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Arbeitsschutz im Homeoffice: Was Sie beachten müssen

Auch das Homeoffice hält seine Tücken für Ihre Arbeitssicherheit bereit, gerade was Ergonomie oder Arbeitszeitregelungen anbelangt. Lesen Sie deshalb heute, welche Regelungen und Empfehlungen zum Arbeitsschutz im Homeoffice wichtig sind.

externer Bildschirm, extra Tastatur und extra Maus: Wichtige Voraussetzungen für den Arbeitsschutz im Homeoffice

Arbeitsschutz im Homeoffice: Welche Pflichten gelten?

Natürlich müssen Sie Gesundheit und Wohlergehen Ihrer Kollegen auch dann im Blick haben, wenn diese in den eigenen vier Wänden vor dem Computer sitzen statt im Büro. Konkrete Pflichten des Arbeitgebers zum Arbeitsschutz im Homeoffice sind:

Ob auch die Arbeitsstättenrichtlinie mit ihren strengen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze für das Homeoffice gilt, hängt allerdings davon ab, um welche Art von Homeoffice es sich bei Ihnen im Betrieb handelt.

Die gesetzliche Definition unterscheidet beim Homeoffice zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten.

Was sind Telearbeitsplätze?

Telearbeitsplätze sind fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Der Arbeitgeber stellt die Einrichtung und Ausstattung des Bildschirmarbeitsplatzes mit Mobiliar, sonstigen Arbeitsmitteln und Kommunikationsgeräten. Auch haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Telearbeitsplätzen eine feste wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer dieser Arbeitsweise festgelegt – arbeitsvertraglich oder durch eine Vereinbarung.

Was ist mobiles Arbeiten?

Werden Mitarbeiter hingegen ohne vertragliche Festlegung von anderen Arbeitsplätzen aus tätig als denen im Büro, handelt es sich um mobiles Arbeiten. Hier können Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung im Prinzip von überall aus erbringen und sind für die Einrichtung ihres Arbeitsplatzes selbst verantwortlich. Sie sind also auch nicht zwingend zu Hause.

Warum ist Arbeitsschutz auch im Homeoffice wichtig?

Wer seinen Körper häufig falsch belastet, weil er versucht, an Couch oder Küchentisch zu arbeiten, kämpft schnell mit Schmerzen, Verspannungen, Entzündungen. Fehlende Pausen und lange Arbeitszeiten können sich auf die Psyche niederschlagen. Das kann die Lebensqualität der Betroffenen massiv beeinträchtigen – von ihrer Fähigkeit, effizient zu arbeiten, ganz zu schweigen.

Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze im Homeoffice

Die Arbeitsstättenverordnung gilt nur für Telearbeit, nicht für mobiles Arbeiten. Das wirkt sich insofern auf den Arbeitsschutz im Homeoffice aus, als Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung hohe Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze stellt: vom Neigungswinkel des Kopfs bis hin zum minimalen Beinfreiraum. Üblicherweise entspricht die Ausstattung von Telearbeitsplätzen daher der von betrieblichen Büroarbeitsplätzen – und Sie sind ergonomisch auf der sicheren Seite. Diesen hohen Anforderungen müssen mobile Arbeitsplätze rein rechtlich nicht genügen.

Hilfe zur ergonomischen Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen finden Sie in unserem Beitrag „Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz“. Er konkretisiert die Anforderungen aus Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung wie „ausreichend großer Bildschirm für die Arbeitsaufgabe“ etc. Die wichtigsten Tipps aus diesem Beitrag:

Bildschirm

  • externer Bildschirm mit mindestens 15‘‘
  • Bildschirme und den Schreibtisch seitlich zum Fenster positionieren, um Blendungen bzw. Spiegelungen zu reduzieren
  • Sehabstand von 50 bis 80 Zentimetern

Bürostuhl und -tisch

  • bewegliche Rückenlehne
  • verstellbare Sitzhöhe, bis Oberschenkel und Unterschenkel 90 Grad bilden
  • verstellbare Sitztiefe, Armlehnen, Rückenlehnen
  • fester Tisch mit einer Arbeitsfläche von mindestens 200 x 800 mm
  • Unterarme, die auf der Tischfläche aufliegen, sind rechtwinklig zu den Oberarmen.
  • Schultern und Oberarme können locker herabhängen.

Tastatur und Maus

Die Tastatur wird in etwa zehn bis 15 Zentimetern Abstand von der Tischkante platziert. Dabei sollte es möglich sein, die Handballen vor der Tastatur abzulegen, um die Schulter- und Nackenmuskulatur zu entspannen. Die Tastatur sollte neigbar sein und helle Tasten mit dunkler Beschriftung haben, da dunkle Tastaturen nach längerer Benutzungszeit unangenehm glänzen.

Beleuchtung

  • Tageslicht oder Sichtverbindung nach draußen
  • eine gute Beleuchtung im Allgemeinen

Einfluss von Arbeitgebern auf den Arbeitsschutz im Homeoffice: Verträge und Unterweisungen helfen

Natürlich können Arbeitgeber ihre Beschäftigten auch beim mobilen Arbeiten auf vielfältige Weise unterstützen und dafür Sorge tragen, dass sie auch bei mobiler Arbeit unter so guten Bedingungen wie möglich produktiv sind – viele Unternehmen bemühen sich hier aufrichtig. Aber der Einfluss von Arbeitgebern ist eben auch begrenzt. Nicht jeder Arbeitnehmer, nicht jede Wohnung und nicht jede Internetverbindung eignet sich fürs mobiles Arbeiten. Rein rechtlich gesehen haben Arbeitgeber hier außerdem mehr Spielraum, ergonomische Probleme zu ignorieren.

