Anschlagmittel: Alles, was Sie wissen müssen
Anschlagmittel sind unverzichtbare Hilfsmittel beim Heben und Bewegen von Lasten – ob Ketten, Seile oder Hebebänder. Ihre sichere Anwendung erfordert klare Regeln, regelmäßige Prüfungen und eine eindeutige Kennzeichnung der Anschlagmittel. Denn beschädigte oder falsch eingesetzte Anschlagmittel gehören zu den häufigsten Ursachen für Unfälle im Hebebetrieb. Lesen Sie hier, wie Sie die Sicherheit von Anschlagmitteln im Arbeitsalltag zu gewährleisten können.
Zuletzt aktualisiert am: 23. Juni 2025

Was sind Anschlagmittel?
Anschlagmittel sind Hilfsmittel, die beim Heben, Bewegen oder Transportieren von Lasten verwendet werden. Sie dienen dazu, die Verbindung zwischen der Last und dem Hebezeug herzustellen und die Last sicher zu halten. Beispiele für Anschlagmittel sind:
- Ketten,
- Seile,
- Hebebänder oder
- Lasthebemagnete.
Wichtig ist, dass auf allen Anschlagmitteln die höchstzulässige Tragfähigkeit angegeben sein muss.
Hinweis: Unterschied Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel
Der Unterschied zwischen Anschlagmitteln und Lastaufnahmemittel (aus Lastaufnahmeeinrichtungen genannt) liegt in ihrer Funktion und Einbindung im Hebeprozess. Beide sind Bestandteile der Lastaufnahme, aber sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben:
- Lastaufnahmeeinrichtungen nehmen die Last unmittelbar auf und übertragen deren Gewicht auf das Hebezeug. Sie können dabei direkt oder über Anschlagmittel am Kran befestigt sein.
- Anschlagmittel verbinden die Last mit dem Tragmittel des Krans oder Hebezeugs.
Anschlagmittel – Gesetze und Vorschriften
Bei der Verwendung von Anschlagmitteln sind mehrere Vorschriften zu beachten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Hier sind die relevanten Vorschriften:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Dieses Gesetz legt die grundlegenden Anforderungen an den Arbeitsschutz fest, um Gefährdungen für Leben und Gesundheit weitestgehend zu vermeiden.
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Es regelt die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt und stellt sicher, dass nur sichere Produkte verwendet werden.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung schreibt vor, dass nur rechtlich konforme Arbeitsmittel, einschließlich Anschlagmittel, eingesetzt werden dürfen.
- DGUV Regeln:
- DGUV Regel 109-004 Rundstahlketten als Anschlagmittel in Feuerverzinkereien
- DGUV Regel 109-005 Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen
- DGUV Regel 109-006 Gebrauch von Anschlag-Faserseilen
Wichtige Aspekte für die Sicherheit von Anschlagmitteln
Die Vorschriften regeln, wie Anschlagmittel sicher in Verkehr gebracht und verwendet werden können. Wichtig dabei sind:
- Kennzeichnung von Anschlagmitteln: Jedes Anschlagmittel muss mit Angaben wie Tragfähigkeit, Hersteller und CE-Kennzeichnung versehen sein.
- Tragfähigkeit (WLL): hängt von der Art des Anschlagmittels, der Anzahl der Stränge und dem Neigungswinkel ab.
- richtige Verwendung von Anschlagmitteln: Vorsicht bei scharfen Kanten oder Lasten im Hängegang
- Lagerung & Pflege: trockene, saubere Lagerung erhöht die Lebensdauer. Beschädigte Anschlagmittel dürfen nicht verwendet werden.
- Prüfung: Anschlagmittel unterliegen der regelmäßigen Sicht- und Funktionsprüfung durch eine befähigte Person.
Im Folgenden beleuchten wir die einzelnen Punkte für die Sicherheit von Anschlagmitteln genauer.
