03.07.2023

Arbeitsschutz in der Kfz-Werkstatt

Der Arbeitsschutz in der Kfz-Werkstatt ist ein besonders herausforderndes und komplexes Thema. Denn potenzielle Gefahren drohen gleich aus mehreren Quellen: von den Fahrzeugen selbst, aber auch von den Arbeitsmitteln und der Arbeitsumgebung.

Arbeitsschutz in Kfz-Werkstatt

Gefährliche Kfz-Werkstatt: Wie Sie hier für Sicherheit sorgen

Der Arbeitsschutz in der Kfz-Werkstatt muss deswegen also gewissermaßen mehrdimensional ausgerichtet sein, um eine sichere Fahrzeuginstandhaltung zu gewährleisten und die Beschäftigten bestmöglich zu schützen.

Bewährt haben sich dafür klare Vorgaben und standardisierte Arbeitsverfahren, durch die Arbeitsschutz in der Kfz-Werkstatt zu einem selbstverständlich umgesetzten, im besten Sinne routinierten und eingeschliffenen Verhalten werden kann.

Generell gilt: Vor Arbeitsbeginn sind Fahrzeuge durch die Feststellbremse gegen Bewegungen zu sichern. Für Arbeiten am Bremssystem oder bei defekter oder anderweitig unwirksamer Feststellbremse müssen Vorlegekeile verwendet werden. Hilfreich und teilweise vorgeschrieben sind das Anbringen von Warnschildern sowie die Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung.

Sicherungsmaßnahmen bei kraftbetätigten Fahrzeugteilen

Kraftbetätigte Fahrzeugteile wie Ladeschaufeln, Pritschen, gekippte Führerhäuser müssen in angehobenem Zustand mindestens an einer Stelle gesichert werden. Denn es muss bei den Arbeiten stets damit gerechnet werden, dass es zu unbeabsichtigten Bewegungen oder Störungen des Kraftübertragungssystems kommt. Insbesondere kann es dadurch zu einem ungeplanten und schnellen Absinken der Fahrzeugteile kommen.

Da bei Druckluftsystemen selbsttätige Steuervorgänge des Federsystems zu einem plötzlichen Entweichen der Luft und damit zu unbeabsichtigten Aufbaubewegungen führen können, sind solche möglichen Gefährdungen zu ermitteln und ggf. Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Sicheres Bewegen von Fahrzeugen während der Instandhaltung

Bei Arbeiten zur Instandhaltung dürfen Beschäftigte Fahrzeuge nur bewegen, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Führen des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugart unter Beachtung der internen Verkehrsregelungen unterwiesen sind. Ebenso müssen sie körperlich und geistig geeignet und zuverlässig sein.

Wenn sich das Rückwärtsfahren bei Instandhaltungsarbeiten nicht vermeiden lässt und nicht sicher ist, muss der Vorgang durch Einweiserinnen oder Einweiser gesichert werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Sicht nach hinten bauartbedingt beschränkt ist. Auch Fahrerassistenzsysteme und Kameramonitore können helfen.

Bei Probefahrten im öffentlichen Verkehrsraum sind die Regelungen der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Besondere Fahrmanöver (z.B. Vollbremstests) sind nur in Ausnahmefällen in geeigneten, abgesperrten Bereichen und bei Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen erlaubt.

Absicherung von Arbeitsgruben und Unterfluranlagen

Finden Instandhaltungsarbeiten unter Einsatz von Arbeitsgruben oder Unterfluranlagen statt, müssen diese, sofern die Arbeitsgänge dies ermöglichen, gegen Hineinstürzen von Personen gesichert werden. Auf diese Absicherungen kann nur verzichtet werden, wenn entweder

  • die Öffnung durch das Fahrzeug vollständig und regelmäßig (mindestens einmal täglich) abgedeckt wird oder wenn
  • sich die Arbeitsgrube oder Unterfluranlage in einem abgetrennten Raum befindet, zu dem nur unterwiesene Personen Zutritt haben und in dem nur gearbeitet wird, wenn das Fahrzeug die Grube bedeckt.

Arbeitsschutz bei angehobenen Fahrzeugen

Werden Fahrzeuge angehoben, sind Hebeeinrichtungen gemäß ihrer Bestimmung nach den Angaben des Herstellers der Hebeeinrichtung bzw. der Betriebsanleitung des Fahrzeugherstellers zu verwenden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass die angehobenen Fahrzeuge nicht herabfallen oder -gleiten können. Besondere Gefahren drohen, wenn Fahrzeuge nicht mittig auf einer angehobenen Hebebühne stehen.

Vor dem Anheben muss das Lastaufnahmemittel an den vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Punkten angebracht und eine mögliche Beladung des Fahrzeugs gleichmäßig erfolgt sein. Weitere Sicherheitsmaßnahmen können bei luftgefederten Fahrzeugen erforderlich werden (siehe auch hier die Betriebsanleitung).

Sind Hebebühnen ortsveränderlich ausgelegt, müssen Lasten in möglichst tiefer Laststellung oder, sofern vorhanden, nur in Fahrstellung verfahren werden. Werden Einrichtungen wie Winden, Flaschenzüge oder Wagenheber zum Anheben genutzt, genügt für eine ausreichende Sicherung das Abstützen durch Unterstellböcke oder kippsicher gelagerte Lagerklötze. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass unter der Abstützung der Boden ausreichend fest ist.

Die Ergonomie nicht vergessen!

Nicht selten müssen in der Fahrzeuginstandhaltung Arbeiten in Zwangshaltung durchgeführt werden. Dies kann neben der zusätzlichen körperlichen Anstrengung zu ernsten medizinischen Problemen führen. Deshalb müssen Arbeitsplätze angepasst und ergonomische Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Beschäftigten sind in der zielführenden Nutzung zu unterweisen.

 

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Autor*in: Markus Horn