betriebsanweisungen können etwa für den Umgang mit Gefahrstoffen (Hilfsstoffe, Beschichtungsstoffe) erforderlich sein.

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Autor*in: Markus Horn