Kennzeichnung von Anschlagmitteln: Angabe der Tragfähigkeit
Anschlagmittel dürfen nicht über ihre Tragfähigkeit hinaus belastet werden. Die Tragfähigkeit muss daher dauerhaft und leicht erkennbar am Anschlagmittel angegeben sein.
Bei mehrsträngigen Anschlagmitteln (Gehängen) ist sie üblicherweise anzugeben für Neigungswinkel bis 60°. Ausgenommen davon sind Anschlagmittel, die für eine bestimmte, einmalige Verwendung bestimmt sind, und unter gewissen Voraussetzungen auch einsträngige Anschlagmittel.
So kann an einsträngigen Anschlagseilen, Endlosseilen und einsträngigen Anschlagketten, die entsprechend der Tragfähigkeit einer Kette in Normalgüte belastet werden, auf die Angabe der Tragfähigkeit dann verzichtet werden, wenn diese am Einsatzort dauerhaft und leicht erkennbar, z.B. durch fest angebrachte Tragfähigkeitstabellen an regelmäßigen Be- und Entladeplätzen, ermittelt werden kann. Diese Ausnahme betrifft auch die Endloskette.
Gehänge mit mehr als zwei Strängen
Bei Gehängen mit mehr als zwei Strängen sind nur zwei Stränge als tragend zu betrachten. Nur dann, wenn sichergestellt ist, dass sich die Last gleichmäßig auf die weiteren Stränge verteilt, oder wenn die Beanspruchung eines jeden Kettenstrangs nachgewiesen ist, können auch diese als tragend angenommen werden. Die zulässigen Belastungen sind auch hier nach dem Neigungswinkel entsprechend der jeweiligen Strangzahl zu bemessen.
Belastungstabellen für Anschlagmittel
Belastungstabellen, welche die Tragfähigkeit der Anschlagmittel in Abhängigkeit von Durchmesser, Strangzahl und Neigungswinkel angeben, sind in der DGUV-Information „Belastungstabellen für Anschlagmittel aus Rundstahlketten, Stahldrahtseilen, Rundschlingen, Chemiefaserhebebändern, Chemiefaserseilen, Naturfaserseilen“ (DGUV Information 209-021) zu finden.
Tragfähigkeit und Neigungswinkel bei Anschlagsmitteln
Bilden Anschlagmittel (Ketten, Seile oder Bänder) einen Winkel, so werden bei gleichbleibender Last die einzelnen Stränge stärker belastet als bei senkrecht hängenden Anschlagmitteln. Der Winkel, der sich zwischen dem jeweiligen Strang und der Lotrechten einstellt, heißt Neigungswinkel, während man den Winkel zwischen zwei Strängen als Spreizwinkel bezeichnet. Den Normen entsprechend werden in den heutigen Tabellen die Tragfähigkeiten einzelner Anschlagmittel in Abhängigkeit vom Neigungswinkel und nicht mehr – wie früher – als Funktion des Spreizwinkels angegeben.
Zwischen Neigungswinkel und Tragfähigkeit des Anschlagmittels gilt folgender Zusammenhang:
- Je größer der Neigungswinkel, desto größer ist der Verlust an Tragfähigkeit.
- Bei einem Neigungswinkel von 0°, also am senkrecht hängenden Strang, beträgt die Belastbarkeit 100 %,
- bei 45° Neigungswinkel noch 70 % Tragfähigkeit und
- bei 60° Neigungswinkel nur noch die Hälfte der Tragfähigkeit des einzelnen senkrechten Stranges.
- Neigungswinkel über 60° sind unzulässig.
Richtige Verwendung von Anschlagmitteln
Anschlagmittel sind stets so zu gebrauchen, dass keine Schäden an ihnen auftreten können, die zu einer Beeinträchtigung der Tragfähigkeit führen. Solche Schäden treten z.B. auf, wenn Seile, Ketten oder Bänder über scharfe Kanten gespannt oder gezogen werden. Die Tragfähigkeit wird beim Spannen von Seilen über scharfe Kanten (Seildurchmesser kleiner als Kantenradius) auch dann bereits beeinträchtigt, wenn noch keine Schäden am Seil sichtbar sind.
