Unternehmertestament: So bleibt Ihr Lebenswerk in sicheren Händen
Millionen im Blick, aber keine Zeit für das Danach? Wer das eigene Unternehmen sichern will, muss rechtzeitig planen. Ein gut durchdachtes Unternehmertestament kann Chaos, Konflikte und steuerliche Stolperfallen vermeiden – und den Fortbestand Ihres Betriebs sichern. Denn was heute strategisch vorbereitet wird, schützt morgen Familie, Mitarbeitende und das unternehmerische Lebenswerk.
Zuletzt aktualisiert am: 2. Mai 2025

Gesellschaftsform und rechtliche Fallstricke
Ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft – die Rechtsform Ihres Unternehmens beeinflusst maßgeblich, wie Sie vererben können. Laut Dr. Norbert Gieseler, Fachanwalt für Erb-, Steuer- und Gesellschaftsrecht, sind gerade Unternehmer:innen oft mit komplexen Konstellationen konfrontiert. Der häufigste Fehler? Private und unternehmerische Belange werden nicht sauber getrennt. Hinzu kommt: Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht greifen ineinander – und vertragen sich nicht immer reibungslos.
Deshalb gilt: Prüfen Sie Ihre Unternehmensform und deren steuerliche Auswirkungen genau. Verkennen Sie relevante Aspekte, kann das zu unbeabsichtigten Steuerlasten oder zur Aufdeckung stiller Reserven führen – etwa, wenn Abfindungen aus dem Betriebsvermögen gezahlt werden oder der Gesellschaftsvertrag im Erbfall ungeeignete Regelungen enthält. Ein erfahrener Steuerjurist oder Nachfolgeexperte kann hier gezielt unterstützen, um Liquiditätsrisiken zu vermeiden und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
Testamentsvollstreckung: Wann sinnvoll?
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist keine Pflicht, kann aber in vielen Fällen strategisch sinnvoll sein – z. B. wenn:
- mehrere (minderjährige oder zerstrittene) Erb:innen vorhanden sind
- Ihre Nachfolger:innen geschäftlich unerfahren sind
- Sie soziale Absicherung (z. B. bei Behinderten oder Überschuldeten) sicherstellen wollen
- gezielte Teilungsanordnungen umgesetzt werden sollen
- sichergestellt werden soll, dass der Familienfrieden nicht das Unternehmensziel gefährdet
Der Testamentsvollstrecker regelt im Sinne Ihrer Verfügung die Unternehmensnachfolge – auch gegen den Willen der Erben. Er oder sie verwaltet die Beteiligung oder das Unternehmen treuhänderisch, setzt vertraglich definierte Schritte um und wahrt den Fortbestand des Betriebs. Wählen Sie eine Person mit betriebswirtschaftlicher Erfahrung, unternehmerischem Verständnis und sozialer Kompetenz. Alternativ kann auch das Nachlassgericht eine:n Testamentsvollstrecker:in bestellen, wenn dies im Testament ausdrücklich vorgesehen ist.
Unternehmensform & Testamentsvollstreckung
Je nach Rechtsform variiert der Einfluss des Testamentsvollstreckers erheblich:
- Einzelunternehmen & Personengesellschaften: nur eingeschränkte Vollstreckungsmöglichkeiten, da Mitwirkungspflichten oder Zustimmung der Gesellschafter erforderlich sein können
- Kapitalgesellschaften (GmbH, GmbH & Co. KG, AG): rechtssicherere Einflussnahme möglich, insbesondere bei klarer Regelung im Gesellschaftsvertrag
Tipp: In manchen Fällen kann es strategisch sinnvoll sein, das Unternehmen vorab in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln – etwa, wenn kein familieninterner Nachfolger existiert oder die Erbfolge kompliziert ist. Ein externer Geschäftsführer lässt sich hier leichter einsetzen und steuern.
Keep it simple – aber durchdacht
Viele Unternehmer:innen neigen dazu, jedes Detail im Testament regeln zu wollen. Doch: Weniger ist oft mehr. Wichtig ist, die zentralen Punkte rechtssicher zu formulieren – und dem Nachfolger gleichzeitig genügend Freiraum zu lassen, um flexibel auf Marktveränderungen, Krisen oder neue Chancen reagieren zu können. Ein zu eng gefasstes Testament kann später zur Belastung oder gar zur Handlungsunfähigkeit führen.
Erwägen Sie stattdessen ein abgestimmtes Regelungswerk aus Testament, Ehevertrag, Gesellschaftsvertrag und Vorsorgevollmachten. Die Nachfolgeplanung beginnt nicht mit dem Testament – sondern mit der Klarheit über Strukturen und Ziele.
Praktische Maßnahmen für die Nachfolge
Damit Ihr Unternehmen im Ernstfall handlungsfähig bleibt, sollten Sie unbedingt vorsorgen:
- Transmortale Vollmachten erteilen, die über den Tod hinaus gelten – etwa für Bankgeschäfte oder Mitarbeitendenführung
- Einen Notfallordner anlegen mit Zugangsdaten, Ansprechpartnern, Verträgen, Versicherungen, laufenden Verpflichtungen
- Testament beim Nachlassgericht hinterlegen oder notariell beurkunden lassen
- Gesellschaftsverträge regelmäßig auf Konsistenz mit der Nachfolgeregelung prüfen
Ein aktueller Notfallordner hilft nicht nur im Todesfall, sondern auch bei Krankheit, längerer Abwesenheit oder plötzlicher Geschäftsunfähigkeit. Er ist ein elementares Instrument moderner Unternehmensführung.
Fazit
Ein Unternehmertestament ist keine Pflicht – aber fast immer Kür mit enormer Wirkung. Wer vorausschauend plant, spart nicht nur Steuern, sondern schützt sein Lebenswerk, seine Familie und die Existenz seines Betriebs. Klare Regelungen, eine kluge Nachfolgeplanung und die nötigen Vollmachten schaffen Sicherheit – für das Unternehmen und die Menschen dahinter.
Tipp: Ziehen Sie Fachleute frühzeitig hinzu – für rechtssichere Gestaltung, steuerliche Optimierung und eine nachhaltige Unternehmenszukunft.