Steueroasen-Abwehrgesetz: Anforderungen für internationale Geschäftsbeziehungen
Mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) setzt Deutschland eine EU-Initiative gegen Steuervermeidung und unfairen Steuerwettbewerb um. Im Fokus stehen Geschäftsbeziehungen zu sogenannten nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten. Das finale BMF-Schreiben vom Juni 2024 konkretisiert die Anwendung des Gesetzes umfassend und gibt Unternehmen wichtige Orientierung für die Praxis.
Zuletzt aktualisiert am: 3. April 2026

Zielsetzung: Vorgehen gegen schädliche Steuerpraktiken
Das Gesetz verfolgt das Ziel, steuerliche Gestaltungen zu unterbinden, bei denen Gewinne gezielt in Niedrigsteuerländer verlagert werden. Grundlage ist eine politische Vereinbarung der EU-Mitgliedstaaten.
Kern des Ansatzes ist eine Liste nicht kooperativer Staaten („EU-Blacklist“), die regelmäßig aktualisiert wird. Geschäftsbeziehungen zu diesen Jurisdiktionen unterliegen besonderen steuerlichen Einschränkungen.
Anwendungsbereich: Breite Erfassung von Steuerpflichtigen
Das StAbwG ist bewusst weit gefasst und betrifft nahezu alle Steuerpflichtigen – unabhängig von ihrer Rechtsform oder Ansässigkeit.
Erfasst werden insbesondere:
- Unternehmen aller Rechtsformen sowie natürliche Personen
- sämtliche Steuerarten (mit wenigen Ausnahmen wie Umsatzsteuer oder Zöllen)
- alle Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten
Entscheidend ist dabei jeder wirtschaftliche Berührungspunkt mit einem gelisteten Staat – etwa durch Beteiligungen, Lieferbeziehungen oder Finanzierungsstrukturen.
Abwehrmaßnahmen: Steuerliche Nachteile im Fokus
Das Gesetz sieht mehrere Maßnahmen vor, die gezielt steuerliche Vorteile verhindern sollen. Welche Maßnahme greift, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Im Kern umfasst das Instrumentarium:
- Abzugsverbot für Betriebsausgaben:
Aufwendungen aus entsprechenden Geschäftsbeziehungen dürfen grundsätzlich nicht steuermindernd berücksichtigt werden. - Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung:
Beteiligungen an Gesellschaften in nicht kooperativen Staaten führen dazu, dass deren Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar in Deutschland besteuert werden. - Quellensteuerregelungen:
Bestimmte Zahlungen (z. B. aus Finanzierungsbeziehungen) unterliegen einer Quellenbesteuerung von regelmäßig 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. - Versagung von Steuerbefreiungen:
Steuerliche Privilegien für Dividenden und Veräußerungsgewinne entfallen, wenn diese aus betroffenen Staaten stammen.
Wichtig ist: Für denselben Geschäftsvorgang wird grundsätzlich nur eine dieser Maßnahmen angewendet.
Erhöhte Mitwirkungspflichten: Dokumentation wird zentral
Neben den materiellen steuerlichen Folgen verschärft das Gesetz auch die Mitwirkungspflichten erheblich.
Unternehmen müssen insbesondere:
- Geschäftsbeziehungen umfassend dokumentieren
- Verträge und wirtschaftliche Hintergründe offenlegen
- Funktionen, Risiken und Geschäftsstrategien nachvollziehbar darstellen
Die Dokumentation ist spätestens ein Jahr nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres vorzulegen. Verstöße können zu empfindlichen Zuschlägen führen.
Fazit: Internationale Strukturen auf dem Prüfstand
Das Steueroasen-Abwehrgesetz zielt klar auf die Bekämpfung von Steuervermeidungsstrategien und die Sicherstellung einer fairen Besteuerung ab.
Für die Praxis bedeutet das:
- Internationale Geschäftsbeziehungen geraten stärker in den Fokus der Finanzverwaltung
- Steuerliche Nachteile können gezielt ausgelöst werden
- Dokumentationsanforderungen steigen deutlich
Empfehlung: International tätige Unternehmen und Investoren sollten ihre bestehenden Strukturen überprüfen und an die neuen Vorgaben anpassen. Das aktuelle BMF-Schreiben liefert hierfür die maßgebliche Auslegung und sollte in der Praxis aktiv genutzt werden.