Kauschen, Aufhängeringe und andere Aufhängeglieder müssen auf dem Lasthaken frei beweglich sein, da sie sonst verformt und in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigt werden können.
Bei der Verwendung von Anschlagmitteln ist immer sicherzustellen, dass die Last oder Teile der Last beim Transport nicht herabfallen können. Für den Gebrauch von Anschlagmitteln bedeutet dies z.B., dass Lasten nicht durch Einhaken unter die Umschnürung angeschlagen werden dürfen (ausgenommen ist das Anlüften beim Zusammenstellen von Ladeeinheiten). Unzulässig ist es auch, Stabeisen, Profileisen, Rohre, Bohlen und andere lange schlanke Güter in Einzelschlingen anzuschlagen.
Lasten im Hängegang
Werden Lasten im Hängegang angeschlagen, besteht häufig die Gefahr, dass die Last oder Teile der Last ausschießen oder Anschlagmittel zusammenrutschen und dann Lasten abstürzen. Diese Anschlagart ist daher nur bei Einhaltung besonderer Bedingungen zulässig.
Der Hängegang darf z.B. dann angewandt werden, wenn sichergestellt ist, dass
- bei großstückigen Lasten ein Zusammenrutschen der Anschlagmittel und eine Verlagerung der Last verhindert ist,
- bei langen stabförmigen Lasten unter Traversen die Traverse sich nicht schräg stellen kann und die Last so unterfangen ist, dass sie sich nicht übermäßig durchbiegt und ein Verrutschen der Anschlagmittel und ein Herausschießen der Last oder von Teilen der Last vermieden sind.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so müssen auch großstückige und lange stabförmige Lasten geschnürt angeschlagen werden.
Zum sicheren Anschlag gehört ferner, dass keine Lasten, auf denen lose Einzelteile liegen, bewegt werden. Nicht durch das Anschlagmittel oder in sonstiger Weise gegen Herabfallen gesicherte Teile sind vor dem Anheben zu entfernen.
Lagerung von Anschlagmitteln
Anschlagmittel müssen Sie so lagern, Witterungseinflüsse und aggressive Stoffen nicht auf sie einwirken können. Zweckmäßigerweise werden z.B. Anschlagketten und Anschlagseile trocken und luftig an Gestellen hängend aufbewahrt.
Prüfung von Anschlagmitteln
Die Prüfung von Anschlagmitteln ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit im Hebezeugbetrieb. Sie dient dem frühzeitigen Erkennen von Schäden, dem Erhalt der Tragfähigkeit und der Vermeidung von Unfällen durch Materialversagen.
- Sicht- und Funktionsprüfung (mindestens jährlich):
- Prüfung auf sichtbare Schäden, Verformungen, Korrosion oder Abnutzung
- Kontrolle von Verbindungsteilen, Schäkeln, Ösen etc.
- Funktionsprüfung beweglicher Teil
- Zusätzliche Prüfungen (abhängig vom Anschlagmittel):
-
- Rissprüfung bei Rundstahlketten, z. B. Magnetpulverprüfung oder Farbeindringverfahren (alle 3 Jahre oder je nach Einsatzhäufigkeit)
- Maßkontrollen, z. B. Gliedlängen und Nenndicke bei Ketten
- Kennzeichnungsprüfung, z. B. Anhänger oder Etiketten müssen lesbar und vollständig sein
Anschlagmittel | Typische Prüfkriterien |
Ketten | Risse, Längung, Verschleiß, Gliederdicke, Kennzeichnung |
Drahtseile | Bruchdrähte, Knicke, Korrotion, Aufdoldungen |
Hebebänder | Schnitte, Scheuerstellen, Verfärbungen, Etiketten |
Rundschlingen | Mantelschäden, Quetschungen, Verformungen, Etiketten |
Schäkel/Haken | Risse, Aufweitung, Verschlussmechanik, Markierungen |
Jede Prüfung müssen Sie schriftlich dokumentieren. Der Nachweis muss Angaben zum Prüfdatum, zum Prüfer, zum Ergebnis und zu ggf. festgestellten Mängeln enthalten. Ausgesonderte Anschlagmittel müssen eindeutig gekennzeichnet und aus dem Umlauf genommen werden.