Vorgaben in Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung

Eine Möglichkeit, wie Arbeitnehmer Einfluss auf den Arbeitsschutz im Homeoffice nehmen könnten: arbeitsvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung festzulegen, dass der Mitarbeiter sein Büro nach bestimmten Vorgaben einrichten muss und ggf. bestimmte Einrichtungsgegenstände des Arbeitgebers zu nutzen hat.

Mitarbeiter zum Arbeitsschutz im Homeoffice unterweisen

Mitarbeiter sind jedoch nicht nur passive Empfänger der von oben auferlegten Schutzmaßnahmen. Sie haben, neben einem ureigenen Interesse an der eigenen Gesundheit, auch eine Mitwirkungspflicht. Arbeitgeber tun deshalb gut daran, in der Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz zu unterweisen und das auch zu dokumentieren.

Denkbar wäre darüber hinaus, dass Arbeitgeber eine Begehung und Bewertung des Homeoffice-Arbeitsplatzes auf freiwilliger Basis anbieten.

Empfehlungen zum Arbeitsschutz bei mobiler Arbeit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte im Juni 2024 „Empfehlungen zur Gestaltung gesunder hybrider Bildschirmarbeit“. Die Empfehlungen beziehen sich explizit auf Arbeitsplätze, die von einer Mischung aus Präsenzarbeit und mobiler Arbeit geprägt sind. Die Kernaussagen der Empfehlungen:

  1. verbindliche Regelungen für hybride Arbeit: Es wird empfohlen, dass Arbeitgeber und Beschäftigte klare Vereinbarungen über die Bedingungen mobiler Arbeit treffen, insbesondere wenn diese regelmäßig und in erheblichem Umfang stattfindet. Dazu gehören Aspekte wie Arbeitszeiten, Erreichbarkeit und die Ausstattung des Arbeitsplatzes.
  2. ergonomische Arbeitsplatzgestaltung: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass auch im Homeoffice ergonomische Arbeitsbedingungen gegeben sind. Dies umfasst geeignete Möbel, technische Ausstattung und Beleuchtung.
  3. Arbeits- und Gesundheitsschutz: Die allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes gelten uneingeschränkt auch für mobile Arbeit. Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
  4. Selbstorganisation und Kommunikation: Hybrides Arbeiten erfordert von Beschäftigten ein hohes Maß an Selbstorganisation. Gleichzeitig sollten Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Kommunikation und den sozialen Zusammenhalt im Team zu fördern.
  5. Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen im Betrieb: Auch bei regelmäßiger mobiler Arbeit sollte den Beschäftigten grundsätzlich ein Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung stehen, um den Wechsel zwischen Präsenz- und Heimarbeit zu ermöglichen.

Probleme mit Arbeitszeiten im Homeoffice? Feste Termine helfen!

Wie Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz ausstatten, ist jedoch nur die eine Seite. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass sich ihre Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Arbeitszeiten, Pausen etc. an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) halten. Das lässt sich aber im Homeoffice nur bedingt überprüfen.

Die Gefahr ist groß, dass Mitarbeiter sich selbst ausbeuten, weil sie die zeitliche Kontrolle über ihre Arbeit verlieren und dazu neigen, weniger Pausen im Homeoffice zu machen als im Büro. Aber ebenso gibt es in heimischer Umgebung viele Ablenkungen. Manche Menschen kommen nicht so gut damit zurecht, ihren Arbeitstag selbst einzuteilen und zu gestalten.

Um hinsichtlich der Arbeitszeiten auf der sicheren Seite zu sein, sollten Mitarbeiter mit Kollegen und Vorgesetzten feste Termine vereinbaren, um sich im Videochat zu treffen. Alternativ können sie sich selbst Fristen setzen, die ihnen helfen, ihren Tagesablauf zu kontrollieren.

Wann gilt ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall?

Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes am 18. Juni 2021 wurde der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte im Homeoffice deutlich erweitert.

  • Versicherungsschutz bei innerhäuslichen Wegen: Nun sind auch Wege innerhalb der eigenen Wohnung, wie der Gang zur Küche oder zur Toilette während der Arbeitszeit, versichert. Zuvor waren solche Wege im Homeoffice nicht abgedeckt.
  • Kinderbetreuung: Wege, die Beschäftigte im Homeoffice zurücklegen, um ihre Kinder in eine externe Betreuung zu bringen oder abzuholen, stehen jetzt ebenfalls unter Versicherungsschutz.

Hinweis:

Die Schwierigkeit bei der Tätigkeit im Homeoffice besteht trotzdem darin, dass sich dienstliche und private Verrichtungen unter Umständen vermischen. Weisen Sie Ihre Kollegen auch deshalb darauf hin, wie wichtig es ist, dass sie Arbeit und Freizeit – so gut es eben geht – klar voneinander trennen.

Autor*innen: Martin Weyde, Silke Rohde (ist Rechtsanwältin & Journalistin sowie Chefredakteurin des Fachmagazins Betriebsrat KOMPAKT.)