Welche Anschlagmittel gibt es?
Rundstahlketten als Anschlagmittel
Früher wogen Anschlagketten bei gleicher Tragfähigkeit deutlich mehr als Drahtseile. Durch die Entwicklung hochfester Ketten hat sich dieser Nachteil deutlich reduziert. Beim Transport besonders schwerer Lasten kommen heute in der Regel hochfeste Ketten zum Einsatz – sie bieten hohe Tragfähigkeit und bleiben dabei flexibel und gut handhabbar.
Um Verwechslungen zwischen Ketten unterschiedlicher Festigkeit zu vermeiden, kennzeichnen Hersteller verwendungsfertige Einstrangketten und Mehrstrangketten (Kettengehänge) mit einem Kettenanhänger. Diese Anhänger geben eindeutig Auskunft über die zulässige Belastung und Kettenmerkmale.
Folgende Angaben müssen dauerhaft lesbar auf dem Anhänger stehen:
- ein Sinnbild für den maximalen Neigungswinkel
- Tragfähigkeit in kg für
- einen Neigungswinkel bis 45° (entsprechend einem Spreizwinkel bis 90°),
- einen Neigungswinkel von über 45° bis 60° (entsprechend einem Spreizwinkel von über 90° bis 120°).
- Bei Einstrangketten genügt die Tragfähigkeitsangabe für den senkrechten Strang.
- eine Kennzahl für die Anzahl der Kettenstränge
- eine Kennzahl für die Nennglieddicke der Kette
Einsatz von Rundstahlketten
Beim Einsatz von Ketten ist u.a. Folgendes zu beachten:
- Hitze und Kälte beeinflussen das Materialgefüge und damit die Eigenschaften von Ketten.
- Ketten dürfen nicht geknotet werden.
- Beim Heben scharfkantiger Gegenstände sind sie an den Lastkanten durch Zwischenlagen, z.B. Kantenschoner, Holzklötze, gegen Beschädigungen zu schützen.
- Wird eine Last mehrfach geschnürt, so dürfen sich die Kettenwindungen nicht kreuzen. Alle Windungen müssen dicht nebeneinander liegen.
- Verdrehte Ketten hat der Anschläger vor der Benutzung auszudrehen.
- Bei Hakenketten dürfen die Haken nicht mit ihrer Spitze in ein Kettenglied eingehängt werden.
- Verboten ist es, gerissene Ketten dadurch zu flicken, dass man Kettenglieder mit Draht oder Schrauben verbindet oder zwei Kettenglieder ineinandersteckt und zum Zusammenhalten einen Bolzen verwendet.
- Für das Verlängern oder Kürzen von Ketten müssen vorschriftsmäßige Verkürzungsklauen bzw. Kettenverbinder verwendet werden.
- Kettenverbindungsglieder dürfen nur im geraden Strang und nicht über Kanten belastet werden.
Prüfung von Rundstahlketten
Rundstahlketten, die als Anschlagmittel zum Einsatz kommen, müssen regelmäßig geprüft werden. Neben der mindestens jährlichen Sicht- und Funktionsprüfung ist bei jeder dritten Prüfung zusätzlich eine Rissprüfung erforderlich.
Führen Sie über alle Prüfungen eine lückenlose Dokumentation – zum Beispiel in Form einer Kettenkartei.
Kette bei folgenden Mängeln sofort aus dem Betrieb nehmen:
- Bruch eines Kettenglieds
- Anrisse oder die Tragfähigkeit beeinträchtigende Korrosionsnarben
- Längungen, auch einzelner Kettenglieder, um mehr als 5 %
- Verformung eines Kettenglieds
- Abnahme der gemittelten Glieddicke dm an irgendeiner Stelle um mehr als 10 % der Nenndicke d
Die gemittelte Glieddicke ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel zweier im gleichen Querschnitt senkrecht aufeinanderstehender Durchmesser:
Stahldrahtseile
Stahldrahtseile bieten eine hohe Tragfähigkeit bei vergleichsweise einfacher Handhabung. Gleichzeitig sind sie empfindlich gegenüber Korrosion und mechanischen Einflüssen, was eine sorgfältige Behandlung erforderlich macht.
- Schäden wie Verdrillungen, Aufdoldungen, Knoten, Knicke oder sogenannte Kinken entstehen häufig durch unsachgemäßes Ausziehen der Seile und können zur Unbrauchbarkeit führen.
- Beim Führen über scharfe Kanten sind Beilagen aus Holz oder spezielle Seilschoner bzw. Kantenschützer zwingend erforderlich.
- Witterungseinflüsse wie starker Frost, hohe Temperaturen oder ruckartige Belastungen mindern die Tragfähigkeit.
- Seile dürfen weder geknotet noch durch Verdrehen gespannt werden.
- Sie müssen vor Nässe geschützt sein.
Stahldrahtseile verschleißen schnell und müssen während des Einsatzes regelmäßig kontrolliert werden. Bei erkennbaren Schäden oder bedenklichem Zustand: Stahldrahtseil nicht weiter nutzen.
Naturfaserseile
Naturfaserseile haben ein geringes Eigengewicht und sind sowohl in der Anwendung als auch bei der Lagerung handlich. Der weiche Werkstoff schützt empfindliche Oberflächen vor Beschädigungen. Aufgrund ihrer Schmiegsamkeit lassen sich Naturfaserseile fest um das Transportgut legen, was eine sichere Umschnürung ermöglicht.
Typische Einsatzbereiche sind etwa Stroppen oder Rollenhakengeschirre beim Transport einzelner Stückgüter oder gebündelter Hieven – beispielsweise Säcke oder Ballen.
Für den Einsatz im Hebezeugbetrieb gilt ein Mindestdurchmesser von 16 mm. Zugelassen sind Seile aus Manila, Sisal oder Weichhanf. Baumwollseile dürfen hingegen nicht als Anschlagmittel verwendet werden.
Chemiefaserseile
Chemiefaserseile bieten vergleichbare Vorteile wie Naturfaserseile, sind jedoch zusätzlich unempfindlich gegenüber Feuchtigkeit und Verrottung. Aufgrund ihrer hohen Dehnungsfähigkeit eignen sie sich besser für Anwendungen mit dynamischer Belastung.
Als Anschlagmittel zulässig sind Seile aus Polyamid, Polyester und Polypropylen. Seile aus Polyethylen sind hingegen nicht erlaubt. Der verwendete Werkstoff muss licht- und wärmebeständig ausgerüstet sein.
Wie bei Naturfaserseilen gilt auch hier: Der Mindestdurchmesser für den Einsatz als Anschlagmittel beträgt 16 mm.
Hebebänder
Hebebänder wiegen wenig und tragen gleichzeitig viel. Sie lassen sich einfach handhaben und sind beständig gegenüber vielen aggressiven Substanzen wie Säuren und Lösungsmitteln. Besonders bei sperrigen Lasten – etwa Booten oder großen Maschinenteilen – kommen sie zunehmend zum Einsatz. Auch empfindliche Oberflächen lassen sich mit Hebebändern besonders schonend transportieren.
Trotz dieser Vorteile gelten für Hebebänder bestimmte Einsatzgrenzen. Diese ergeben sich vor allem aus den Materialeigenschaften und der Form der Bänder:
- In der Anschlagart „einfach geschnürt“ dürfen nur verstärkte Hebebänder mit Endschlaufen verwendet werden.
- Aufgrund ihrer Empfindlichkeit gegenüber Hitze dürfen Chemiefaser-Hebebänder weder in der Nähe offener Flammen noch an heißen Stellen gelagert oder getrocknet werden.